Publikationen der Gemeinde Schupfart
Von: Gemeinde Schupfart
Nachrichten aus Schupfart: Rechnungsabschluss \ Wasserversorgung – Untersuchungsbericht Trinkwasser \ Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 23. November 2018
Rechnungsabschluss
Personen, welche gegenüber der Gemeinde Schupfart für das Jahr 2018 noch Guthaben oder Forderungen geltend machen wollen, werden gebeten, diese bis spätestens am 5. Dezember 2018 in Rechnung zu stellen
Abteilung Finanzen
Wasserversorgung – Untersuchungsbericht Trinkwasser
Das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelkontrolle, in Aarau, bestätigt, dass die vom Brunnenmeister im 2. Halbjahr 2018 durchgeführte periodische Eigenkontrolle geprüft und die Resultate den Anforderungen an das Trinkwasser – Toleranzwert gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) oder Hygieneverordnung (HyV) – vollumfänglich entsprechen; sämtliche Proben haben eine einwandfreie mikrobiologische Qualität ausgewiesen.
Gemeinderat Schupfart
Beschlüsse der Gemeindeversammlungen vom 23. November 2018
Gestützt auf § 26 Abs. 2 Gemeindegesetz und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die folgenden, anlässlich der Ortsbürger- und der Einwohnergemeindeversammlung vom 23. November 2018 gefassten Beschlüsse, veröffentlicht:
Ortsbürgergemeinde
Anzahl Stimmberechtigte: 204, Teilnehmer 30, Beschlussquorum: 41
Gefasste Beschlüsse:
- Genehmigung des Protokolls vom 13. Juni 2018
- Genehmigung Budget 2019
- Genehmigung Kündigung Betriebsgemeinschaftsvertrag Forstbetrieb Zeinigerberg-Looberg
- Genehmigung Beitritt zum Forstbetrieb Thiersteinberg
Einwohnergemeinde
Anzahl Stimmberechtigte: 577, Teilnehmer: 50, Beschlussquorum: 116
Gefasste Beschlüsse:
- Genehmigung des Protokolls vom 13. Juni 2018
- Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 37‘500.00 Ablösung EDV-System Gemeindeverwaltung
- Genehmigung Verpflichtungskredit von CHF 64‘600.00 für Ersatz Wasserleitung Hasliweg
- Genehmigung Kreditabrechnungen:
a) Sanierung sanitäre Anlagen Schulhaus
b) Ersatz Wasserleitung Eikerstrasse - Genehmigung Budget 2019 mit Festsetzung des Steuerfusses auf 116%
Sämtliche Beschlüsse beider Versammlungen sind positiv gefasst worden und unterliegen dem fakultativen Referendum.
Zur Einreichung eines Referendums kann unentgeltlich bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Das Referendum kann jeweils von einem Zehntel der Stimmberechtigten ergriffen werden. Ablauf der Referendumsfrist: 28. Dezember 2018 (30 Tage nach Veröffentlichung im amtlichen Publikationsorgan Mittwoch, 28. November 2018). Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann das Begehren der Gemeindekanzlei zur Vorprüfung des Wortlautes eingereicht werden.
Gemeindekanzlei Schupfart
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