Am 25. November 2018 entscheidet das Schweizer Stimmvolk an der Urne über die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)». Die Initiative verlangt, dass Halterinnen und Halter von Kühen, Zuchtstieren, Ziegen und Zuchtziegenböcken finanziell unterstützt werden, solange die ausgewachsenen Tiere Hörner tragen. Dies könnte nach Meinung des Bundesrates falsche Anreize schaffen und den Tieren letztlich mehr schaden als nützen. Zudem sei damit die Eigenverantwortung der Landwirtinnen und Landwirte eingeschränkt. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative daher zur Ablehnung.
Die Volksinitiative «Für die Würde der landwirtschaftlichen Nutztiere (Hornkuh-Initiative)» wurde im März 2016 von der Interessengemeinschaft Hornkuh eingereicht. Ziel der Initiantinnen und Initianten ist es, dass wieder mehr ausgewachsene Kühe, Zuchtstiere, Ziegen und Zuchtziegenböcke Hörner tragen. Sie verlangen deshalb, dass der Bund Landwirtinnen und Landwirte, die Tiere mit Hörnern halten, finanziell unterstützt.
Die Schweiz gehöre zu den Ländern, die tierfreundliche Haltungsformen mit ihrer Landwirtschaftspolitik am stärksten fördere. Je mehr Tiere mit Hörnern gehalten würden, desto höher sei die Unfallgefahr für Mensch und Tier. Dadurch könne eine Haltung notwendig werden, welche die Bewegungsfreiheit der Tiere einschränke. Dies widerspreche der aktuellen und künftigen Landwirtschaftspolitik, die eine tiergerechte Haltung fördere, so der Bundesrat.
Zur Finanzierung der in der Initiative vorgesehenen Subvention müssten zudem bestehende Beiträge gekürzt werden da das Gesamtbudget für die Landwirtschaft nicht erhöht würde. Zusätzlich habe die Annahme der Initiative mehr Bürokratie die Landwirtschaftsbetriebe zur Folge, argumentiert die Landesregierung weiter.
Ob auf einem Hof Tiere mit Hörnern oder ohne Hörner gehalten würden, müssennach Meinung des Bundesrates die Landwirtinnen und Landwirte als Unternehmer selber entscheiden. Es sei nicht seine Aufgabe des Bundes, die unternehmerische Freiheit von Landwirtinnen und Landwirten einzuschränken, indem er zusätzliche Beiträge ausrichte.
Der Bundesrat messe einer Landwirtschaftspolitik, die den Erwartungen in Sachen Tierwohl entspreche, grosse Bedeutung bei. Er erachtet jedoch diese neue Verfassungsbestimmung als kontraproduktiv und empfiehlt die Initiative zur Ablehnung.
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