Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. November 2024 die Botschaft zur Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) verabschiedet. Er empfiehlt den Eidgenössischen Räten, die Initiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen. Der Bundesrat ist der Meinung, dass die Verankerung eines starren Neutralitätsverständnisses in der Verfassung nicht im Interesse der Schweiz ist und den aussenpolitischen Handlungsspielraum einschränken würde.
Einreichung der eidgenössischen Volksinitiative zur «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative)
Am 11. April 2024 wurde die Volksinitiative «Wahrung der schweizerischen Neutralität» (Neutralitätsinitiative) eingereicht. Die Initiative will ein starres Verständnis der Neutralität in der Bundesverfassung verankern. So könnten in Zukunft ausserhalb der UNO keine Sanktionen mehr gegen kriegsführende Staaten ergriffen werden und die Zusammenarbeit mit Militär- oder Verteidigungsbündnissen würde stark eingeschränkt.
Annahme wäre eine Kursänderung in der Schweizer Neutralität Die Annahme der Initiative würde laut Bundesrat eine Abkehr von der ‘bewährten’ Flexibilität bei der Anwendung der Neutralität bedeuten und den Handlungsspielraum des Bundesrates einschränken. Dieser Handlungsspielraum sei für die Wahrung der Interessen der Schweiz zentral. Eine Annahme der Initiative hätte negative Auswirkungen auf die Aussen-, Sicherheits- und Wirtschaftspolitik der Schweiz.
Die Neutralität würde, so der Bundesrat, als starres Konzept in der Bundesverfassung verankert und liesse kaum noch Spielraum, um auf aussenpolitische Herausforderungen reagieren zu können. So sei zum Beispiel die Übernahme von Sanktionen gegenüber kriegführenden Staaten ausserhalb der UNO nicht mehr möglich. Sanktionen seien heute aber ein wichtiges Instrument der Staaten, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren. Zudem wäre die Möglichkeit zu einer sicherheits- und verteidigungspolitischen Zusammenarbeit stark eingeschränkt, was die Verteidigungsfähigkeit der Schweiz schwächen würde.
Entscheid des Bundesrates Der Bundesrat sei vom Wert der Neutralität für die Schweiz überzeugt. Er sei der Meinung, dass sich die 175-jährige Praxis zur Neutralität bewährt habe. Gerade im heutigen internationalen Umfeld brauche es eine flexible Handhabe der Neutralität im Rahmen der geltenden völkerrechtlichen Vorgaben. Die Verankerung eines spezifischen Neutralitätsverständnisses sei für die Wahrung der Landesinteressen schädlich.
Der Bundesrat ist insbesondere der Ansicht, dass ein Mittragen von international breit abgestützten Sanktionen im Interesse der Schweiz ist. Diese würden der Aufrechterhaltung einer friedlichen und gerechten internationalen Ordnung dienen. Auch die Zusammenarbeit mit Militär- und Verteidigungsbündnissen liegt nach Ansicht des Bundesrats im Interesse der Schweiz. Der Beitritt zu einem solchen Bündnis sei bereits heute nach internationalen Neutralitätsrecht ausgeschlossen. Aufgrund dieser Überlegungen hat der Bundesrat beschlossen, die Neutralitätsinitiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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