Botschaft zum angepassten Schengener Grenzkodex
Von: mm/f24.ch
Um die einheitliche Anwendung der Vorschriften an den Schengen-Aussen- und Binnengrenzen sicherzustellen, hat die EU den Schengener Grenzkodex angepasst. Als Schengen-Staat beteiligt sich die Schweiz an dieser Harmonisierung. Dazu muss sie ihr nationales Recht anpassen. Nach einem Vernehmlassungsverfahren hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 7. März 2025 die Botschaft zu den entsprechenden rechtlichen Änderungen zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Die neue EU-Verordnung präzisiert und ergänzt die Voraussetzungen und Verfahren für die vorübergehende Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen. Zudem führt sie aufgrund der gesammelten Erfahrungen während der Corona-Pandemie Regeln für den Umgang mit Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit ein. Für diese Fälle sieht sie die Möglichkeit von Einreisebeschränkungen sowie weiterer Massnahmen an den Schengen-Aussengrenzen vor.
Neues Überstellungsverfahren
Weiter führt die neue EU-Verordnung ein neues Überstellungsverfahren zur Eindämmung von Sekundärmigration innerhalb des Schengen-Raums als Alternative zu Binnengrenzkontrollen ein. Damit können Schengen-Staaten Ausländerinnen und Ausländer ohne legalen Aufenthalt leichter an den Schengen-Staat überstellen, aus dem sie eingereist sind. Asylsuchende und Personen, die internationalen Schutz erhalten haben, sind von diesem Verfahren explizit ausgenommen.
Einige Bestimmungen dieser Schengen-Weiterentwicklung müssen in Schweizer Recht umgesetzt werden, damit sie anwendbar sind. Die Änderungen des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) betreffen insbesondere Bestimmungen zum Grenzübertritt, zur Grenzkontrolle und zur Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen.
Ferner wird das neue Überstellungsverfahren von Ausländerinnen und Ausländern ins AIG aufgenommen. Zudem soll der Bundesrat zum Schutz der öffentlichen Gesundheit an den Schengen-Aussengrenzen der Schweiz Einreisebeschränkungen sowie weitere Massnahmen anordnen können.
Das nationale Verfahren für die Wiedereinführung der Binnengrenzkontrollen bleibt im Grundsatz gleich. Zudem führt die Schweiz wie bis anhin Zollkontrollen durch.
Konsultation erleichtert
Schliesslich schlägt der Bundesrat eine von der Schengen-Weiterentwicklung unabhängige Anpassung des AIG vor. Damit erhält das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) Zugriff auf das neue nationale Reisegenehmigungssystem ETIAS. Das erleichtert den internen Konsultationsprozess bei der Erteilung von ETIAS-Reisegenehmigungen.
Nachdem die EU am 13. Juni 2024 eine Verordnung zur Änderung des Schengener Grenzkodex (SGK) verabschiedet hatte, eröffnete der Bundesrat am 26. Juni 2024 die Vernehmlassung zur Anpassung des nationalen Rechts.
Die Vernehmlassung zu dieser Vorlage dauerte bis zum 17. Oktober 2024. Die Mehrheit der Teilnehmenden befürwortet grundsätzlich die Übernahme und Umsetzung der revidierten EU-Verordnung. Sämtliche Kantone, die eine Stellungnahme eingereicht haben, stimmen der Vorlage zu.
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