Der Bundesrat hat am 25 November 2020 die Leitlinien für den Umgang mit der künstlichen Intelligenz durch die Bundesverwaltung verabschiedet. Die Leitlinien sollen als Orientierungsrahmen dienen. Sie wurden von der interdepartementalen Arbeitsgruppe künstliche Intelligenz unter Federführung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF ausgearbeitet.
Künstliche Intelligenz (KI) ist als Grundlagentechnologie ein wesentlicher Bestandteil der fortschreitenden Digitalisierung. Sie weist ein erhebliches Innovations- und Wachstumspotenzial auf und wird in einer Vielzahl von Bereichen bereits erfolgreich angewendet. Der Bundesrat will dafür bestmögliche Rahmenbedingungen sicherstellen. Gleichzeitig ist es ihm ein Anliegen, angemessen auf die Herausforderungen der KI zu reagieren.
Auf Basis des Berichts «Herausforderungen der künstlichen Intelligenz» hat er darum das WBF beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK und der interdepartementalen Arbeitsgruppe künstliche Intelligenz (IDAG KI) Leitlinien auszuarbeiten. Diese bieten der Bundesverwaltung sowie den Trägern von Verwaltungsaufgaben des Bundes einen allgemeinen Orientierungsrahmen und sollen eine kohärente Politik in Bezug auf KI gewährleisten.
Gute Rahmenbedingungen und der Mensch im Mittelpunkt Mit sieben Leitlinien wird folgender Orientierungsrahmen definiert (verkürzt dargestellt):
Den Menschen in den Mittelpunkt stellen: Bei Entwicklung und Einsatz von KI sollen Würde und Wohl des Menschen sowie das Gemeinwohl an vorderster Stelle stehen. Besondere Bedeutung kommt dem Schutz der Grundrechte zu.
Rahmenbedingungen für Entwicklung und Anwendung von KI: Der Bund gewährleistet weiterhin bestmögliche Rahmenbedingungen, so dass die Chancen der KI für eine Stärkung von Wertschöpfung und nachhaltiger Entwicklung genutzt werden können. Die Schweiz soll sich zu einem führenden Standort für Forschung und Anwendung sowie für Unternehmen im Bereich KI weiterentwickeln.
Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit: Auf KI gestützte Entscheidungsprozesse sollten so gestaltet sein, dass sie überprüfbar und nachvollziehbar sind.
Verantwortlichkeit: Um im Falle eines Schadens, eines Unfalls oder einer Gesetzeswidrigkeit die Verantwortlichkeiten klären zu können, muss beim Einsatz von KI die Haftung klar definiert sein. Die Verantwortlichkeit darf nicht an Maschinen delegiert werden können.
Sicherheit: KI-Systeme müssen sicher, robust und resilient konzipiert sein, um eine positive Wirkung zu entfalten und nicht anfällig für Missbrauch oder Fehlanwendungen zu sein.
Aktive Mitgestaltung der Gouvernanz von KI: Die Schweiz soll die globale Gouvernanz von KI aktiv mitgestalten und sich bei der Erarbeitung von globalen Standards und Normen gemäss ihren Interessen und Werten einbringen.
Einbezug aller betroffenen nationalen und internationalen Akteure: Die Schweiz soll sich dafür einsetzen, dass in den Debatten um die Gouvernanz von KI alle relevanten Anspruchsgruppen in die politischen Entscheidungsprozesse einbezogen werden.
Es werden ausserdem für den Politikbereich Bildung und Wissenschaft sowie für die Anwendbarkeit KI-relevanter Rechtsnormen spezifische Leitlinien formuliert.
Interdepartementale Arbeitsgruppe wird aufgelöst Mit der Ausarbeitung der strategischen Leitlinien hat die interdepartementale Arbeitsgruppe künstliche Intelligenz ihre Arbeit abgeschlossen. Deswegen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 25. November 2020 beschlossen, die Arbeitsgruppe aufzulösen.
Eine regelmässige Beurteilung hinsichtlich der Anwendung und Weiterentwicklung der Leitlinien wird künftig vom Bundesamt für Kommunikation BAKOM zusammen mit den betroffenen Bundesstellen sichergestellt. Die Strategie «Digitale Schweiz» und die Strategie «Digitalaussenpolitik 2021-2024» dienen dabei als Referenzrahmen.
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