Die Baugesuche liegen in der Zeit vom 21. Juli bis 19. August 2022 öffentlich auf und können während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten der Gemeindekanzlei eingesehen werden. Einwendungen gegen die Baugesuche sind während der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat, 4325 Schupfart, zu richten. Eine allfällige Einwendung ist zu begründen und hat einen Antrag zu enthalten.
Spielturm Pausenplatz Der Spielturm auf dem Pausenplatz beim Schulhaus entsprach nicht mehr den bfu-Sicherheitsbestimmungen. Er musste entfernt werden. Über die Neugestaltung des Platzes wird der Gemeinderat im Zusammenhang mit dem Budget 2023 beraten. Gemeinderat
Gemeindeversammlungen Die Referendumsfrist der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen vom 8. Juni 2022 ist ungenützt abgelaufen. Die Beschlüsse sind in Rechtskraft erwachsen. Gemeinderat
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2021 bis Juli 2022). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell CHF 530.00).
Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80% vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell 1. und 2. Klasse) sowie in Mumpf (5. und 6. Klasse) werden 100% durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Abteilung Finanzen Gemeindekanzlei Schupfart
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