An ihrer gestrigen Sitzung haben sich die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates (GPK-N/S) über die Vorabklärungen ihrer beiden Subkommissionen EFD/WBF und EJPD/BK orientieren lassen.
Darüber hinaus haben sie den Bundespräsidenten, die Vorsteherin des EFD, den Präsidenten und den Vize-Präsidenten des Direktoriums der Schweizerischen Nationalbank (SNB) sowie die Präsidentin des Verwaltungsrats und den Direktor der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) angehört.
Im Zentrum der Ende März 2023 begonnenen Vorabklärungen standen folgende Themen: die Krisenvorbereitung durch das EFD und den Bundesrat ab Herbst 2022, die Prüfung alternativer Lösungen zur Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS, die Anwendung von Notrecht, das Risikomanagement des Bundes, die bisherige Aufsicht über die CS durch die FINMA sowie die Rolle der SNB.
Weitere Untersuchungen nötig Die beiden GPK stellen aufgrund der bisher erhaltenen Informationen fest, dass weitere vertiefte Abklärungen notwendig sind. Dabei sei bei der anstehenden Aufarbeitung nicht erst bei den Ereignissen im März 2023 anzusetzen, sondern auch die relevanten Entwicklungen in den Vorjahren miteinzubeziehen.
Gemäss ihrem gesetzlichen Auftrag steht für die parlamentarische Oberaufsicht die Frage im Vordergrund, ob das Handeln der Bundesbehörden rechtmässig, zweckmässig und wirksam war. Auf der Grundlage der bisher erhaltenen Informationen sind unter anderem die folgenden Themen zu vertiefen:
die Krisenfrüherkennung durch das zuständige EFD und der Einbezug des Bundesrates,
die Aufsichtstätigkeit der FINMA gegenüber der CS,
die Rolle der SNB,
die Anwendung des Notrechts,
die Evaluation und das Monitoring zur Wirkung der too big to fail (TBTF)-Gesetzgebung
sowie die Umstände der Beschlussfassung im März 2023.
Die Beteiligung und die relevanten Aufsichtstätigkeiten der weiteren involvierten Bundesbehörden müssen ebenfalls Gegenstand zukünftiger Vertiefungsarbeiten sein.
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen Die GPK-N hat sich bereits am 31. März 2023 für die Einsetzung einer PUK ausgesprochen. Die GPK-S hat sich gestern in einer eigenen Sitzung mit der gleichen Frage befasst. Aufgrund der grossen Tragweite der Ereignisse, der Vielschichtigkeit der Themen, der zahlreichen involvierten Akteure und deren unterschiedlichen Rollen sowie der zusätzlichen Instrumente, die einer PUK im Vergleich zur GPK zur Verfügung stehen, unterstützt die GPK-S ebenfalls den Antrag des Büros des Nationalrates auf Einsetzung einer PUK. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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