Regierungsrat setzt Erich Straumann als Gemeinderats-Statthalter von Hersberg ein
Von: mm / f24.ch
Noch nie musste der Kanton Basel-Landschaft in seiner 175jährigen Geschichte einer Gemeinde die Selbstverwaltung ganz oder teilweise entziehen. Gestern konnte der Regierungsrat nicht mehr anders und musste gegenüber der Gemeinde Hersberg aufsichtsrechtliche Massnahmen anordnen. Als Gemeinderats-Statthalter hat der Regierungsrat mit gestrigem Beschluss Erich Straumann, ehemaliges Mitglied des Baselbieter Regierungsrates und ehemaliger Gemeindepräsident von Wintersingen, berufen.
Erich Straumann Gemeinderats-Statthalter von Hersberg
Der Regierungsrat hat heute in einer Lagebeurteilung festgestellt, dass die Gemeinde Hersberg nach wie vor nicht in der Lage ist, ihren Gemeinderat vollständig zu besetzen, und dass darum jetzt mittelfristige Aufsichtsmassnahmen getroffen werden müssen. Das Gemeindegesetz schreibt in § 171 vor, dass der Regierungsrat gegenüber einer Gemeinde, die nicht in der Lage ist, ihre Behörden zu bestellen, Aufsichtsmassnahmen verfügen muss. Die gesetzliche Aufsichtsmassnahme für einen solchen Fall ist der teilweise Entzug der Selbstverwaltung und der Einsatz einer kantonal bevollmächtigten Person.
Der Regierungsrat hat folglich gestern der Einwohnergemeinde Hersberg die Selbstverwaltung teilweise entzogen und aufsichtsrechtlich angeordnet, dass Hersberg die beiden vakanten Sitze im Gemeinderat bis auf weiteres nicht selbst besetzen darf. Diese Massnahme ist zunächst auf ein Jahr befristet. Sollten es die Verhältnisse in Hersberg erlauben, wird der Regierungsrat die Massnahme vorzeitig aufheben. Die Frist kann vom Regierungsrat nach Bedarf auch verlängert werden.
Der Regierungsrat hat weiter beschlossen, dass die beiden vakanten Gemeinderatssitze durch eine kantonal bevollmächtigte Person substituiert werden. Die Funktion dieser Person kann somit als "Gemeinderats-Verweser" oder "Gemeinderats-Statthalter" bezeichnet werden. Als Gemeinderats-Statthalter hat der Regierungsrat Erich Straumann, ehemaliges Mitglied des Baselbieter Regierungsrates und ehemaliger Gemeindepräsident von Wintersingen, berufen. Der Gemeinderat von Hersberg besteht nun also bis auf weiteres aus dem von der Regierung eingesetzten Gemeinderats-Statthalter Erich Straumann sowie aus dem von den Hersberger Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern gewählten Florian Kron. Der Regierungsrat hat dem Gemeinderats-Statthalter die Gemeindepräsidiumsfunktion zugeordnet, was heisst, dass Erich Straumann der Stichentscheid in Gemeinderatssitzungen zukommt und dass er künftig die Gemeindeversammlungen leitet.
Der Gemeinderats-Statthalter Erich Straumann hat nicht nur den Auftrag, zusammen mit Florian Kron und mit der neuen Gemeindeverwalterin Madeleine Ullinger die Tagesgeschäfte weiterzuführen, sondern er soll vor allem eine tragfähige und nachhaltige Lösung für die Zukunft von Hersberg anstreben und umsetzen.
Diese Lösung kann entweder im ordnungsgemässen Bestellen der Behörden bestehen, also in einer Stärkung der politischen Selbstverwaltung durch Komplettierung des dreiköpfigen Gemeinderates und der übrigen Behörden, oder in einer verstärkten Zusammenarbeit mit einer oder mehreren Nachbargemeinden oder in einer Fusion mit einer anderen Gemeinde.
Für die neue Amtsperiode 2008 - 2012 konnte die Einwohnergemeinde Hersberg bekanntlich im dreiköpfigen Gemeinderat nur einen Sitz mit Florian Kron besetzen. In mehreren Anläufen war es der Gemeinde nicht gelungen, die beiden vakanten Sitze im Gemeinderat zu besetzen. Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft hatte deshalb am 1. Juli 2008 als Sofortmassnahme beschlossen, dem Gemeinderat von Hersberg - gestützt auf das Gemeindegesetz - zu bewilligen, dass er seine Beschlüsse durch das einzige Mitglied Florian Kron fassen kann. Diese Bewilligung hatte der Regierungsrat bis zum 30. September 2008 befristet, um Zeit für eine seriöse Vorbereitung mittelfristiger Aufsichtsmassnahmen zu gewinnen.
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