Nachrichten aus Schupfart: Voranzeige Informationsveranstaltung Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) \ Voranzeige Waldbereisung \ OB-Teerungen Eigasse und Münchwilerweg \ Baugesuch – öffentliche Auflage \ erteilte Baubewilligungen \ erteilte Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren \ Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Voranzeige Informationsveranstaltung Räumliches Entwicklungsleitbild (REL) Am Montag, 23. August 2021, 19.30 Uhr, findet in der Mehrzweckhalle Schupfart eine Informationsveranstaltung betreffend Räumliches Entwicklungsleitbild statt. Es handelt sich dabei um eine «Informationsveranstaltung zum Beginn der Mitwirkung», das heisst, dass an diesem Abend keine inhaltlichen Diskussionen über das REL geführt werden. Der Gemeinderat und das Planungsbüro informieren Sie über das weitere Vorgehen und die nächsten Schritte. Bitte reservieren Sie sich das Datum. Zu gegebener Zeit wird ein Flyer in alle Haushaltungen verteilt. Der Gemeinderat freut sich auf Ihre Teilnahme. Der Gemeinderat
Voranzeige Waldbereisung Am Samstag, 21. August 2021 findet eine Waldbereisung im Schupfarter Wald statt. Bitte reservieren Sie sich das Datum. Weitere Details folgen zu gegebener Zeit. Der Gemeinderat
OB-Teerungen Eigasse und Münchwilerweg Am 30. Juni 2021 (Verschiebedatum: Donnerstag, 1. Juli 2021) werden an der Eigasse sowie am Münchwilerweg Teerungsarbeiten ausgeführt. Eine Durchfahrt ist kurzzeitig nicht möglich. Die Strassen werden am 29. Juni 2021 gereinigt, wir bitten Sie, diese nicht zu verschmutzen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Baugesuch – öffentliche Auflage
Bauherr und Grundeigentümer: Erich Müller, Widhaghof 452, 4325 Schupfart
Projektverfasser: Architekturbüro Martin von Arx GmbH, Wantelweg16, 4655 Stüsslingen
Zusätzliche Bewilligung: Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. für Baubewilligungen
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 24. Juni bis 23. Juli 2021 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, 4325 Schupfart, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Baugesuch – öffentliche Auflage
Bauherr und Grundeigentümer: Matthias Lemblé, Hofackerweg 175, 4325 Schupfart
Projektverfasser: HUSNER AG Holzbau, Ziegeleistrasse 11, 5070 Frick
Bauprojekt: Wintergarten mit Autounterstand; Lage: GB Schupfart, Parz. 300, Hofackerweg
Das Baugesuch liegt in der Zeit vom 24. Juni bis 23. Juli 2021 öffentlich auf und kann während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen das Baugesuch sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, 4325 Schupfart, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
erteilte Baubewilligungen Der Gemeinderat hat – in Absprache mit der Fachstelle Bau – folgende Baubewilligungen erteilt:
Kawa Norman, Horburgstrasse 116, 4058 Basel, Neubau EFH mit zwei Garagen, Parzelle Nr. 214, Turnhallenstrasse, 4325 Schupfart; Keller Tobias, Hauptstrasse 92, 5070 Frick, Neubau EFH mit zwei Garagen, Parzelle Nr. 212, Turnhallenstrasse, 4325 Schupfart
erteilte Baubewilligungen im vereinfachten Verfahren Der Gemeinderat hat – in Absprache mit der Fachstelle Bau – folgende Baubewilligungen erteilt:
Baur Markus und Andrea, Haslistich 448, 4325 Schupfart, Erneuerung Blockstein-Stützmauer, Parzelle Nr. 428, Haslistich, 4325 Schupfart; Plietsch Reinhard und Christine, Pündtenweg 427, 4325 Schupfart, Einfriedung aus Steingabionen mit Gartentor und Versetzen Gartenschopf, Parzelle Nr. 411, Pündtenweg, 4325 Schupfart
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2020 bis Juli 2021). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell CHF 530.00). Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Möhlin und Rheinfelden) werden 80% vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell 1. und 2. Klasse) sowie in Mumpf (5. und 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2021 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Abteilung Finanzen Schupfart
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Vom 20. – 22. September 2024 findet das legendäre Schupfart Festival zum sagenhaften 40. Mal statt. Bei der Programmgestaltung wurde wiederum der Fokus auf das heimische Musikschaffen gelegt.