Bundesrat bietet dem Coronavirus Paroli
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat traf sich gestern aufgrund der aktuellen Situation und der Ausbreitung des Coronavirus zu einer ausserordentlichen Sitzung. Dabei stuft er die Situation in der Schweiz gemäss Epidemiengesetz als «besondere Lage» ein. Daraus resultiert, dass ab sofort vorerst bis 15. März Grossveranstaltungen mit mehr als tausend Personen verboten sind. Will heissen, die Basler müssen heuer auf ihre „drey scheenschte Dääg“ verzichten.
Der Schutz der Bevölkerung hat für den Bundesrat oberste Priorität. Der Bundesrat verbietet in seiner Verordnung öffentliche und private Veranstaltungen in der Schweiz, an der sich gleichzeitig mehr als tausend Personen aufhalten. Für den Vollzug und die Kontrolle sind die Kantone zuständig.
Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als tausend Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Der Bundesrat sei sich bewusst, dass diese Massnahme weitreichende Auswirkungen für die Bevölkerung der Schweiz habe. Er verspricht sich aber einen wirksamen Schutz für die Menschen im Land und für die öffentliche Gesundheit. Durch die Massnahme soll die Verbreitung des Coronavirus in der Schweiz eingedämmt werden.
Fasnachts-Comité
Das Basler Fasnachts-Comité hat Verständnis für den Entscheid, auch fürs Comité habe die Sicherheit der Bevölkerung Priorität. Es bitten alle Fasnächtlerinnen und Fasnächtler, von sämtlichen fasnächtlichen Aktivitäten abzusehen und das Verbot zu respektieren. Schlaumeiereien und Einzelaktionen entsprächen nicht der fasnächtlichen Solidarität unter den Aktiven. Eine Verschiebung der Fasnacht sei unter den gegebenen Umständen nicht planbar, schreibt das Basler Fasnachts-Comité in einer Mitteilung.
Betroffen vom Entscheid sind weitere grosse Fasnachten im Baselbiet, darunter auch der Chienbesen in Liestal, alle Super-League Fussballspiele, Konzerte, Theater, der Autosalon Genf sowie die Basler Uhren- und Schmuckmesse World. Finanzielle Einbussen muss auch die Basler Gastronomie und Hotellerie hinnehmen.
Veranstaltungen im Kanton Aargau
Das wegen des Coronavirus vom Bundesrat erlassene Verbot von Veranstaltungen mit über 1'000 Teilnehmenden wird im Kanton Aargau vom Kantonsärztlichen Dienst (KAD) umgesetzt. Die Durchführung von Veranstaltungen und Zusammenkünften mit 150 bis 999 Teilnehmenden ist im Aargau ab sofort bewilligungspflichtig. Bei öffentlichen oder privaten Veranstaltungen, bei denen weniger als tausend Personen teilnehmen, müssen die Veranstalter zusammen mit der zuständigen kantonalen Behörde eine Risikoabwägung vornehmen, ob sie die Veranstaltung durchführen können oder nicht.
Veranstaltungen unter 150 Teilnehmenden
Die Organisatoren von öffentlichen und privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften mit unter 150 Teilnehmenden nehmen eigenständig eine Risikobeurteilung vor und entscheiden selber über Durchführung oder Absage. Der KAD steht für Fragen und Beratungen zur Verfügung.
Veranstaltungen mit 150 bis 999 Teilnehmenden
Öffentliche und private Veranstaltungen und Zusammenkünfte mit 150 bis 999 Teilnehmenden im Kanton Aargau sind ab sofort bewilligungspflichtig. Die Veranstalter stellen dem KAD ein Gesuch, das zeitnahe behandelt und entschieden wird. Für Gesuche kann auf der kantonalen Webseite www.ag.ch/coronavirus ein Formular ausgefüllt werden. Die Anträge sind über die Kontaktadresse coronavirus@ag.ch einzureichen. Der KAD steht für Fragen und Beratungen zur Verfügung.
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