Mit einer neuen Verfassungsbestimmung will die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) die Möglichkeit schaffen, dass Kantone und Gemeinden auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften eine besondere Liegenschaftssteuer erheben können. Bedingung ist die vollständige Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung.
Die Vorlage der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) steht in engem Zusammenhang mit dem angestrebten Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung. Die WAK-N ist überzeugt, dass es sowohl aus verfahrensökonomischen als auch aus verfassungsrechtlichen Gründen einen vollständigen Systemwechsel braucht, der die Zweitliegenschaften einschliesst.
Wird der Eigenmietwert aber auch auf den selbstgenutzten Zweitliegenschaften nicht mehr besteuert, führt das in den Berg- und Tourismuskantonen unter Umständen zu beträchtlichen finanziellen Einbussen. Die WAK-N hat deshalb eine Kommissionsinitiative ergriffen.
Mit dem Vorentwurf zu deren Umsetzung schlägt sie nun eine neue Verfassungsbestimmung vor, die es den betroffenen Kantonen erlauben würde, von den Grundsätzen der Allgemeinheit und der Gleichmässigkeit der Besteuerung sowie vom Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit abzuweichen: Sofern der Eigenmietwert nicht besteuert wird, sollen sie auf selbstgenutzten Zweitliegenschaften höhere Liegenschaftssteuern erheben können. Damit könnten die Kantone die drohenden Ausfälle aus einem vollständigen Systemwechsel kompensieren.
Die WAK-N hat die Vorlage an ihrer Sitzung vom 30. Oktober 2023 mit 19 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen verabschiedet. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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