Indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Nationalrates (KVF-N) hat bei verschiedenen Regelungsbereichen des Bundesgesetzes über Radio- und Fernsehen (RTVG) Anpassungsbedarf festgestellt, insbesondere bei der Abgabenhöhe. Sie hat deshalb mit 13 zu 12 Stimmen die Ausarbeitung einer Kommissionsinitiative beschlossen, um der SRG-Initiative einen indirekten Gegenentwurf gegenüberstellen zu können.
Die Kommission hatte im vergangenen Herbst umfassende Anhörungen zur Volksinitiative «200 Franken sind genug! (SRG-Initiative)» durchgeführt und zudem die Verwaltung mit verschiedenen Abklärungen beauftragt. Gestützt auf die Ergebnisse aus diesen Prüfaufträgen und den Informationen aus den Anhörungen hat die KVF-N die Beratung der Volksinitiative fortgesetzt.
Im Zentrum der Diskussion stand dabei die Frage, ob der SRG-Initiative ein Gegenentwurf gegenübergestellt werden soll. Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die KVF-N für einen indirekten Gegenentwurf ausgesprochen, zu dessen Eckwerten die Senkung der Abgabenhöhe für die Haushalte, die vollständige Befreiung der Unternehmen von der Abgabe, eine Kompetenzausweitung der UBI, eine Pflicht zur Kooperation zwischen der SRG und Privaten (insbesondere im Bereich der Sportrechte) mit Verankerung des Subsidiaritätsprinzips sowie die Beibehaltung der heutigen Höhe des Abgabenanteils zugunsten der Veranstalter von Radio- und Fernsehprogrammen mit einer Konzession mit Leistungsauftrag und Abgabeanteil gemäss RTVG gehören.
Keine Mehrheiten fanden Anträge auf Einreichung eines indirekten Gegenentwurfs, mit dem die Abgabenhöhe auf dem heutigen Niveau auf Gesetzesstufe hätte fixiert werden sollen (mit 17 zu 8 Stimmen abgelehnt) respektive mit dem Unternehmen generell von der Abgabe hätten befreit und damit einhergehende Einbussen bei der SRG von über 170 Mio. Franken gegenüber 2025 über die Anpassungen der Haushaltsabgabe hätten kompensiert werden sollen (mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt).
Die KVF-S wird sich voraussichtlich noch im Januar zu den Grundsätzen der beschlossenen Kommissionsinitiative «Indirekter Gegenentwurf zur SRG-Initiative» äussern können. Sollte die Schwesterkommission diesen Grundsätzen zustimmen, würde die KVF-N bis im Februar einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten.
Mit 9 zu 16 Stimmen hat die KVF-N den Antrag für einen direkten Gegenvorschlag abgelehnt, welcher die Finanzierung von Radio und Fernsehen über einen durch die Mehrwertsteuer gespeisten, unabhängigen Fonds vorsieht.
Für die Mehrheit der Kommission ist jedoch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer keine valable Option, da insbesondere im Bereich der sozialen Sicherheit und Verteidigung solche Erhöhungen bereits debattiert werden.
Die Kommissionsminderheit hingegen ist der Meinung, mit diesem Vorschlag eine Alternative zur Initiative geschaffen würde, welche Haushalte mit tiefem und mittleren Einkommen und alle Unternehmen entlastet, ohne den medialen Service Public zu schwächen.
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