Nachrichen aus Schupfart: Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch
Transportkostenrückerstattung für auswärtigen Schulbesuch Die Gemeinde beteiligt sich an den Transportkosten für den auswärtigen Schulbesuch. Die Auszahlung der Beiträge erfolgt jeweils nach Ablauf des Schuljahres (aktuell August 2023 bis Juli 2024). Als Berechnungsgrundlage dient jeweils der Preis für das Jahresabonnement (aktuell CHF 530). Für den Schulbesuch der Oberstufe (Real- und Sekundarschule sowie Bezirksschule Rheinfelden) werden 80 % vergütet. Für den Schulbesuch der Primarstufe in Obermumpf (aktuell 1. und 2. Klasse) sowie in Mumpf (5. und 6. Klasse) werden 100 % durch die Gemeinde zurückerstattet. Die entsprechenden Original-Quittungen sind bis 31. August 2024 bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Damit die Auszahlung erfolgen kann, benötigt die Abteilung Finanzen eine Bank- oder Postverbindung (IBAN-Nummer). Der Anspruch auf den Gemeindebeitrag verfällt nach dieser Frist. Abteilung Finanzen Gemeindekanzlei Schupfart
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