Ebenfalls hat der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung beschlossen dem Parlament auch die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» zur Ablehnung zu empfehlen. Die Finanzierung der Mehrkosten einer 13. AHV-Rente sei nicht sichergestellt. Zudem würden Bezüger:innen einer IV-Rente benachteiligt.
Die Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)» verlangt für Bezüger:innen einer Altersrente einen Anspruch auf einen jährlichen Zuschlag in Höhe eines Zwölftels der Jahresrente. Dieser Zuschlag soll weder zu einer Reduktion der Ergänzungsleistungen noch zum Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen.
Der Bundesrat erachtet eine 13. AHV-Altersrente als nicht zielführend und mit der finanziellen Lage der AHV nicht kompatibel. Er findet es zudem nicht kohärent, für die Alters-, Hinterlassenen- und IV-Renten unterschiedliche Ansätze festzulegen. Dies würde zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung führen.
Vor allem aber würde die 13. AHV-Altersrente die finanzielle Lage der AHV wesentlich verschlechtern und einen zusätzlichen Finanzierungsbedarf im Ausmass von rund vier Milliarden Franken pro Jahr, bis 2030 sogar von 4,7 Milliarden Franken jährlich auslösen. Er schlägt deshalb dem Parlament vor, die Initiative dem Volk zur Ablehnung zu empfehlen.
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