Bundesrat lockert Grenzsperre und verordnet Quarantänepflicht
Von: mm/f24.ch
Trotz ansteigenden Corona-Infizierungen beschloss der Bundesrat an seiner gestrigen Sitzung die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für achtzehn, die hiesige Tourismussbranche wohl kaum in Schwung wingende Drittstaaten per 20. Juli. Des weiteren verkündete er, dass sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben müssen.
Der Bundesrat hat von den Empfehlungen des Rates der EU, die coronabedingte Einreisebeschränkungen ab dem 1. Juli 2020 für 15 Staaten aufzuheben, Kenntnis genommen. Er will diesen Empfehlungen voraussichtlich folgen, jedoch erst per 20. Juli 2020 und mit Ausnahme von Serbien.
Das EJPD beabsichtigt demnach auf dieses Datum hin Algerien, Australien, Kanada, Georgien, Japan, Marokko, Montenegro, Neuseeland, Ruanda, Südkorea, Thailand, Tunesien und Uruguay sowie die EU-Staaten ausserhalb des Schengen-Raums (Bulgarien, Irland, Kroatien, Rumänien und Zypern) von der Liste der Risikoländer zu streichen.
China soll in Umsetzung der EU-Empfehlung ebenfalls von der Liste gestrichen werden, sofern die Wechselseitigkeit für Einreisende aus der Schweiz gewährleistet ist.
Quarantänepflicht für Reisende aus gewissen Gebieten
Seit Mitte Juni ist es wiederholt zu einer Ausbreitung des neuen Coronavirus in der Schweiz gekommen, nachdem infizierte Personen aus Ländern des Schengenraums und aus Nicht-Schengen-Staaten eingereist sind.
Deshalb muss sich ab Montag, 6. Juli für zehn Tage in Quarantäne begeben, wer aus, per gestern noch nicht definierten, Gebieten in die Schweiz einreist. Falls die Personen durch die Quarantäne ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen müssen, haben sie Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung. Für die Einhaltung der Quarantänemassnahmen sind die kantonalen Behörden verantwortlich.
Die betroffenen Personen sollen gezielt im Flugzeug, im Reisebus und an den Grenzübergängen informiert werden und sich nach der Einreise bei den kantonalen Behörden melden müssen. Die Flug- und Reisebusgesellschaften sollen zudem angewiesen werden, kranke Passagiere nicht zu transportieren.
Das BAG führt eine entsprechende Liste, die regelmässig angepasst wird. Die neue Verordnung soll allerdings erst heute vom Bundesrat verabschiedet und danach publiziert werden.
Mehr verriet der Bundesrat dazu an der gestrigen Presseinformation nicht.
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