Publikationen der Gemeinde Schupfart
Von: Gemeinde Schupfart
Nachrichten aus Schupfart: Ersatzwahl von zwei Gemeinderatsmitgliedern sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 – Wahlvorschläge \ Einführung Mahngebühren Steuerbezug \ Verfall der Steuern 2019 \ Ablesen Wasserzählerstand
Ersatzwahl von zwei Gemeinderatsmitgliedern sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 – Wahlvorschläge
Für die Ersatzwahl von zwei Gemeinderatsmitgliedern sowie des Vizeammanns für den Rest der Amtsperiode 2018/2021 wurde folgende Kandidaten angemeldet:
Gemeinderat
- Eichenberger Christoph Georg Peter, 1958, von Basel BS, wohnhaft in 4325 Schupfart, Turnhallenstrasse 217, parteilos
Vizeammann
- Kyburz Thomas, 1986, von Unterkulm AG, wohnhaft in 4325 Schupfart, Fingärtweg 463, parteilos
Hinweis: Im ersten Wahlgang sind auch weitere, hier nicht aufgeführte Personen wählbar. Alle Stimmberechtigten der Gemeinde Schupfart können gültige Stimmen erhalten (§ 30 Abs. 1 GPR).
Das Wahlbüro
Einführung Mahngebühren Steuerbezug
Der Grosse Rat hat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Gesetzesänderung wurde vom Regierungsrat auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Die Gebührenerhebung erfolgt ab dem Kalenderjahr 2019.
Für sämtliche Mahnungen und Betreibungen im Steuerbereich werden neu Gebühren erhoben. Bereits die erste Mahnung für einen Steuer- und Verzugszinsausstand ist kostenpflichtig.
Abteilung Finanzen
Verfall der Steuern 2019
In den nächsten Tagen erhalten Sie die Verfallanzeige für die provisorischen Kantons- und Gemeindesteuern 2019. Es wird Ihnen angezeigt, was Sie bereits bezahlt haben oder was Ihrem Konto gutgeschrieben wurde. Der Restbetrag ist per 31.Oktober 2019 zu begleichen.
Eine fristgerechte Bezahlung lohnt sich, denn ab dem 1. November 2019 wird auf dem noch offenen Betrag ein Verzugszins von 5.1% berechnet. Offene Steuern werden im November gemahnt. Besteht im Januar 2020 noch ein Ausstand, kann die Forderung ohne weitere Vorankündigung betrieben werden. Sollte der provisorische fakturierte Betrag gemäss eigenen Berechnungen wesentlich zu hoch sein, dann wenden Sie sich an das Regio-Steueramt in Wallbach (061/865 90 80).
Bei wesentlichen und begründeten Abweichungen wird Ihre Rechnung angepasst.
Zuviel bezahlte Steuern werden mit der Veranlagung und definitiven Abrechnung mit Zins zurückbezahlt oder an eine andere Steuerforderung angerechnet. Der Zins für Überzahlungen ist im Jahr 2019 0,1%.
Ist eine gänzliche Bezahlung der offenen Steuern bis Ende Oktober 2019 nicht möglich, wenden Sie-sich an die Abteilung Finanzen Schupfart (062 871 14 44 oder finanzverwaltung@schupfart.ch). Verwenden Sie bitte für die Bezahlung der Steuern 2019 nur die dafür abgegebenen Einzahlungsscheine.
Wir danken Ihnen, dass Sie die Kantons- und Gemeindesteuern 2019 bis zum 31.10.2019 begleichen
Abteilung Finanzen
Ablesen Wasserzählerstand
Diese Woche werden die Ableseblätter für den Wasserzählerstand versandt.
Wir danken den Liegenschaftsbesitzern für die Meldung der Wasserzählerstände bis 21. September 2019. Die Meldungen können auch per Mail erfolgen an: finanzverwaltung@schupfart.ch
Abteilung Finanzen
Gemeinderat Schupfart
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»