Bundesrat bleibt auf Sparkurs
Von: mm/f24.ch
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 29. Januar 2025 die Vernehmlassungsvorlage zum Entlastungspaket 27 (EP27) verabschiedet. Die Vorlage soll den Bundeshaushalt ab 2027 um 2,7 bis 3,6 Milliarden Franken entlasten und wieder ins Gleichgewicht bringen. Mehr als die Hälfte der insgesamt 59 vorgeschlagenen Massnahmen bedingt eine Gesetzesänderung. Die Bundesausgaben werden trotz des Entlastungspakets mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen. Die Vernehmlassung dauert bis am 5. Mai 2025.
In den Finanzplanjahren 2027 und 2028 erwartet der Bund gemäss aktueller Finanzplanung strukturelle Defizite von bis zu 3 Milliarden Franken. Dies ist auf das deutlich schnellere Wachstum der Ausgaben im Vergleich zu den Einnahmen zurückzuführen. Ohne Gegenmassnahmen, so der Bundesrat können die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Schuldenbremse nicht mehr eingehalten werden.
Auf der Einnahmenseite geht der Bund zumindest kurzfristig zwar von einer Verbesserung aus (aktualisierte Haushaltszahlen liegen Mitte Februar vor), und auch der ständerätliche Vorschlag zur Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung entlastet den Bundeshaushalt (-0,8 Mrd. p.a.).
Allerdings hat das Parlament ein rascheres Armeewachstum als der Bundesrat beschlossen (+0,5 Mrd. p.a.) und die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist nach wie vor ungeklärt, die den Bund bereits ab 2026 mit bis zu 1 Milliarde Franken zusätzlich belasten könnte. Mit weiteren bedeutenden Mehrbelastungen ist im Zusammenhang mit dem EU-Dossier zu rechnen (Horizon, Erasmus, Kohäsionsbeitrag), aber auch mit der allfälligen Abschaffung des Eigenmietwerts.
Der Bedarf für das Entlastungspaket 27 bleibt Stand heute daher unverändert hoch. Die Umsetzung der Massnahmen ist nicht zuletzt Voraussetzung für ein beschleunigtes Armeewachstum und für die Finanzierung des Bundesbeitrages an die AHV.
Das Gesamtvolumen des Entlastungspakets beträgt 2,7 Milliarden Franken im Jahr 2027 und 3,6 Milliarden Franken im Jahr 2028, verteilt auf 59 Massnahmen (vgl. Beilagen). Davon erfordern 36 eine Gesetzesänderung, die in einem Mantelerlass zusammengefasst werden sollen, zu dem die vorliegende Vernehmlassung erfolgt. Die Massnahmen ohne erforderliche Gesetzesänderung können im Budgetprozess umgesetzt werden.
Konkretisierung des Massnahmenpakets
Die Bereinigung des Bundeshaushalts soll mehrheitlich ausgabenseitig erfolgen, weil die Defizite im Wesentlichen auf ein zu starkes Ausgabenwachstum zurückzuführen sind: Über 90 Prozent des Entlastungsvolumens entfallen auf die Ausgabenseite, rund 300 Millionen Franken trägt die Einnahmenseite bei, dies primär in Form der Aufhebung oder Milderung von Steuerbefreiungen oder -vergünstigungen.
Der Bundesrat erachtet es als wichtig, dass alle Aufgabenbereiche einen Beitrag leisten. Auch die Bundesverwaltung soll mit 300 Millionen Franken zur finanziellen Bereinigung beitragen, insbesondere durch Einsparungen im Personalbereich. Dank des soliden Einnahmenwachstums sollen die Ausgaben des Bundes aber trotz des Entlastungspakets mittelfristig weiterhin um mehr als 2 Prozent pro Jahr wachsen können.
Seit Verabschiedung der Eckwerte am 20. September 2024 durch den Bundesrat wurden die vorgeschlagenen Massnahmen weiter vertieft und konkretisiert. Die Änderungen sind insgesamt geringfügig. Die gewichtigste Änderung ist, dass der Ständerat im Dezember 2024 der Empfehlung der Expertengruppe sowie der Haltung des Bundesrates gefolgt ist, auf neue Bundesbeiträge an die familienergänzende Kinderbetreuung zu verzichten; damit fallen der Bereinigungsbedarf und folglich auch das Entlastungsvolumen des EP27 gegenüber den Eckwerten von September 2024 um rund 800 Millionen Franken pro Jahr tiefer aus.
Darüber hinaus wurden auf der Ausgabenseite kleinere Präzisierungen, Justierungen und Schätzkorrekturen vorgenommen, wobei das Entlastungsvolumen weitgehend erhalten bleibt und keine Massnahmenvorschläge gestrichen wurden. Hervorzuheben ist der Vorschlag zur Finanzierung von Förderprogrammen im Klimabereich, die im Klima- und Innovationsgesetz (KIG) vorgesehen sind. Konkret soll diese Finanzierung mit einer bis 2031 befristeten Erhöhung der Teilzweckbindung der CO2-Abgabe von heute einem Drittel auf neu 41 Prozent sichergestellt werden.
Bei den einnahmenseitigen Massnahmen werden die Mehreinnahmen aus der Versteigerung der Zollkontingente für Landwirtschaftsprodukte neu auf rund 130 Millionen Franken beziffert (bisher 80 Mio.). Bei der Besteuerung von Kapitalbezügen aus den Säulen 2 und 3a hat der Bundesrat das Modell gegenüber dem Vorschlag der Expertengruppe angepasst. Demnach sollen Kapitalbezüge weiterhin gesondert vom übrigen Einkommen besteuert werden, wobei ein neuer progressiver Spezialtarif die bisherigen Tarife ablöst.
Die steuerliche Begünstigung von Kapitalbezügen im Vergleich zum Rentenbezug wird damit reduziert, tiefe Bezüge, wie sie für die Säule 3a typisch sind, werden aber weiterhin zu sehr gemässigten Sätzen besteuert. Es resultieren neu Mehreinnahmen von rund 200 Millionen Franken (bisher 280 Mio.). Das Alterssparen während des Erwerbslebens wird wie bisher durch die nachgelagerte Besteuerung gefördert.
Aufhebung von Kreditsperren im Voranschlag 2025
Aufgrund der Entscheide des Parlaments zum Voranschlag 2025 werden folgende Kreditsperren für das Jahr 2025 aufgehoben: internationale Sportanlässe, alternative Antriebssysteme für Busse und Schiffe, grenzüberschreitender Personenschienenverkehr (Nachtzüge). Die Massnahmen in diesen Bereichen bleiben aber Bestandteil der Vernehmlassungsvorlage.
Weiteres Vorgehen
Mitte Februar 2025 nimmt der Bundesrat auf Basis der aktualisierten Haushaltszahlen eine finanzpolitische Standortbestimmung vor. Im Rahmen des Budgets 2026 wird er entscheiden, ob und welche Massnahmen, die keine Gesetzesänderungen erfordern, bereits 2026 umgesetzt werden sollen.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 5. Mai 2025. Danach wird die Botschaft ausgearbeitet und voraussichtlich vom Bundesrat im September 2025 zu Handen des Parlaments verabschiedet. Das Parlament könnte somit in der Wintersession 2025 mit der Beratung des Entlastungspakets 27 beginnen. Das Paket unterliegt dem fakultativen Referendum. Ein Inkrafttreten der Gesetzesanpassungen ist auf Anfang 2027 vorgesehen.
«fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal
zur Festigung und Bereicherung des Wissens»