Vier Standpunkte zur bundesrätlichen EU-Strategie
Von: Medienmitteilungen
Zur umfassenden Information der Leserschaft publiziert fricktal24.ch unter dem Titel „Standpunkte“ ungefiltert die Auffassungen von regional, kantonal und national tätigen Personen, Parteien und Organisationen zu aktuellen Themen. Die hier veröffentlichten Inhalte müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Wir behalten uns vor, die Einsendungen zu prüfen und diese bei einem Verstoss gegen rechtliche Regelungen oder die allgemeine sittlichen Empfindungen von der Veröffentlichung auszuschliessen.
SVP Medienmitteilung vom 4.7.18
SVP fordert Übungsabbruch beim EU-Rahmenabkommen
Der Bundesrat hat heute über den Zwischenstand der Verhandlungen über das Rahmenabkommen mit der EU kommuniziert. Inwiefern der Bundesrat der EU noch stärker entgegenkommen will als bisher kommuniziert ist nach wie vor unklar. Dies trotz aller Beteuerungen, dass es rote Linien gibt, die er nicht überschreiten werde. Trotz dieser roten Linien will er jedoch im Sommer bei den flankierenden Massnahmen die Meinung der Sozialpartner und der Kantone einholen. Dies zeigt, wie verfahren die Situation ist und rote Linien wohl doch nicht ganz rot sind.
Klar ist jedoch, dass das Rahmenabkommen dem Ziel dient, dass die Schweiz die EU-Gesetzgebung in wichtigen Bereichen automatisch übernimmt, ohne dass die Schweiz noch entscheiden kann. Damit werden die bewährte Selbstbestimmung unseres Landes und insbesondere das Stimmrecht der Schweizerinnen und Schweizer verscherbelt. Die Souveränität der Schweiz als Gesetzgeberin im eigenen Land würde aufgegeben. Denn die Gesetzesübernahmen würden zwingend erfolgen. Bei Nichtbefolgung hat die EU das Recht Sanktionen zu ergreifen. Fremde Richter wären Tatsache.
Die SVP verlangt vom Bundesrat, dass er der EU endlich reinen Wein einschenkt. Ein Rahmenabkommen mit der EU ist für die Schweiz kein gangbarer Weg. Nur selbstbestimmt kann die Schweiz Schweiz bleiben.
FDP Medienmitteilung vom 4.7.18
Die Forderungen und roten Linien der FDP sind einzuhalten
FDP.Die Liberalen will den bilateralen Weg sichern und diesen im Interesse der Schweiz, unter der Wahrung unserer Souveränität, weiterentwickeln. Die bilateralen Verträge garantieren unserem Land eine massgeschneiderte Zusammenarbeit mit den Staaten der Europäischen Union. Der bilaterale Weg ist der beste Schutz gegen einen EU-Beitritt, den die FDP ablehnt. Entsprechend nimmt die FDP die heutigen Beschlüsse des Bundesrats grundsätzlich positiv zur Kenntnis. Die Delegierten der FDP haben am 23. Juni 2018 klare Forderungen und rote Linien für die Weiterentwicklung des bilateralen Weges beschlossen. Für die FDP ist klar – diese roten Linien sind einzuhalten. Nach Verhandlungsende wird die FDP abschliessend beurteilen, ob das Ergebnis zum Vorteil der Schweiz ist.
Die Schweiz profitiert vom Marktzugang durch die bilateralen Verträge. Eine klare Mehrheit der Menschen und der Unternehmen aller Grössen will diesen Weg weitergehen, wie Umfragen regelmässig zeigen. Auch für die FDP ist klar: Eine souveräne, erfolgreiche Schweiz braucht stabile Beziehungen zu den wichtigsten Nachbarn. Denn sie sind der beste Schutz gegen einen EU-Beitritt oder eine Abschottung. Die FDP nimmt die heutigen Entscheidungen des Bundesrats grundsätzlich positiv zur Kenntnis, denn er verfolgt das Ziel, den Handlungsspielraum maximal auszunutzen. Die FDP wird das Verhandlungsergebnis auf die Vor- und Nachteile hin prüfen und an den Vorgaben ihrer Delegierten kritisch messen.
Klare Eckwerte für die Weiterentwicklung des bilateralen Weges
Die FDP-Delegierten haben am 23. Juni 2018 mit einem Positionspapier beschlossen, wie der bilaterale Weg weiterentwickelt werden soll. Zentral ist erstens, dass die Rechtsübernahme nicht automatisch geschieht, sondern unter Wahrung des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens mit unserem Referendumsrecht. Zweitens wollen wir eine Streitbeilegung im Gemischten Ausschuss mit einem nachgelagerten Schiedsgericht, das die Verhältnismässigkeit von eventuellen Ausgleichsmassnahmen beurteilt. Drittens hat die FDP klare rote Linien festgelegt. Dazu zählen auch die aktuell gültigen flankierenden Massnahmen. Im Zentrum steht dabei der qualitative Schutz der Arbeitsbedingungen und der Löhne gemäss den gültigen FlaM. Über die konkrete Umsetzung muss jedoch diskutiert werden dürfen, so dass der Bundesrat der EU mit maximalem Handlungsspielraum entgegentreten kann. Auf keinen Fall wird die FDP für eine mögliche Ausweitung der FlaM Hand bieten.
CVP Medienmitteilung vom 4.7.18
Europapolitik: Bundesrat geht in die Ferien, ohne zu entscheiden
Trotz langen Diskussionen hat der Bundesrat das weitere Vorgehen bei den Verhandlungen mit der EU über ein Marktzugangsabkommen immer noch nicht entschieden. Die CVP nimmt die Fortschritte bei der Streitbeilegung, beim Anwendungsbereich des Abkommens sowie bei den staatlichen Beihilfen zur Kenntnis. Beunruhigend sind hingegen die vielen offenen Fragen bei den flankierenden Massnahmen und den Entsenderegelungen. Die vielen Gesamtarbeitsverträge und eine starke Sozialpartnerschaft haben die Arbeitnehmenden im Hochlohnland Schweiz bislang vor Lohndumping geschützt. Die CVP erwartet, dass das heutige Schutzniveau keinesfalls geschwächt wird. Ebenso verlangt die CVP, dass die Schutzmassnahmen für die einheimischen KMU beibehalten werden. Ein Rahmenabkommen auf Kosten der Schweizer Souveränität oder des Schweizer Arbeitsmarktes ist für die CVP kein gangbarer Weg.
Einhaltung roter Linien bei Verhandlungen respektieren
Die CVP hat sich immer für den bilateralen Weg ausgesprochen und befürwortet den Grundsatz eines Rahmenabkommens, das die Spielregeln für Marktzugangsbereiche institutionalisiert und Rechtssicherheit für die Unternehmen herstellt. Sie anerkennt die Einigung des Bundesrates mit der EU in der Frage der Streitbeilegung. Die CVP erwartet nun vom EDA, dass man sich auf das Wesentliche konzentriert und nicht laufend neue Flanken öffnet. Die CVP erachtet die vom Aussenminister erwähnten noch offenen Fragen was die Entsenderichtlinie und die flankierenden Massnahmen (FlaM), etc. als besonders kritisch.
Schutzniveau für Arbeitnehmer muss auf jeden Fall erhalten bleiben
Die im Jahr 2004 eingeführten flankierenden Massnahmen (FlaM) sind wichtige und bewährte Elemente beim Schutz der Löhne und der Arbeitsbedingungen sowie des Gewerbes, in einem Land, das mit Abstand das höchste Lohnniveau in Europa hat. Für die CVP steht eine Aufweichung des Schutzniveaus oder der Kontrollen zulasten der inländischen Arbeitskräfte und der KMU nicht zur Debatte. Die Lockerung der FlaM würde die Akzeptanz des Rahmenabkommens innenpolitisch aufs Spiel setzen.
Dass nun Diskussionen mit den Sozialpartnern und den Kantonen geführt werden, ist zu begrüssen. Die Frage stellt sich aber, warum das nicht früher stattgefunden hat. Die Vorankündigungen des Aussenministers in den Medien zu den FlaM erachtet die CVP als unglücklich, da sie ohne Not die sozialpartnerschaftlichen Lösungen in der Schweiz gefährden. Der Bundesrat will hier offenbar über rote Linien diskutieren, die er sich selbst gesetzt hatte.
Bilateraler Weg als Garant der Schweizer Souveränität und ihres Wohlstandes
Die Schweiz hat ein vitales Interesse an der Fortführung der guten Beziehungen mit der EU und ihren Nachbarn. Ein Rahmenabkommen mit der EU sichert stabile Verhältnisse und ist für den Erfolg der Schweizer Wirtschaft und somit für den Wohlstand der Schweizer Bevölkerung wichtig. Die CVP wird einem solchen Abkommen nur dann zustimmen, wenn eine gerechte Balance erreicht ist, das Resultat den Interessen des Landes dient und die EU der schweizerischen Demokratie und dem föderalen Aufbau Rechnung trägt.
Die CVP wird sich Mitte August intensiv mit dem Thema der Beziehungen zwischen der Schweiz und der europäischen Union auseinandersetzen und die verschiedenen Fragen, die sich in diesem Zusammenhang stellen, vertieft diskutieren.
SGB Medienmitteilung vom 4.7.18
Der Bundesrat bestätigt die „roten Linien“
Der Angriff der FDP-Bundesräte auf den Schweizer Lohnschutz in den letzten Wochen war beispiellos. Die Bundesräte Cassis und Schneider-Ammann - flankiert durch Staatssekretäre - erklärten sich öffentlich bereit, zentrale Elemente unseres Lohnschutzes Preis zu geben und die Flankierenden Massnahmen mit den Binnenmarkt-Hardlinern der EU-Kommission zu verhandeln.
Der Gesamtbundesrat hat diese Angriffe auf den Lohnschutz nun gestoppt und die "roten Linien" bestätigt. Der Lohnschutz wird nicht verhandelt. Damit gilt auch heute, was der Bundesrat bereits im Dezember 2013 im Zusammenhang mit dem Verhandlungsmandat zum Rahmenabkommen schrieb "Es wird sichergestellt, dass die Schweiz die flankierenden Massnahmen im Rahmen der Personenfreizügigkeit vollständig wahren kann".
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund SGB nimmt diesen Entscheid mit Erleichterung zur Kenntnis. Die Schweiz hat höchste Löhne in Europa. Deshalb brauchen wir auch den besten Lohnschutz. Dieser darf nicht verhandelt werden.
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