Mehr Todesopfer in der Schweizer Luftfahrt
Von: mm/f24.ch
Im Jahr 2017 trafen bei der Schweizerischen Sicherheitsuntersuchungsstelle SUST gesamthaft 1635 Meldungen über Unfälle und gefährliche Ereignisse ein. Eine Analyse dieser Meldungen führte zur Eröffnung von 111 Sicherheitsuntersuchungen. Es konnten sechzig Untersuchungen von Unfällen und schweren Vorfällen und weitere 71 summarische Untersuchungen von Ereignissen mit geringerer Tragweite durchgeführt werden. Im Rahmen ihrer Untersuchungen sprach die SUST im Jahr 2017 insgesamt 38 Sicherheitsempfehlungen und acht Sicherheitshinweise aus.
Luftfahrt
Im Jahr 2017 gingen 1259 Meldungen von Zwischenfällen in der Luftfahrt ein, die nach den rechtlichen Grundlagen beurteilt wurden. Dabei wurden häufig zur Abschätzung der Gefährdung, insbesondere bei Annäherungen zweier Luftfahrzeuge (Airprox), zusätzliche technische Hilfsmittel beigezogen.
Gestützt auf diese Vorabklärungen wurden insgesamt 44 Untersuchungen von Unfällen und 42 Untersuchungen von schweren Vorfällen eröffnet. Darunter befanden sich acht Airprox mit hoher oder erheblicher Kollisionsgefahr. Bei 34 Zwischenfällen wurde eine ausführliche Untersuchung aufgenommen, während bei 52 Ereignissen die ersten Untersuchungsergebnisse eine summarische Untersuchung nahelegten.
Im Jahr 2017 kam es auf dem Gebiet der Schweiz zu 45 Unfällen von Luftfahrzeugen mit einer höchstzulässigen Abflugmasse von bis zu 5.7 t. Dabei wurden dreizehn Insassen tödlich und zwölf Insassen schwer verletzt.
Im Bereich der Flugzeuge mit einer höchstzulässigen Abflugmasse über 5.7 t wurden Untersuchungen zu zwölf schweren Vorfällen eröffnet. In zwei Fällen ging es um Probleme mit der Kabinenbedruckung. In zwei weiteren Fällen wurde an Bord eine starke Entwicklung von mutmasslich toxischen Gasen bzw. Rauch festgestellt, die zur Rückkehr an den Abflugort bzw. einer Notlandung führten.
Vor dem Hintergrund der weiterhin ansteigenden Zahl der in der Schweiz eingesetzten unbemannten Luftfahrzeuge (Drohnen) kam es auch im Berichtsjahr zu gefährlichen Annäherungen mit anderen Luftfahrzeugen. In einem Fall, bei dem ein Grossraumflugzeug im Anflug auf den Flughafen Zürich nur knapp nicht mit einer Drohne kollidierte, wurde eine summarische Untersuchung durchgeführt.
Eisenbahnen
Im Jahr 2017 gingen 342 Meldungen zu sicherheitsrelevanten Ereignissen bei Eisenbahnen ein, wovon dreissig Trams betrafen. In 47 Fällen rückte ein Untersuchungsleiter vor Ort aus. In 22 Fällen wurde eine Untersuchung eröffnet.
Zu den grösseren Ereignissen zählen in chronologischer Reihenfolge die Entgleisung eines ETR 610 in Luzern (LU) am 22. März 2017, die Entgleisung einer S-Bahn in Bern (BE) am 29. März 2017, die Kollision einer Rangierbewegung mit einem Zweiwegebagger in Samstagern (ZH) am 13. Juli 2017, die Kollision einer Lokomotive mit Reisezugwagen in Andermatt (UR) am 11. September 2017, ein entlaufenes Fahrzeug auf der Alp Grüm (GR) am 19. September 2017 und die Entgleisung eines ICE in Basel (BS) am 29. November 2017.
Bei den der SUST gemeldeten Ereignissen wurden 69 Reisende leicht und 19 schwer verletzt. Von Eisenbahnverkehrsunternehmen erlitten ein Mitarbeiter tödliche Verletzungen, acht wurden schwer und zwölf leicht verletzt. 22 weitere Personen wurden im Zusammenhang mit Eisenbahnen (inkl. Trams) tödlich, 34 schwer und 31 leicht verletzt.
Die häufigste Ursache für Personenunfälle ist auf unachtsames Verhalten von Personen zurückzuführen, die unerlaubt Bahngleise überqueren. Solche Ereignisse sind praktisch nicht durch das Transport- oder Infrastrukturunternehmen zu beeinflussen.
Seilbahnen
Zehn Meldungen trafen im Zusammenhang mit Seilbahnen ein. Bei einem Ereignis gingen Untersuchungsleiter vor Ort. Bei einem Vorkommnis wurde eine Untersuchung eingeleitet. Die Untersuchung betraf einen Fahrzeugabsturz. Bei den gemeldeten Ereignissen wurden ein Reisender schwer und drei Reisende leicht verletzt.
Zwei Mitarbeitende von Seilbahnunternehmungen erlitten schwere und einer leichte Verletzungen. Keine weiteren Personen ausser Reisende und Mitarbeitende wurden leicht oder schwer verletzt. Am häufigsten kamen Reisende beim Ein- oder Aussteigen der Seilbahn zu Schaden.
Busse
Im Zusammenhang mit Bussen wurde die SUST bei achtzehn Zwischenfällen alarmiert. Bei einem Ereignis ging der Untersuchungsleiter vor Ort. Bei keinem der Vorfälle wurde eine Untersuchung eingeleitet.
Bei den gemeldeten Ereignissen wurde ein Reisender schwer und 21 Reisende leicht verletzt. Je ein Mitarbeitender von Busunternehmungen erlitt schwere und leichte Verletzungen. Zwei weitere Personen wurden tödlich, zwei schwer und eine leicht verletzt. Acht von achtzehn Ereignisse standen im Zusammenhang mit einem Brand, wobei keine Personen zu Schaden kamen. Die Personenschäden waren mehrheitlich die Folge von Kollisionen von Bussen mit anderen Verkehrsmitteln.
Binnenschifffahrt
Im Jahr 2017 wurde die SUST drei Mal alarmiert. In zwei Fällen wurde eine Untersuchung eröffnet. Die beiden Ereignisse sind die Kollision eines Motorschiffes (MS) mit der Uferböschung in Zug Bahnhofsteg (ZG) am 17. September 2017 und die Grundberührung der MS Diamant bei Kehrsiten (LU) am 7. Dezember 2017. Bei den gemeldeten Ereignissen kamen keine Reisende oder Mitarbeitende von Schifffahrtsunternehmungen zu Schaden, jedoch wurden zwei weitere Personen leicht verletzt.
Hochseeschifffahrt
Während des Jahres 2017 wurden der SUST drei Zwischenfälle von Hochseeschiffen, die unter Schweizer Flagge fahren, gemeldet. In einem Fall kam es zu einer Grundberührung eines Chemikalientankers, die allerdings weder eine Beeinträchtigung der Umwelt noch grössere Schäden am Schiff zur Folge hatte.
Ein Mehrzweckfrachtschiff kollidierte bei einem Manöver in einem Hafen mit einem am Pier vertäuten Frachtschiff, ohne dass grössere Schäden an den Schiffen oder an der Umwelt entstanden. Kurze Zeit später kam es bei der Weiterfahrt dieses Mehrzweckfrachtschiffes nochmals zu einer Kollision mit einem weiteren, vertäuten Schiff. Auch in diesem Fall traten keine nennenswerten Schäden, auch keine Personenschäden, auf.
Bei allen diesen Fällen wurde niemand verletzt und die Sachlage rechtfertigte aus Sicht der Verhütung weiterer Zwischenfälle keine Eröffnung einer Sicherheitsuntersuchung.
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