Schweizer Hilfe für Bulgarien und Rumänien abgeschlossen
Von: mm/f24.ch
Während zehn Jahren unterstützte die Schweiz im Rahmen der EU-Kohäsionsmilliarde Bulgarien und Rumänien, welche 2007 der EU beigetreten waren, mit einem Betrag von insgesamt 257 Millionen Franken. Damit leistete sie einen Beitrag zum Abbau wirtschaftlicher und sozialer Ungleichheiten in Europa und innerhalb dieser beiden Länder. Die Resultate aus den 93 Projekten, die im Dezember 2019 zum Abschluss kamen, seien zufriedenstellend. Die Zusammenarbeit habe der Stabilität auf dem Kontinent gedient und läge auch im Interesse der Schweiz, vermeldet das EDA
Öffentliche und soziale Sicherheit erhöhen, die Zivilgesellschaft stärken, die Umwelt schützen, Wirtschaftswachstum fördern und Arbeitsbedingungen verbessern: Der Schweizer Erweiterungsbeitrag in Bulgarien und Rumänien habe zur Erreichung dieser Ziele beigetragen. Das EDA nennt diesbezüglich folgende Beispiele:
• Die Förderung von Energieeffizienz und erneuerbaren Energien sowie der Ausbau des öffentlichen Verkehrs bildeten einen Schwerpunkt der Projektausrichtung. Rumänien reduzierte dadurch seinen CO2-Ausstoss um jährlich 7000 Tonnen.
• Rund 70’000 Roma konnten dank Schweizer Projekten von einem verbesserten Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen profitieren.
• Rund 500 rumänische KMU erhielten Kredite und konnten dadurch 3000 Stellen schaffen oder erhalten. Rund 80 KMU absolvierten Schulungen in den Bereichen Marketing und Management.
• Um den Menschenhandel zu bekämpfen, arbeiteten Behörden und Organisationen der Zivilgesellschaft aus Bulgarien, Rumänien und der Schweiz zusammen. Gemeinsam konnten bessere Prävention, besserer Opferschutz und die Reintegration von betroffenen Menschen erreicht werden.
Nach zehn Jahren intensiver Zusammenarbeit mit Bulgarien und Rumänien sind die DEZA und das SECO als zuständige Verwaltungseinheiten mit den erreichten Resultaten zufrieden. Die Projekte hätten einen vielseitigen Beitrag zum Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in der erweiterten EU geleistet und zur Lösung grenzüberschreitender Herausforderungen beigetragen sowie die bilateralen Beziehungen gestärkt.
Bilaterale Zusammenarbeit
Die Schweiz vereinbarte jedes der 93 Projekte bilateral mit dem jeweiligen Partnerstaat. Bulgarien und Rumänien machten Vorschläge, die Schweiz prüfte sie und entschied über deren Finanzierung. So sei sichergestellt worden, dass die Projekte den Prioritäten und Strategien der Partnerländer entsprachen.
Bei der Auswahl der Projekte wurde auch berücksichtigt, wo die Schweiz einen speziellen Mehrwert durch ihre Expertise einbringen kann. Die DEZA Projekte in Bulgarien und Rumänien wurden durch Schweizer Fachinstitutionen in den Bereichen Sicherheit, Berufsbildung, Zivilgesellschaft, Gesundheit und Integration von Roma verwaltet. Diese konnten Schweizer Expertise einbringen, wenn das Fachwissen in den lokalen Institutionen fehlte. Zusätzlich dazu entstanden rund 200 Partnerschaften zwischen Institutionen aus Bulgarien, Rumänien und der Schweiz. Ferner wurden über vierzig Forschungspartnerschaften finanziert.
Verantwortlich für die Projektumsetzung waren die Partnerstaaten, die der Schweiz alle sechs Monate über die Fortschritte und über die in Rechnung gestellten Leistungen Bericht erstatteten. Die Schweiz übernahm in der Regel 85% der Projektkosten. Den Rest finanzierten die Partnerstaaten selbst.
Zur Begleitung der Projekte eröffnete die Schweiz in Bukarest und Sofia eigene Büros. Sie vergab auch Mandate an externe Expertinnen und Experten. Diese prüften mit ihrem spezifischen Fachwissen Machbarkeitsstudien und Ausschreibungsunterlagen sowie die erbrachten Leistungen vor Ort. Mit all diesen Kontrollmechanismen konnten DEZA und SECO einen effizienten und korrekten Mitteleinsatz sicherstellen.
Hintergrund
2004 traten zehn Staaten der Europäischen Union bei: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Ungarn, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Zypern. Seit 2007 sind Bulgarien und Rumänien ebenfalls Mitglieder der Europäischen Union. Kroatien trat 2013 der EU bei.
Die Schweiz deutete die Aufnahme dieser Staaten als einen Schritt zu mehr Sicherheit, Stabilität und Wohlstand auf dem europäischen Kontinent. Die Schweiz habe auch politisch und wirtschaftlich von der Ausdehnung der bilateralen Verträge mit der EU auf die neuen Mitgliedstaaten profitiert. Daher entschied sie 2006 in einer Volksabstimmung, sich mit einem solidarischen Beitrag an den Kosten der EU-Osterweiterung zu beteiligen.
Das Parlament genehmigte daraufhin einen Rahmenkredit von einer Milliarde Franken zugunsten der ersten zehn Mitgliedstaaten der erweiterten Europäischen Union. 2009 sprach es einen zweiten Rahmenkredit von CHF 257 Mio. zugunsten von Bulgarien und Rumänien aus. 2014 bewilligte das Parlament schliesslich einen Betrag von CHF 45 Mio. an das jüngste EU-Mitglied Kroatien.
Mit der Umsetzung der Projekte in Bulgarien und Rumänien ist die Zusammenarbeit mit zwölf der 13 Länder, die die Schweiz seit 2007 unterstützt hat, zum Abschluss gekommen. Einzig in Kroatien laufen die Projekte des Erweiterungsbeitrags noch bis 2024.
Am 3. Dezember 2019 hat das Schweizer Parlament die Rahmenkredite für einen zweiten Schweizer Beitrag an ausgewählte EU-Mitgliedsstaaten verabschiedet. Dies ist ein klares Bekenntnis, dass die Schweiz weiterhin einen Beitrag zu Stabilität, Sicherheit und Wohlstand in Europa leisten will.
Das Parlament hat aber auch entschieden, dass Verpflichtungen auf der Grundlage der Rahmenkredite nicht eingegangen werden, wenn und solange die EU diskriminierende Massnahmen gegen die Schweiz erlässt.
Das heisst konkret: bilaterale Abkommen mit den Partnerländern zur Umsetzung des zweiten Beitrags können von Schweizer Seite nicht unterzeichnet werden, solange diskriminierende Massnahmen der EU vorliegen.
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