Bund schliesst 2023 mit einem Finanzierungsdefizit ab
Von: mm/f24.ch
Der Bund hat im Jahr 2023 weniger ausgegeben als budgetiert. Weil aber auch die Einnahmen niedriger waren als geplant, resultiert netto eine Neuverschuldung von 1,4 Milliarden Franken. Im ordentlichen Haushalt beträgt das Finanzierungsdefizit rund 670 Millionen Franken und ist zum zweiten Mal hintereinander höher als konjunkturell zulässig wäre, was zu einem strukturellen Finanzierungsdefizit von 350 Millionen Franken führt. Der Bundesrat wurde an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 über dieses provisorische Ergebnis informiert. Er hat zugleich die Bereinigungsmassnahmen für das Budget 2025 konkretisiert.
Bundesrätin Karin Keller-Sutter
Die Jahresrechnung des Bundes schliesst 2023 mit einem Finanzierungsdefizit von 1,4 Milliarden Franken ab. Budgetiert war ein Finanzierungsdefizit von 4,8 Milliarden. Sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben waren tiefer als budgetiert: Einerseits fiel die Gewinnausschüttung der SNB nach dem hohen Verlust im SNB-Geschäftsjahr 2022 aus.
Andererseits lagen die Investitionsausgaben deutlich tiefer, weil im Budget noch der Kreditrahmen für die Axpo Holding AG (4 Mrd.) enthalten war, der nicht beansprucht wurde. Zudem blieben die Globalpauschalen für die Schutzsuchenden aus der Ukraine unter dem Budget (1,1 Mrd. statt 1,7 Mrd.).
Ordentlicher Haushalt
Die ordentlichen Einnahmen stiegen im Vergleich zum Vorjahr stark an (+7,1 % bzw. +5,2 Mrd.). Der Anstieg wurde getrieben von der direkten Bundessteuer (+3,1 Mrd.), der Verrechnungssteuer (+2,6 Mrd.) und der Mehrwertsteuer (+0,6 Mrd.). Dazu kamen die Bereitstellungsprämie der Credit Suisse für das Liquiditätshilfe-Darlehen mit Bundesgarantie (100,7 Mio.) sowie die Vertragsabschlussgebühr für den UBS-Ver-lustgarantie-Vertrag (40 Mio.).
Die ordentlichen Ausgaben nahmen um 2,8 Prozent zu (+2,1 Mrd.). Das Wachstum war insbesondere auf die Transferausgaben (1,8 Mrd.) zurückzuführen. Dabei stiegen vor allem die Beiträge an die Kantone und Gemeinden (+1,4 Mrd.), was insbesondere eine Folge der höheren Einnahmen aus der Bundessteuer und Verrechnungssteuer ist. Auch die Beiträge an die Sozialversicherungen sind gewachsen (+0,5 Mrd., insb. Bundesbeitrag an die AHV). Einen Zuwachs verzeichneten auch die Investitionen (+0,6 Mrd.). Die Eigenausgaben gingen insgesamt zurück (-0,5 Mrd.).
Das ordentliche Finanzierungsdefizit ist damit etwas niedriger als budgetiert und beträgt 672 Millionen Franken (Voranschlag: 683 Mio.). Das konjunkturell zulässige Finanzierungsdefizit beträgt voraussichtlich rund 320 Millionen (definitiver Wert folgt im März). Die restlichen ca. 350 Millionen sind struktureller Natur und werden daher dem Ausgleichskonto der Schuldenbremse belastet (prov. Stand per Ende 2023: 20 Mrd.).
Ausserordentlicher Haushalt
Die ausserordentlichen Einnahmen beliefen sich auf 310 Millionen. Sie stammten ins-besondere aus den ersten Verkaufserlösen der Ruag International (200 Mio.) und aus der Risikoprämie der Credit Suisse für das Liquiditätshilfe-Darlehen mit Bundesgarantie (61 Mio.).
Ausserordentlichen Ausgaben von 1,1 Milliarden fielen für die Schutzsuchenden aus der Ukraine an (Globalpauschalen zuhanden der Kantone). Im Voranschlag waren 1,7 Milliarden eingestellt. Die Anzahl Personen mit Schutzstatus S war geringer als budgetiert.
Die ausserordentlichen Einnahmen und Ausgaben werden dem Amortisationskonto gutgeschrieben bzw. belastet. Dazu kommt eine einmalige Belastung des Amortisationskontos im Umfang der Ende 2022 bestehenden Rückstellungen (-3,8 Mrd.) infolge der revidierten Bestimmungen im Finanzhaushaltgesetz zur Optimierung der Haushaltführung.
Es handelt sich dabei aber lediglich um eine zeitliche Verschiebung der Belastung, die gemäss alten Bestimmungen später anfallen würde. Das Amortisationskonto weist Ende 2023 einen negativen Stand von 27,2 Milliarden (+4,5 Mrd.) auf.
Finanzpolitische Standortbestimmung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 14. Februar 2024 traditionsgemäss auch eine finanzpolitische Standortbestimmung vorgenommen und dabei weitere Beschlüsse zur Bereinigung des Voranschlags 2025 gefasst. Die Ende Januar aktualisierten Haushaltszahlen zeigen für 2025 ein strukturelles Defizit von über 2 Milliarden Franken. Bereits am 24. Januar 2024 hat der Bundesrat Vorentscheide zur Bereinigung des Budgets 2025 getroffen.
Gemäss den aktualisierten Zahlen verblieb noch ein Bereinigungsbedarf von rund 350 Millionen Franken. Der Bundesrat hat in der Höhe dieses Betrags eine lineare Kürzung der schwach gebundenen Ausgaben im Eigen- und Transferbereich um 1,4 % gegen-über dem Finanzplan 2025-27 beschlossen, wobei die Armee ausgenommen wurde. Mit diesen Massnahmen lässt sich das Finanzierungsdefizit 2025 aus heutiger Sicht beseitigen.
Der Bundesrat will bei den Status-S-Ausgaben schrittweise aus der ausserordentlichen Finanzierung aussteigen. 2025 soll erstmals ein Teil der Ausgaben für Schutzsuchende als ordentliche Ausgaben budgetiert werden; Der Bundesrat strebt einen Betrag von 150 Millionen an; gut 1 Milliarde soll als ausserordentliche Ausgabe gemäss Art. 15 Finanzhaushaltgesetz (FHG) beantragt werden. Der Bundesrat wird darüber im Juni bei der Verabschiedung des Budgets definitiv entscheiden.
Der Bundesrat hat damit den Weg für ein schuldenbremsekonformes Budget 2025 geebnet, unter der Voraussetzung, dass keine zusätzlichen Mehrausgaben beschlossen werden.
Die Massnahmen, die der Bundesrat am 24. Januar 2024 zur Bereinigung des Budgets 2025 getroffen hat, werden grösstenteils auch für das Budget 2026 gelten. Dennoch bleiben die strukturellen Defizite für die Finanzplanjahre 2026 und 2027 gemäss der gegenwärtigen Beschlusslage von Bundesrat und Parlament hoch.
Der Bundesrat wird deshalb rasch eine grundlegende Überprüfung der Aufgaben und Subventionen des Bundes in Angriff nehmen. Er hat das EFD bereits an seiner Sitzung vom 24. Januar beauftragt, ihm hierfür bis spätestens Ende März ein Konzept zu unterbreiten. Die Prüfung soll auf einer breiten Basis erfolgen und auch gesetzlich gebundene Ausgaben und bestehende Fonds umfassen.
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