Verfall der Steuern 2019 Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Frist zur Bezahlung der Steuern 2019 am 31. Oktober 2019 abläuft. Ab 1. November 2019 wird auf dem ausstehenden Betrag ein Verzugszins von 5.1% erhoben. Herzlichen Dank für die rechtzeitige Bezahlung.
Für Steuern 2019, welche ab November 2019 noch offen sind und keine Ratenzahlungen mit der Abteilung Finanzen vereinbart worden sind, werden neu Mahngebühren von CHF 35.00 fakturiert. Abteilung Finanzen Schupfart
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Vom 20. – 22. September 2024 findet das legendäre Schupfart Festival zum sagenhaften 40. Mal statt. Bei der Programmgestaltung wurde wiederum der Fokus auf das heimische Musikschaffen gelegt.