Grenzbereinigungsabkommen mit Italien und Frankreich
Von: mm/f24.ch
An seiner Sitzung vom 27. September 2024 hat der Bundesrat die Unterzeichnung von Grenzabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich sowie der Schweiz und Italien genehmigt.
Schweiz und Frankreich
Der Kanton Genf grenzt auf einer Länge von 103 Kilometern an Frankreich. Auf 50 Kilometern Länge verläuft diese Grenze durch Gewässer. Geplante Arbeiten zur Renaturierung des Flusses Hermance sowie zur Renaturierung und Eindämmung des Flusses Foron machen gewisse Anpassungen am Grenzverlauf notwendig.
Zudem erfordern bestimmte bauliche Massnahmen wie die Verlegung von Gleisen für eine neue grenzüberschreitende Tramlinie zwischen der Schweizer Gemeinde Perly-Certoux und der französischen Gemeinde Saint-Julien-en-Genevois eine Grenzbereinigung zwischen den Gemeinden Perly-Certoux und Bardonnex.
Vorschlag der gemischten französisch-schweizerischen Kommission für die Vermarkung und den Unterhalt der Grenze
Die gemischte französisch-schweizerische Kommission für die Vermarkung und den Unterhalt der Landesgrenze hat für die Nachführung der Landesgrenze in diesen drei Gebieten drei Grenzbereinigungsabkommen ausgearbeitet. Nach dem Grundsatz des flächengleichen Gebietstausches sieht das Völkerrecht bei Grenzveränderungen die Möglichkeit eines Austauschs von gleichwertigen Flächen vor.
Genehmigung der Abkommen
Da es sich um geringfügige Bereinigungen der Grenze im Sinne von Artikel 24 Absatz 1 des Geoinformationsgesetzes handelt, ist der Bundesrat dazu ermächtigt, diese Abkommen selbstständig abzuschliessen. Er hat die Unterzeichnung der drei von der gemischten Kommission vorgelegten Grenzbereinigungsabkommen zwischen der Schweiz und Frankreich genehmigt.
Der Prozess zur Genehmigung der Unterzeichnung der Abkommen in Frankreich ist im Gange. Nach der Unterzeichnung durch die beiden Parteien werden die Abkommen veröffentlicht und die Grenzbereinigungen umgesetzt.
Schweiz und Italien
In den Hochgebirgsregionen sind bedeutende Abschnitte der italienisch-schweizerischen Grenze durch die Wasserscheide oder die Gratlinien von Gletschern, Firnen oder ewigem Schnee bestimmt. Aufgrund der Gletscherschmelze verändern sich diese Formationen jedoch, was zu einer Änderung der dynamisch definierten Landesgrenze führt.
Vorschlag der gemischten Kommission für den Unterhalt der schweizerisch-italienischen Grenze
Angesichts des gegenseitigen Willens der Schweiz und Italiens, die Landesgrenze in den Gebieten Testa Grigia / Plateau Rosa, Rifugio Carrel und Gobba di Rollin zu bereinigen, einigte sich die gemischte Kommission für den Unterhalt der schweizerisch-italienischen Grenze im Mai 2023 entsprechend den wirtschaftlichen Interessen der beiden Parteien auf den Entwurf eines Grenzbereinigungsabkommens zwischen den beiden Ländern.
Genehmigung des Abkommens
Da es sich um eine geringfügige Bereinigung der Grenze im Sinne von Artikel 24 Absatz 1 des Geoinformationsgesetzes handelt, ist der Bundesrat dazu ermächtigt, dieses Abkommen selbstständig abzuschliessen. Er hat die Unterzeichnung des Grenzbereinigungsabkommens zwischen der Schweiz und Italien folglich genehmigt.
Der Prozess zur Genehmigung der Unterzeichnung des Abkommens in Italien ist im Gange. Nach der Unterzeichnung durch beide Parteien wird das Abkommen veröffentlicht und die Grenzbereinigung umgesetzt.
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