Auf Gesuch des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements hat der Bundesrat am 16. Dezember 2022 beschlossen, zur Unterstützung des Staatssekretariats für Migration (SEM) im Asylbereich die Armee im Assistenzdienst einzusetzen. An seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 hat er nun die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. Das Parlament wird in der Frühjahrssession über diesen Einsatz befinden.
Die Armee stellt dem SEM seit Anfang Januar 2023 zusätzliche Unterbringungsplätze zur Verfügung, um die hohe Zahl von ukrainischen Geflüchteten und von Asylsuchenden zu bewältigen. Aufgrund des Fachkräftemangels auf dem Arbeitsmarkt gelingt es dem SEM nicht, genügend rasch qualifiziertes Personal für die Einrichtung und den Betrieb der Infrastrukturen zu rekrutieren.
Bis zum Einsatz des zusätzlichen zivilen Personals hat der Bundesrat deshalb am 16. Dezember 2022 das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport beauftragt, maximal 500 Armeeangehörige zur Unterstützung des SEM bis längstens zum 31. März 2023 einzusetzen.
Da der Einsatz länger als drei Wochen dauert, muss er vom Parlament genehmigt werden. Daher hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 1. Februar 2023 die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet, das in der Frühjahrssession über den laufenden Einsatz befinden wird.
Unterstützung der Armee zugunsten des SEM Die Armeeangehörigen unterstützen bei der Einrichtung, Verwaltung und dem Betrieb der dem SEM zusätzlich zur Verfügung gestellten militärischen Infrastrukturen sowie beim Transport von Schutz- und Asylsuchenden. Sie übernehmen keine Aufgaben im Bereich Sicherheit. Über die Anzahl und die Verteilung der jeweils benötigten Armeeangehörigen entscheidet das SEM zusammen mit der Armee.
Über den Sonderstab Asyl prüfen die Armee und das SEM regelmässig, ob das Subsidiaritätsprinzip eingehalten wird. Die Armeeangehörigen werden aus ihrem Einsatz entlassen, sobald ihre Aufgaben von zivilem Personal des SEM, Zivildienstleistenden oder privaten Leistungserbringern übernommen werden können. Dieser Einsatz führt zu keinen zusätzlichen Ausgaben für den Bund. Die Finanzierung erfolgt über das ordentliche Budget der Armee.
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