Massnahmen zur Beschleunigung der Energiewende
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerates (UREKS-S) unterstützt ein konzentriertes Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen von nationaler Bedeutung, jedoch nicht ohne die Mitbestimmung der Standortgemeinden. Zudem spricht sie sich dafür aus, mit gezielten Anpassungen am Verbandsbeschwerderecht die schnelle Realisierung der Wasserkraft-Projekte sicherzustellen, die mit dem Stromgesetz vom Stimmvolk gutgeheissen wurden.
Die Kommission hat mit 9 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung der Änderung des Energiegesetzes zugestimmt. Ziel der Gesetzesänderung sind schnellere Entscheidungen über die Bewilligung von Anlagen zur Produktion von erneuerbarer Elektrizität, wie sie für eine rechtzeitige Energiewende unerlässlich sind.
Aus Sicht der Kommission vergeht heute zu viel Zeit, bis Klarheit darüber besteht, ob eine Anlage gebaut werden kann oder nicht. Sie unterstreicht, dass sich das Stimmvolk mit der deutlichen Annahme des Stromgesetzes in der Abstimmung vom 9. Juni 2024 auch für die dort erwähnten 16 Wasserkraft-Projekte ausgesprochen hat. Diese demokratisch legitimierten Projekte sollen ohne Verzögerungen umgesetzt werden, weshalb die Kommission mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt, die Verbandsbeschwerde gegen diese Projekte ausschliessen.
Eine Minderheit stellt sich gegen diese Einschränkung und betont dabei die rechtsstaatliche Bedeutung dieses Instrumentes.
Konzentriertes Bewilligungsverfahren für Solar- und Windenergieanlagen
Für Solar- und Windenergieanlagen im nationalen Interesse sollen die Kantone ein besonderes Bewilligungsverfahren einführen. Dieses neue Verfahren soll verschiedene Etappen des Bewilligungsprozesses zusammenfassen, die bis anhin einzeln bis vors Bundesgericht anfechtbar waren.
Zudem soll auf kein besonderer Richtplaneintrag mehr nötig sein, wenn eine Anlage in einem geeigneten Gebiet geplant ist (8 zu 3 Stimmen). Hingegen beantragt die Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung, dass keine Anlagen ohne Zustimmung der Standortgemeinden bewilligt werden sollen - es sei denn, ein Kanton beschliesst eine andere Verteilung der Zuständigkeiten.
Bei Wasserkraftanlagen möchte die Kommission einstimmig am zweistufigen Verfahren (Konzession und Baubewilligung) festhalten. Jedoch soll für Wasserkraftanlagen künftig keine Nutzungsplanung mehr nötig sein (7 zu 3 Stimmen), die Minderheit möchte hier am geltenden Recht festhalten.
Ausserdem spricht sich die Kommission mit 9 zu 3 Stimmen dafür aus, dass Erweiterungen von bestehenden Anlagen mittels einer Zusatzkonzession erfolgen können, welche die laufende Konzession der Anlage nicht beeinflussen.
Mehr Flexibilität beim Ersatz von Schutzgebieten
Weiter hat die Kommission mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, dass schützenswerte Lebensräume nicht mehr zwingend im Rahmen des Bauprojektes ersetzt werden sollen. Neu soll es möglich sein, diese Aufgabe an die Kantone zu übertragen und diese dafür finanziell zu entschädigen. Eine Minderheit lehnt diese Lösung ab, da die Umsetzung der Ersatzmassnahmen so nicht garantiert sei.
Schliesslich ist es der Kommission ein Anliegen, den alpinen Solaranlagen nach Art. 71a Energiegesetz zum Durchbruch zu verhelfen. Die Kommission beantragt mit 10 zu 3 Stimmen, dass diese Anlagen auch dann finanziell gefördert werden, wenn sie nicht bereits bis Ende 2025 einen Teil ihrer Produktion ins Stromnetz speisen, soweit das Gesuch bis zu diesem Zeitpunkt öffentlich aufgelegt wurde.
Eine Minderheit der Kommission ist hingegen der Ansicht, dass für diese Anlagen weiterhin ein Anreiz bestehen soll, schnellstmöglich Strom zu produzieren, sie lehnt diese Änderung daher ab.
Ausserdem hat die Kommission der Initiative des Kantons St. Gallen «Verbandsbeschwerderecht bei Energieprojekten anpassen» mit 9 zu 3 Stimmen Folge gegeben, da zum jetzigen Zeitpunkt verschiedene politischen Massnahmen für den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien noch immer in Diskussion sind.
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