Publikationen der Gemeinde Rheinfelden
Von: Gemeinde Rheinfelden
Nachricht von Rheinfelden: Haldenweg wird aufgewertet
Der Haldenweg wird erneuert und gestalterisch aufgewertet
Am Montag, 10. März 2025 beginnen die Bauarbeiten für die Erneuerung und Umgestaltung des Haldenwegs.
Mit den Erneuerungen von Werkleitungen und dem Strassenoberbau soll auch der Strassen-raum des Haldenwegs gestalterisch aufgewertet und verkehrstechnisch sicherer gemacht werden.
Aufgrund der bestehenden Strassenbreite wirken die Tempo-30-Signalisationselemente nur beschränkt. Es fehlen bauliche Massnahmen wie Verjüngungen und Versätze im Strassenprofil. Das Projekt sieht deshalb punktuelle Einengungen mit Baumpaketen und entsiegelten Parkfeldern vor.
Die Bauarbeiten beginnen Montag, 10. März 2025 ab der Salinenstrasse und dauern ungefähr bis Ende Juli. Während der Bauzeit kann der Haldenweg abschnittsweise im Einbahnregime befahren werden. Der Zugang zu den privaten Liegenschaften bleibt gewährleistet. Ausweichparkplätze für die Parkplätze im Strassenareal stehen abschnittsweise auf dem ehemaligen Sportplatz Haldenweg zur Verfügung.
Stadtverwaltung Rheinfelden
Volksinitiative für mehr bezahlbaren Wohnraum in Rheinfelden kommt an die Gemeindeversammlung
Gestützt auf § 62g des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird bekannt gegeben, dass die Volksinitiative "für mehr bezahlbaren Wohnraum in Rheinfelden" zu Stande gekommen ist.
Die Zahl der Stimmberechtigten belief sich am 25. September 2024 (Hinterlegung Initiativbegehren) auf total 7'580. Die nötige Zahl der Unterschriften für das Zustandekommen des Begehrens beträgt 10% der Stimmberechtigten oder 758 Stimmen. Total eingereicht worden sind 884 Unterschriften, wovon 758 gültig und 126 ungültig sind.
Der Gemeinderat wird der Einwohnergemeindeversammlung vom 18. Juni 2025 das Geschäft zur Beschlussfassung unterbreiten.
Gegen diesen Beschluss kann innert 3 Tagen nach der Veröffentlichung gemäss §§ 68 und 72 Abs. 2 GPR beim Regierungsrat des Kantons Aargau Beschwerde geführt werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten sowie den Sachverhalt kurz darstellen.
Der Gemeinderat Rheinfelden
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