Kommission lehnt «Juso-Initiative» ab
Von: mm/f24.ch
Die von der Juso eingereichte Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik - steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» verlangt die Einführung einer bundesweiten Erbschaftssteuer von 50 Prozent, wobei ein einmaliger Freibetrag von 50 Millionen Franken auf der Summe des Nachlasses und aller Schenkungen gelten soll. Der Steuerertrag soll zweckgebunden für die Bekämpfung des Klimawandels durch Bund und Kantone verwendet werden.
Zum Auftakt ihrer Beratung hat die Kommissionen für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) das Initiativkomitee sowie Vertretungen der Finanzdirektorenkonferenz, von economiesuisse, SwissHoldings, Swiss Family Business und des WWF Schweiz sowie als Stimmen aus der Wissenschaft Prof. Dr. Volker Grossmann und Prof. Dr. Marius Brülhart angehört.
Die Kommissionsmehrheit sah sich durch die Anhörungen darin bestätigt, die Volksinitiative rasch zu behandeln und auf weitere Abklärungen zu verzichten. Sie verweist – wie der Bundesrat in seiner Botschaft – auf die potentiell massiven negativen Folgen der Initiative.
Eine hohe Erbschaftssteuer würde die Nachfolge vieler Familienunternehmen erschweren oder verunmöglichen, sie hätte Wegzüge zur Folge und würde Zuzüge verhindern. Wegen der zu erwartenden Verhaltensanpassungen wäre im schlimmsten Fall mit Steuerverlusten für die öffentliche Hand zu rechnen.
Die Initiative durchbreche zudem die kantonale Steuerhoheit und verletze das Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Kommission unterstützt die Einschätzung des Bundesrats zur Gültigkeit der Initiative, insbesondere auch dessen Beurteilung, dass die Rückwirkung der Initiative einzig für die nach einer allfälligen Annahme der Volksinitiative tatsächlich ausgerichteten Erbschaften und Schenkungen gelten kann.
Auch vor dem Hintergrund der von Bund und Kantonen betriebenen aktiven Klimapolitik ergibt sich aus Sicht der Kommissionsmehrheit kein Grund, mittels einer Erbschaftssteuer zusätzliche Mittel dafür zu generieren. Aus all diesen Gründen beantragt die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen, Volk und Ständen die Ablehnung der Initiative zu empfehlen.
Sie will ihr auch keinen Gegenentwurf gegenüberstellen. Diese Idee hatte die WAK-N bereits kürzlich im Rahmen der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Marc Jost (Mitte, BE) «AHV-Solidaritätsabgabe auf Millionen-Nachlässen») diskutiert und mit Verweis auf dieselben Argumente deutlich verworfen.
So fanden verschiedene Anträge für einen direkten Gegenwurf – z.B. für eine Erbschaftssteuer mit tieferem Steuersatz und tieferem Freibetrag – mit jeweils 17 zu 8 Stimmen keine Mehrheit. Eine Kommissionsminderheit beantragt, die Initiative zur Annahme zu empfehlen. Die Erbschaftssteuer ist aus ihrer Sicht eine Steuer, die zur Chancen- und Generationengerechtigkeit beiträgt. Beim Klimaschutz kämen enorme Kosten auf die Schweiz zu und die heutigen Massnahmen und Mittel genügten nicht, um die gesetzlichen Ziele zu erreichen.
Es wurden ausserdem verschiedene Minderheiten für direkte Gegenentwürfe mit einer moderater ausgestalteten Erbschaftsteuer eingereicht. Der Nationalrat wird die Volksinitiative in der Frühjahrsession 2025 beraten.
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