Publikationen der Gemeinde Rheinfelden
Von: Gemeinde Rheinfelden
Nachrichten aus Rheinfelden: Videoüberwachung
Reglement zur Videoüberwachung der Gemeinde Rheinfelden
Der Gemeinderat hat anlässlich seiner Sitzung vom 30. November 2020, gestützt auf § 37f. Gemeindegesetz das revidierte Reglement über die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude und Anlagen von Rheinfelden erlassen. Das Reglement kann auf der Webseite der Gemeinde Rheinfelden konsultiert werden werden.
Der Gemeinderatsbeschluss sowie das dazugehörige Reglement zur Videoüberwachung vom 30. November 2020 werden im Sinne von § 105 Abs. 1 des Gemeindegesetzes i.V.m. § 27 Abs. 3 Verwaltungsrechtspflegegesetz in der Kanzlei während der Öffnungszeiten zur Einsicht aufgelegt.
Gegen diesen Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen, d.h. bis und mit 11. Januar 2021, schriftlich Verwaltungsbeschwerde beim Departement Volkswirtschaft und Inneres, Frey-Herosé-Strasse 12, 5001 Aarau, erhoben werden. Diese ist schriftlich bei der Beschwerdeinstanz einzureichen und hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Der angefochtene Beschluss ist anzugeben. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
Der Gemeinderat Rheinfelden
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