Der Bundesrat hat entschieden, am 15. Mai 2022 drei Vorlagen zur Abstimmung zu bringen, sofern das Referendum gegen sie zustande kommt.
Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über Filmproduktion und Filmkultur (Filmgesetz, FiG) (BBl 2021 2326); (Referendum Lex Netflix)
Änderung vom 1. Oktober 2021 des Bundesgesetzes über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Transplantationsgesetz) (BBl 2021 2328); (Referendum Organspende)
Bundesbeschluss vom 1. Oktober 2021 über die Genehmigung und die Umsetzung des Notenaustausches zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnung (EU) 2019/1896 über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1052/2013 und (EU) 2016/1624 (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) (BBl 2021 2333). (Referendum Frontex Schengen)
Die drei Vorlagen kommen nur zur Abstimmung, wenn das gegen sie ergriffene Referendum zustande kommt. Der Beschluss des Bundesrats steht somit unter Vorbehalt. Die Referendumsfrist läuft am 20. Januar 2022 ab.
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