Neues Weiterbildungs-Abkommen Schweiz / USA
Von: mm/f24.ch
Die Schweiz und die Vereinigten Staaten von Amerika haben gestern in Bern ein neues Abkommen über den Austausch von Stagiaires (Praktikanten) und jungen Berufsleuten unterzeichnet. Das Abkommen soll die Mobilität dieser Personen zwischen beiden Ländern für einen begrenzten Zeitraum erleichtern, damit sie ihre Kompetenzen in ihrem Studien- oder Berufsbereich erweitern und ihre Fachkenntnisse vertiefen können. Es ersetzt das Abkommen von 1980.
Staatssekretärin Christine Schraner Burgener (Foto: SEM/X)
Staatssekretärin Christine Schraner Burgener unterzeichnete gestern das neue Abkommen im Bernerhof. Es tritt am 30. November 2024 in Kraft und gilt für Schweizer Staatsangehörige zwischen 18 und 35 Jahren. Die Teilnehmenden müssen sich entweder in Ausbildung befinden oder über einen Berufs- oder Hochschulabschluss verfügen.
Auch Personen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, kommen für einen Austausch in Frage, sofern sie eine gewisse Berufserfahrung nachweisen können. Sie sollten insbesondere bestrebt sein, ihr Studium zu ergänzen oder sich in ihrem Fachgebiet weiterzubilden.
Die Teilnehmenden aus beiden Ländern erhalten eine auf zwölf Monate befristete Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, die um sechs Monate verlängert werden kann.
Ziel des Abkommens
Mit dem neuen Abkommen wird die Visumerteilung für junge Berufsleute beider Länder erleichtert und das Austauschprogramm einem grösseren Personenkreis gegenüber dem Abkommen von 1980 zugänglich gemacht. Im Gastland können die Teilnehmenden auch ihre sprachlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Kenntnisse vertiefen.
Am bisherigen Austauschprogramm haben in den 1980er-Jahren und Anfang der 1990er-Jahre jährlich mehr als 100 Personen aus der Schweiz und ebenso viele aus den USA teilgenommen. Seit dem Jahr 2000 sind die Zahlen rückläufig, was insbesondere auf veränderte Bedingungen für die Erteilung eines US-Visums zurückzuführen ist.
Die Schweiz hat bereits mit folgenden Ländern Stagiaires-Abkommen geschlossen: Argentinien, Australien, Chile, Japan, Kanada, Monaco, Neuseeland, Philippinen, Russland, Südafrika, Tunesien, Ukraine und Indonesien. Daneben bestehen auch Abkommen mit EU-Staaten, die aber aufgrund der besseren Bedingungen des Freizügigkeitsabkommens zwischen der Schweiz und der EU heute nicht mehr angewendet werden.
Seit dem Abschluss des ersten Stagiaires-Abkommens (mit Belgien im Jahr 1936) haben gut 40’000 Schweizerinnen und Schweizer ein Berufspraktikum im Ausland absolviert. Im Gegenzug haben über 58’000 ausländische Stagiaires die Schweizer Arbeitswelt kennengelernt.
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