Publikationen der Gemeinde Schupfart
Von: Gemeinde Schupfart
Nachrichten aus Schupfart: Gemeindeversammlungen; Korrektur Wochentag \ Baugesuch – öffentliche Auflage \ Redaktionsschluss Lindenblatt \ Rechnungsabschluss \ Termine 2023 \ Altpapier-, Karton- und Altmetallsammlung \ Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Gemeindeversammlungen / Korrektur Wochentag
Auf der Einladung zur Gemeindeversammlung wurde leider der falsche Wochentag abgedruckt. Die Gemeindeversammlungen finden am Freitag, 25. November 2022 in der Mehrzweckhalle statt. Wir bitten um Entschuldigung für dieses Versehen.
Die Ortsbürger-gemeindeversammlung beginnt um 19.45 Uhr, die Einwohnergemeindeversammlung um 20.15 Uhr.
Wir freuen uns, viele Stimmberechtigte in der Mehrzweckhalle willkommen zu heissen.
Der Gemeinderat
Baugesuch – öffentliche Auflage
- Bauherrschaft und Grundeigentümer: Patricia und Marco Schlienger, Obermumpferstrasse 71, 4325 Schupfart;
- Projektverfasser: Quaresima Architekten AG, Unterdorfstrasse 1, 4334 Sisseln;
- Bauprojekt: Neubau Einfamilienhaus; Lage: GB Schupfart, Parzelle Nr. 419, Fingärtweg.
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 17. November bis 16. Dezember 2022 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, 4325 Schupfart, zu richten.
Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Redaktionsschluss Lindenblatt
Der Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe des Lindenblatts ist am Freitag,
18. November 2022. Die Beiträge können an gemeindekanzlei@schupfart.ch gemailt werden. Wir freuen uns auf interessante Eingaben.
Rechnungsabschluss
Wer gegenüber der Gemeinde Schupfart für das Jahr 2022 noch Guthaben oder Forderungen geltend machen möchte, wird gebeten, diese bis spätestens am 2. Dezember 2022 in Rechnung zu stellen.
Abteilung Finanzen Schupfart
Termine 2023
Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen, Mittwoch, 14. Juni und Freitag, 24. November 2023; Feuerwehrschlussprobe, Samstag, 21. Oktober 2023 (in Schupfart).
An folgenden Sonntagen finden Abstimmungen statt: 12. März, 18. Juni, 22. Oktober (Nationalratswahlen), 26. November 2023.
Altpapier-, Karton- und Altmetallsammlung
Die Altpapier-, Karton- und Altmetallsammlung wird durch die Kommission Schneesportlager durchgeführt.
Die nächste Sammlung findet am Samstag, 26. November 2022 statt – die Altpapier- und Kartonmulden stehen ab Donnerstag, 24. November 2022 und die Altmetallmulde, bereits ab Montag, 21. November bis Montag, 28. November 2022, auf dem Mehrzweckhallenplatz bereit.
Wir starten mit der Altpapier- und Kartonsammlung am Samstag-Vormittag, 26. November 2022, um 09.00 Uhr.
Bitte stellen Sie das Altpapier und den Karton bis spätestens um 08.45 Uhr, gut sichtbar und vor Regen geschützt, an den Strassenrand. Die Schüler/innen sind Ihnen dankbar, wenn die Bündel nicht mehr als 5 kg wiegen.
Zu schwere oder nicht gebündelte Pakete müssen wir leider stehen lassen. Firmen, welche grössere Mengen Altpapier oder Karton entsorgen, werden gebeten, diese direkt zu den bereit gestellten Mulden bei der Mehrzweckhalle zu bringen.
Das Altmetall kann von Montag, 21. bis Montag, 28. November 2022, selbständig in der dafür vorgesehenen Mulde auf dem Mehrzweckhallenplatz entsorgt werden. Der Erlös aus der Altpapier-, Karton- und Altmetallsammlung geht vollständig zu Gunsten der Finanzierung des Schneesportlagers Schupfart.
Die Kommission Schneesportlager dankt Ihnen für Ihre wertvolle Unterstützung.
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Vom 3. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser der AEW Energie AG in rund 80 Aargauer Gemeinden unterwegs.
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 3. Dezember 2022 bis 12. Januar 2023 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs. Davon ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Die Ablesungen werden unter Einhaltung der aktuellen Verhaltens- und Hygieneregeln des BAG durchgeführt.
Die AEW bittet ihre Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. All jene, die ihren Zählerstand selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular.
Die Stromrechnungen werden im Januar 2023 versendet.
AEW Ableser können sich immer ausweisen
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Marc Ritter, CEO der AEW Energie AG.
Gemeindekanzlei Schupfart
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