Nachrichten aus Schupfart: Wasserversorgung – Untersuchungsbericht Trinkwasser \ erteilte Baubewilligungen \ Leerwohnungszählung per 1. Juni 2019 \ Steuern 2019 \ Einweihungsfest MBF
Wasserversorgung – Untersuchungsbericht Trinkwasser Das Departement Gesundheit und Soziales, Amt für Verbraucherschutz, Abteilung Lebensmittelkontrolle, in Aarau bestätigt, dass die vom Brunnenmeister im 1. Halbjahr 2019 durchgeführte periodische Eigenkontrolle geprüft und die Resultate den Anforderungen an das Trinkwasser – Toleranzwert gemäss Fremd- und Inhaltsstoffverordnung (FIV) oder Hygieneverordnung (HyV) – vollumfänglich entsprechen; sämtliche Proben haben eine einwandfreie mikrobiologische Qualität ausgewiesen.
erteilte Baubewilligungen Der Gemeinderat hat – in Absprache mit der Bauverwaltung Mumpf-Schupfart – folgende Baubewilligungen erteilt:
Steinacher André und Pia, Obermumpferstrasse 96, in Schupfart, für die Erweiterung Abdeckung Obstanlage, Unterhalt alter Stall, Einbau Kühlzelle, Parzellen Nrn. 731 und 736, Obermumpferstrasse 96, 4325 Schupfart;
Brogle Remo und Gisela, Wegenstetterstrasse 260, in Schupfart, für die Anpassung der Mauer bei der bestehenden Mistgrube, Parzelle 73, Obermumpferstrasse 95, 4325 Schupfart;
Marguet Dominique und Nicole, Bienkweg 204, in Schupfart, für den Ersatz der Ölheizung durch eine Luft-/Wasser-Wärmepumpe, Parzelle 17, Bienkweg 204, 4325 Schupfart
Leerwohnungszählung per 1. Juni 2019 Das Bundesamt für Statistik hat, für die Erhebung der Leerwohnungszählung, als Stichtag den 1. Juni 2019 festgelegt. Alle Hauseigentümer, welche per Stichtag leerstehende, bewohnbare Wohnungen zur Miete oder zum Kauf anbieten, werden gebeten – unter Angabe der Anzahl Zimmer – diese bis spätestens 24. Mai 2019 den Einwohnerdiensten zu melden (062 871 14 44 oder einwohnerdienste@schupfart.ch). Anzugeben sind ebenfalls leerstehende Einfamilienhäuser, die zum Verkauf oder zur Vermietung bestimmt sind. Besten Dank für die Zusammenarbeit.
Steuern 2019 Die Abteilung Finanzen Schupfart dankt allen Steuerpflichtigen herzlich, welche Ihre Steuern 2019 oder auch Teile davon bereits bezahlt haben. Für jene Steuerpflichtige, welche ihre Steuern noch nicht bezahlt haben, möchte die Abteilung Finanzen darauf hinweisen, dass die Vorauszahlungen mit einem Vergütungszins (anstatt des bisherigen Skontos) honoriert werden. Zins gibt es für alle Einzahlungen vor dem 31. Oktober. Dies gilt auch für Teilzahlungen. Für das Jahr 2019 beträgt der Zinssatz 0.1%. Vergütungszinsen für Vorauszahlungen sind steuerfrei. Es lohnt sich also, die Steuern möglichst früh zu bezahlen. Herzlichen Dank für Ihre Überweisungen.
Einweihungsfest MBF 18./19. Mai 2019 Das Einweihungsfest der MBF findet am Samstag, 18. Mai und Sonntag, 19. Mai 2019, statt. Wer einen Kuchen spenden möchte, kann sich bis Donnerstag, 9. Mai 2019, bei der Ortsvertreterin, Frau Rita Leubin, Tel. 062 871 29 47, melden. Gemeinderat Schupfart
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»
Vom 20. – 22. September 2024 findet das legendäre Schupfart Festival zum sagenhaften 40. Mal statt. Bei der Programmgestaltung wurde wiederum der Fokus auf das heimische Musikschaffen gelegt.