Jahresberichte zum Stilllegungs- und Entsorgungsfonds für Kernanlagen
Von: mm / f24.ch
Die von den Betreibern der Kernanlagen geäufneten Entsorgungs- und Stilllegungsfonds haben im Jahr 2007 aufgrund der globalen Marktturbulenzen ein schwaches Ergebnis erzielt. In den beiden Fonds befanden sich Ende 2007 insgesamt rund 4.3 Milliarden Franken. Die Fonds wurden gegründet, um die Kosten für die Entsorgung radioaktiver Abfälle und abgebrannter Brennelemente sowie für die Stilllegung der ausgedienten Kernanlagen zu decken.
Im Jahr 2007 befasste sich die Verwaltungskommission der beiden Fonds mit der Umsetzung einer neuen Anlagestrategie mit dem Ziel, eine höhere Diversifikation zu erreichen. Gleichzeitig führten die globalen Marktturbulenzen zu einer schwachen Performance der beiden Fonds, die beide im Minus abschlossen (Stilllegungsfonds -0,13%, Entsorgungsfonds -0,70%). Da die Anlagestrategie der Fonds auf einen langen Zeithorizont ausgerichtet ist, kann diese in Auf- und Abschwungphasen der Märkte stabil weitergeführt werden.
Per 1. Februar 2008 wurden die bisherigen Verordnungen und Reglemente der beiden Fonds zu einer einzigen Verordnung zusammengeführt (Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, SEFV). Die wichtigste Neuerung hierbei war die Erhöhung der angenommenen Betriebsdauer der Kernkraftwerke von 40 auf 50 Jahre. Diese dient als Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Stilllegungs- und Entsorgungskosten sowie zur Festlegung der Fondsbeiträge. Die neue angenommene Betriebsdauer hat keinen Zusammenhang mit der tatsächlichen Betriebsdauer der Kernkraftwerke oder mit energiepolitischen Grundsatzentscheiden über die weitere Nutzung der Kernenergie in der Schweiz.
Aufgrund der neuen Berechnungsgrundlage wurden die Stilllegungs- und Entsorgungskosten im Rahmen von Kostenstudien neu berechnet. Die neue angenommene Betriebsdauer von 50 Jahren führt in beiden Fonds zu Überschüssen von insgesamt rund 525 Mio. Franken, die den Betreibern zurückerstattet werden müssen. Die Rückerstattungen erfolgen in den nächsten Jahren auf Antrag der Beitragspflichtigen.
Entsorgungsfonds für Kernkraftwerke Dieser Fonds deckt die Kosten, die nach der Ausserbetriebnahme der Kernkraftwerke für die Entsorgung der Betriebsabfälle und der abgebrannten Brennelemente anfallen. Die Höhe der Beiträge bemisst sich nach den voraussichtlichen Entsorgungskosten, die sich nach den neuen Berechnungen auf rund 13.4 Milliarden Franken (Preisbasis 2006) belaufen. Bis Ende 2007 sind davon 4.503 Milliarden Franken bezahlt worden (z.B. Forschungs- und Vorbereitungsarbeiten, Wiederaufarbeitung abgebrannter Brennelemente, Erstellung Zentrales Zwischenlager, Beschaffung von Transport- und Lagerbehältern). Ein weiterer Teil fällt ab 2008 bis zur Ausserbetriebnahme an und wird von den Entsorgungspflichtigen laufend beglichen (2.539 Milliarden Franken). Durch den Fonds sind 6.308 Milliarden Franken sicherzustellen.
Ende 2007 betrug das angesammelte Fondskapital 3'013 Mio. Franken (2006: 3'030 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von -0,7% (2006: 6,59%) weist die Erfolgsrechnung des Entsorgungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 17 Mio. Franken aus (2006: Gewinn von rund 185 Mio. Franken).
Stilllegungsfonds für Kernanlagen Dieser Fonds stellt die Finanzierung der Kosten für die Stilllegung und den Abbruch der Kernanlagen sowie für die Entsorgung der dabei entstehenden radioaktiven Abfälle sicher. Die Stilllegungskosten für die fünf schweizerischen Kernkraftwerke und das Zentrale Zwischenlager in Würenlingen belaufen sich nach den neuen Berechnungen auf rund 2,2 Milliarden Franken (Preisbasis 2006). Diese Kosten müssen vollumfänglich durch den Fonds gedeckt werden.
Ende 2007 betrug das angesammelte Fondskapital 1'322 Mio. Franken (2006: 1'324 Mio. Franken). Bei einer Anlagerendite von -0,13% (2006: 5,84%) weist die Erfolgsrechnung des Stilllegungsfonds im Berichtsjahr einen Verlust von rund 2 Mio. Franken (2006: Gewinn von rund 72 Mio. Franken) aus.
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