Mehr Transparenz bei künftigen Energiemangellagen
Von: mm/f24.ch
Die Geschäftsprüfungskommission des Nationalrates (GPK-N) kommt in ihrer Untersuchung zum Reservekraftwerk Birr zum Schluss, dass es im Winter 2022/23 an Transparenz bezüglich der Informationsgrundlagen zur drohenden Energiemangellage fehlte. Die Kommission begrüsst die Lehren, welche die zuständigen Bundesbehörden aus diesem Fall bereits gezogen haben. Sie erkennt jedoch weiteres Verbesserungspotential und richtet drei Empfehlungen an den Bundesrat. Diese bezwecken, im Hinblick auf ähnliche künftige Entscheide die Transparenz und die Rechtssicherheit zu erhöhen.
Das Landesversorgungsgesetz (LVG) sieht vor, dass der Bundesrat im Fall einer unmittelbar drohenden oder bereits bestehenden schweren Mangellage zeitlich begrenzte wirtschaftliche Interventionsmassnahmen ergreifen kann. Auf dieser Grundlage beschloss der Bundesrat Ende 2022, am Standort Birr (AG) ein Reservekraftwerk zu bauen und zu betreiben.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hielt 2024 in einem Urteil fest, dass die rechtlichen Voraussetzungen für den Betrieb dieses Reservekraftwerks nicht erfüllt waren, da die zuständigen Behörden nicht ausreichend klar aufzeigten, auf der Grundlage welcher Informationen sie damals von einer drohenden Energiemangellage ausgingen. Die GPK-N hat sich eingehend mit diesem Fall befasst und präsentiert im gestern veröffentlichten Bericht ihre Schlussfolgerungen.
Informationsgrundlagen vorhanden, aber nicht ausreichend erwähnt
Die Untersuchung der GPK-N zeigt, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und das Bundesamt für Energie (BFE) bei der Erteilung der Betriebsbewilligung für das Kraftwerk Birr im Dezember 2022 über Informationsgrundlagen verfügten, die auf die Gefahr einer schweren Energiemangellage hindeuteten.
Allerdings wurden diese Informationsgrundlagen vom Bundesrat und vom UVEK in den Anträgen und Beschlüssen zu diesem Dossier kaum erwähnt. Dies ist problematisch, da sich so nicht transparent überprüfen lässt, ob der Betrieb des Reservekraftwerks zum damaligen Zeitpunkt den Vorgaben des LVG entsprach.
Nach Ansicht der Kommission besteht zudem nach wie vor Unklarheit darüber, ob Ende März 2023, als das UVEK die Einsprachen gegen die Betriebsbewilligung abwies, nachweislich nach wie vor eine schwere Mangellage drohte. Denn gerade einmal eine Woche nach der Abweisung der Einsprachen teilte das BFE in einer Medienmitteilung mit, dass das Reservekraftwerk Birr voraussichtlich nicht in Betrieb genommen wird.
Mehr Transparenz bei Beschlüssen zur Bewältigung von Mangellagen
Die Kommission ist sich bewusst, dass die Bundesbehörden damals unter Zeitdruck und in einer ungewissen Lage entscheiden mussten. Angesichts der Tragweite von Massnahmen auf der Grundlage des LVG erachtet sie es aber als wichtig, dass die entsprechenden Informations- und Entscheidgrundlagen transparent dargelegt werden. Sie ersucht den Bundesrat, dafür zu sorgen, dass die Beschlüsse zur Bewältigung von Energiemangellagen künftig immer detaillierte Informationen über die Versorgungslage enthalten.
Die Abklärungen der Kommission haben auch ergeben, dass es keine hinreichend klare rechtliche Definition einer schweren drohenden Energiemangellage gibt. Die GPK-N fordert den Bundesrat deshalb auf, diese Lücke im Sinne der Rechtssicherheit zu schliessen.
Schliesslich hält es die Kommission für notwendig, dass der Bundesrat die Schätzungen zu den wirtschaftlichen Auswirkungen einer allfälligen Strommangellage verfeinert und vervollständigt, da dieses Kriterium beim Entscheid über die Notwendigkeit von Interventionsmassnahmen eine wichtige Rolle spielt.
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