Interpharma fordert rechtlichen Rahmen für Gesundheitsdaten
Von: mm/f24.ch
Interpharma, der Verband der forschenden Pharmaindustrie, forderte gestern einen nationalen rechtlichen Rahmen als Grundlage für ein Gesundheitsdatenökosystem. Konkret soll er regeln, wie und für was in der Schweiz anfallende Gesundheitsdaten genutzt werden können und wie verschiedene Akteure Zugang zu den Daten erhalten können.
Die Schweiz habe bei der Erfassung und Nutzung von Gesundheitsdaten enormes Aufholpotential. Besonders augenfällig wurde die fehlende Digitalisierung im Gesundheitswesen während der Coronapandemie. Dabei entstehen im öffentlichen Gesundheitswesen täglich Gesundheitsdaten, die einen hohen Nutzen bergen.
Gesundheitsdaten seien der Schlüssel für medizinischen Fortschritt und nachhaltige Gesundheitssysteme. Dieser bleibe derzeit in der Schweiz weitgehend ungenutzt. Interpharma sei besorgt, dass dieses Potential für die Wohlfahrt in der Schweiz nicht genutzt werde.
Entsprechend hat der Verband bereits vor einem Jahr eine Roadmap für eine kohärente Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen erarbeitet und gestern ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten vorgestellt. Verfasst wurde das Gutachten durch die Kanzleien Dr. Widmer & Partner und Meyerlustenberger Lachenal Froriep. Das Gutachten zeigt insbesondere die folgenden Hindernisse auf:
Der aktuelle Rechtsrahmen gleicht einem Flickenteppich
Es bestehen grosse Unsicherheiten rund um die Anforderungen an die Anonymisierung von Daten
Die geltende Regelung der Datenbekanntgabe ist ein grosses Hindernis für den Datenaustausch unter den involvierten Akteuren
Die geltenden gesetzlichen Erlaubnistatbestände (z.B. Forschungsausnahme) bringen heute für die Praxis nicht die nötige Rechtsicherheit
Die Schweiz steht laut dem Gutachten vor einer dringenden Herausforderung. Diese liessen sich nur gemeinsam mit den verschiedenen Akteuren zielführend lösen.
Kantonalen Flickenteppich überwinden Interpharma fordert, dass die Schweiz, basierend auf einer umfassenden Strategie und gemeinsamen Vision für ein digitalisiertes Gesundheitsdatenökosystem, die Nutzung und Förderung von in der Schweiz anfallenden Gesundheitsdaten gesetzlich regelt. René Buholzer fasst die Anforderungen an dieses Gesetz folgendermassen zusammen: „Das Gesundheitsdatengesetzsoll Rechtssicherheit schaffen und eine praktikable Handhabung von Gesundheitsdaten festlegen, damit diese Daten genutzt werden können. Auch soll es die Grundlage sein für eine Koordinationsstelle, die die Verknüpfung und Nutzung von Schweizer Gesundheitsdaten mit schlanken Prozessen ermöglicht und vereinfacht. Das schafft nicht nur Rechtssicherheit bei den Akteuren, sondern es stärkt auch das Vertrauen in das System.»
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