Die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) befasste sich gestern mit dem Behördenverhalten im Kontext der Krise der CS und deren Übernahme durch die UBS. Für die parlamentarische Oberaufsicht stellen sich verschiedene Fragen namentlich zur Aufsicht und zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung. Deshalb hat beauftragte sie zwei ihrer Subkommissionen mit der Klärung verschiedener Fragen bis Anfang Mai 2023. Ergänzend wird sie gemeinsam mit der GPK-N bis Mitte Mai 2023 die zentralen Akteure auf Bundesebene anhören und einen Entscheid zum weiteren Vorgehen fällen.
An ihrer Sitzung vom 24. März 2023 hat sich die GPK-S zum ersten Mal mit den jüngsten Ereignissen im Kontext der Krise der CS und der diesbezüglichen Behördentätigkeit auf Bundesebene befasst. Sie hat dabei festgestellt, dass sich aus der Perspektive der parlamentarischen Oberaufsicht verschiedene Fragen stellen, beispielsweise zur Umsetzung der bestehenden Gesetzgebung, zur bisherigen Aufsicht über die betroffenen Banken, zur Prüfung alternativer Lösungen, zur Anwendung von Notrecht sowie zum Risikomanagements des Bundes.
Deshalb hat die GPK-S ihre thematisch zuständigen Subkommissionen (EFD/WBF und EJPD/BK) beauftragt, erste Abklärungen zu den Hauptfragen zu treffen und der Plenarkommission darüber bis Anfang Mai 2023 Bericht zu erstatten.
Zudem hat sie entschieden, an ihren gemeinsamen Plenarsitzungen mit der GPK-N vom 8./9. resp. 15./16. Mai 2023 die Hauptakteure auf Bundesebene, namentlich die Vorsteher bzw. Vorsteherinnen der betroffenen Departemente (insbesondere EFD, EJPD) sowie die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und die Schweizerische Nationalbank (SNB) anzuhören. Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag steht für die GPK-S die Frage im Vordergrund, ob das Handeln der Bundesbehörden rechtmässig, zweckmässig und wirksam war.
Bei ihren Arbeiten koordiniert sie sich mit der GPK-N, die ihrerseits am 31. März 2023 tagen und sich ebenfalls mit dieser Thematik befassen wird. Auf der Grundlage der aus den Abklärungen gewonnenen Erkenntnisse wird die GPK-S in Abstimmung mit der GPK-N voraussichtlich Mitte Mai über das weitere Vorgehen, einschliesslich ihrer Haltung zu einer möglichen Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), entscheiden.
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