Publikationen der Gemeinde Schupfart
Von: Gemeinde Schupfart
Nachrichten aus Schupfart: Beschlüsse Gemeindeversammlungen \ Schönenbühlstrasse; Durchfahrt von 29. Bis 30.11.2024 erschwert \ Termine 2025 \ Altpapier- und Kartonsammlung \ Pro Senectute Herbstsammlung \ Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs \ AEW Energie AG «AEW Energiebatzen» - 15'000 Franken für Aargauer Vereinsprojekte
Beschlüsse Gemeindeversammlungen
Gestützt auf § 26 Abs. 2 des Gemeindegesetzes und § 15 des Gesetzes über die Ortsbürgergemeinden werden die Versammlungsbeschlüsse der Einwohner- und Ortsbürgergemeindeversammlung vom 22. November 2024 wie folgt veröffentlicht.
Ortsbürgergemeinde
- Genehmigung Protokoll vom 12. Juni 2024
- Genehmigung Budget 2025
Einwohnergemeinde
- Genehmigung Protokoll vom 12. Juni 2024
- Zusicherung Gemeindebürgerrecht
- Genehmigung Verpflichtungskredit für die Erstellung der Alten Eikerstrasse in der Höhe von CHF 985’000
- Genehmigung Verpflichtungskredit für die Fassadenrenovation des Schulhauses in der Höhe von CHF 56’000
- Genehmigung Anpassung Ferienanspruch für Verwaltungspersonal
- Genehmigung Budget 2025, mit einem Gemeindesteuerfuss von 110%
Sämtliche Beschlüsse der Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlung, ausgenommen Traktandum 2 «Einbürgerungen», unterliegen dem fakultativen Referendum. Dieses kann von einem Zehntel der Stimmberechtigten innert 30 Tagen, gerechnet ab Veröffentlichung, ergriffen werden. Für die Einreichung eines Referendumsbegehrens kann bei der Gemeindekanzlei eine Unterschriftenliste bezogen werden. Vor Beginn der Unterschriftensammlung kann die Liste zwecks Vorprüfung des Wortlauts des Begehrens der Gemeindekanzlei eingereicht werden.
Ablauf der Referendumsfrist: Freitag, 27. Dezember 2024
Gemeinderat
Schönenbühlstrasse – Durchfahrt von 29. Bis 30.11.2024 erschwert
Von Freitag, 29. November, 08:00 Uhr bis Samstag, 30. November 2024, ca. 12:00 Uhr, ist die Durchfahrt der Schönenbühlstrasse (Verbindungsstrasse nach Gipf-Oberfrick) im Waldabschnitt infolge Belagsarbeiten stark erschwert.
Die Umfahrung via Eiken/Frick wird empfohlen.
Strassenunterhalt
Termine 2025
Ortsbürger- und Einwohnergemeindeversammlungen, Mittwoch, 25. Juni und Freitag, 21. November 2025; Feuerwehrschlussprobe, Samstag, 25. Oktober 2025 (in Schupfart).
An folgenden Sonntagen finden Abstimmungen statt:
- 9. Februar, 18. Mai, 28. September und 30. November 2025.
Altpapier- und Kartonsammlung – Samstag, 30. November 2024
Die nächste Altpapier-, Karton- und Altmetallsammlung findet am Samstag, 30. November 2024, statt. Die Altmetallmulde steht bereits ab Dienstag, 26. November 2024, und die Altpapier- und Kartonmulden stehen ab Donnerstag, 28. November 2024, auf dem Parkplatzareal der Mehrzweckhalle bereit.
Mit der Sammlung wird am Samstag-Vormittag um 09:00 Uhr gestartet. Die Einwohnerinnen und Einwohner werden gebeten, das Altpapier und den Karton bis spätestens um 08:45 Uhr am Sammeltag gut sichtbar und vor Regen geschützt am Strassenrand zu deponieren.
Die Schülerinnen und Schüler sind dankbar, wenn die Bündel nicht mehr als 5 kg wiegen. Zu schwere oder nicht gebündelte Pakete müssen leider stehen gelassen werden.
Firmen, welche grössere Mengen Papier oder Karton zum Entsorgen haben, werden gebeten, dieses direkt zu den Mulden auf dem Parkplatzareal bei der Mehrzweckhalle zu bringen.
Das Altmetall kann selbstständig in der dafür vorgesehenen Mulde auf dem Mehrzweckhallenplatz entsorgt werden. Wir danken für die Mithilfe und das Verständnis. Der Erlös der Altpapier- und Kartonsammlung geht vollumfänglich zu Gunsten des Schneesportlagers.
GEMEINDEKANZLEI
Pro Senectute Herbstsammlung
Herzlichen Dank liebe Bewohnerinnen und Bewohner von Schupfart. Bei der Herbstsammlung der „Pro Senectute“ gab es durch ihre grösszügigen Spenden ein schönes Ergebnis wie im letzten Jahr. Das hervorragende Resultat ergab den erfreulichen Betrag von CHF 3'341.50.
Spezieller Dank gilt unseren acht freiwilligen Helferinnen. Einige Abende waren sie sehr engagiert im Einsatz in unserem Dorf unterwegs für diese gute Sache. Bei manchen Menschen wurden sie schon erwartet, was auch oft zu guten Gesprächen führte und bei der Sammlung sicher zu diesem gfreuten Ergebnis beitrug.
Nochmals vielen Dank im Namen der Pro Senectute Aargau. Auch in unserer Region gibt es einsame ältere Menschen, denen es materiell und gesundheitlich nicht gut geht. Gerade für sie ist die Pro Senectute da.
Bei Problemen oder Fragen im Zusammenhang mit betagten Menschen in ihrem Bekannten- und Verwandtenkreis holen sie Rat. Die Mitarbeitenden der Beratungsstelle in Rheinfelden, Tel. 061 831 22 70 helfen ihnen gerne weiter.
Wir wünschen allen eine besinnliche Vorweihnachtszeit und beste Gesundheit.
Ihre Ortsvertreterin Uschi Mathis und Ihre Beratungsstelle der Pro Senectute vom Bezirk Rheinfelden.
Stromzählerableserinnen und -ableser der AEW sind unterwegs
Die Stromzähler der AEW Haushaltskundinnen und -kunden werden in der Regel einmal im Jahr abgelesen. Vom 6. bis 23. Dezember 2024 sind die Zählerableserinnen und -ableser im AEW Netzgebiet (www.aew.ch/netzgebiet) unterwegs.
Ausgenommen sind Gemeinden, die bereits mit fernauslesbaren Smart Meter Zählern ausgerüstet sind. Anhand dieser Ablesedaten wird die Jahresrechnung erstellt.
All jene, die ihren Zählerstand Ende Jahr selbst ablesen möchten, finden unter www.aew.ch/ablesung eine Anleitung und das Meldeformular. Die Zählerstände können mit dem Onlineformular bis spätestens 5. Januar 2025 übermittelt werden. Die Stromrechnungen werden im Januar 2025 versendet.
Die Zählerableserinnen und -ableser können sich auf Wunsch durch einen AEW Ausweis legitimieren und sind mit einer AEW Leuchtweste gekleidet.
Die AEW bittet ihre Kunden, den Telefon 062 871 14 44 Fax 062 871 76 50 www.schupfart.ch Gemeindekanzlei, Eikerstrasse 30, 4325 Schupfart – gemeindekanzlei@schupfart.ch Ableserinnen und Ablesern den Zugang zu den Zählern zu gewähren. «Wenden Sie sich bitte bei Unsicherheiten oder falls sich ein AEW Ableser nicht ausweisen kann, an den AEW Kundenservice unter 062 834 22 22» rät Bernhard Mayerhofer, Leiter Geschäftsbereich Markt der AEW Energie AG.
AEW Energie AG «AEW Energiebatzen» - 15'000 Franken für Aargauer Vereinsprojekte
Der AEW Energiebatzen bietet Vereinen und Institutionen die Chance, ihre Projekte zu realisieren. Die eingereichten Projekte aus den Bereichen Sport und Freizeit, Kultur und Soziales sowie Forschung können vielfältig sein und sollen dazu beitragen, das Gemeinschaftsleben im Kanton Aargau zu bereichern. In der Vergangenheit haben bereits zahlreiche Projekte von dieser Initiative profitiert und gezeigt, wie vielfältig das Engagement der Aargauer Vereine ist.
Die Einreichungsphase für Projekte beginnt am 1. Dezember 2024 und endet am 12. Januar 2025. Interessierte Vereine und Organisationen können ihre Ideen über die Website www.aew-energiebatzen.ch einreichen. Anschliessend findet vom 13. bis 31. Januar 2025 die Votingphase statt.
In dieser Zeit kann jede und jeder täglich für das eigene Lieblingsprojekt abstimmen. Die Entscheidung darüber, welche Projekte die Fördergelder erhalten, liegt somit in den Händen der Gemeinschaft und fördert die Beteiligung und das Engagement.
Vereine und Organisationen, deren Projekte in früheren Runden des Energiebatzen-Programms nicht unter die Top 8 geschafft haben, haben die Möglichkeit, ihre Projekte erneut einzureichen oder neue Vorschläge zu präsentieren.
Die AEW Energie AG freut sich auf zahlreiche spannende Projekte, die die Lebensqualität im Kanton Aargau weiter steigern und das Miteinander fördern. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Projekteinreichung finden Sie auf der Website www.aew-energiebatzen.ch
AEW ENERGIE AG
Gemeindekanzlei Schupfart
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»