BVG-Reform unter Dach und Fach?
Von: Medienmitteilungen
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Die Pensionskassenreform steht. Das Parlament hat die Vorlage am Freitag in der Schlussabstimmung verabschiedet - der Nationalrat mit 113 zu 69 Stimmen bei 15 Enthaltungen, der Ständerat mit 29 zu 8 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Eine Volksabstimmung gilt als sicher. Die Parteien haben während der Debatte über die Reform AHV 21 angekündigt, dass sie sich für eine BVG-Reform einsetzen wollen. Dieses Versprechen ist - wie den nachstehenden Stellungsnahmen zu entnehmen ist - nicht vollumfänglich gelungen.
SVP Medienmitteilung vom 17.3.23
Das Parlament hat heute eine Reform der 2. Säule (BVG) verabschiedet und diese dabei umfassend modernisiert. Die Mitunterzeichnenden haben bereits während der Debatte über die Reform AHV 21 angekündigt, dass sie sich für eine BVG-Reform einsetzen werden. Dieses Versprechen ist heute eingelöst worden: Alle Menschen in der Schweiz sollen die Möglichkeit haben, in ihre Vorsorge investieren zu können.
Es ist ein gelungener Kompromiss: Beide Kammern haben sich mit der Senkung der Eintrittsschwelle darauf geeinigt, künftig deutlich mehr Menschen einen Zugang zur zweiten Säule zu ermöglichen. All jene, die bis anhin nicht versichert waren, werden nicht nur von besseren Renten profitieren, sondern auch gegen Tod oder Invalidität versichert sein. Für Menschen, die bereits BVG-versichert sind, bedeutet die Reform ebenfalls ein Grund zur Freude: Die Senkung des Koordinationsabzugs wird besonders bei Menschen mit tiefen Einkommen oder Teilzeitarbeitenden zu deutlichen Verbesserungen bei den Renten führen (bis zu 340 Prozent). Auch Mehrfachbeschäftigte profitieren vom neuen prozentualen Koordinationsabzug.
Reform stärkt die Solidarität zwischen den Generationen
National- und Ständerat einigten sich des Weiteren auf angemessene und faire Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgenerationen. Dies, um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent abzufedern. Diese Anpassung war dringend nötig, um die Umverteilung von mehreren Milliarden Franken jährlich zu reduzieren, welche auf Kosten der aktiven Bevölkerung und der jungen Generationen geht. Zu guter Letzt ist es dem Parlament gelungen, der Benachteiligung von älteren Arbeitnehmenden ein Ende zu setzen. Dies, indem die Lohnabzüge für Arbeitnehmende ab 45 Jahren vereinheitlicht wurden.
Das Volk wird entscheiden
Bevor die beschlossene Reform in Kraft tritt, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit noch das Volk äussern können. Die Gewerkschaften haben bereits frühzeitig ein Referendum angekündigt. Dies gibt den Unterzeichnenden bis zur Abstimmung die Gelegenheit diese Reform zu präsentieren. Mit der Vorlage können wir das bewährte 3-Säulen-System und die Arbeit des Parlaments à fonds diskutieren.
SP Medienmitteilung vom 17.3.23
Die SP bedauert, dass das Parlament für die Pensionskasse keine Lösung gefunden hat, die den ursprünglichen Zielen gerecht wird: Renten sichern, Finanzierung garantieren, Renten für tiefe Einkommen verbessern. Darum wird die SP zusammen mit den Gewerkschaften gegen die heute angenommene Vorlage das Referendum ergreifen. Die Bürgerlichen haben nach ihrer Ablehnung des ursprünglichen Sozialpartner-Kompromisses das Heft in die Hand genommen und dabei versagt. Sogar einige bürgerliche Verbände haben die Vorlage abgelehnt. Dabei wäre eine griffige Lösung nötiger denn je - gerade hinsichtlich Kaufkraft, Gleichstellung und Selbstbedienungsmentalität der Versicherer.
"Die Vorlage wird den ursprünglichen Zielen nicht gerecht: sie sichert weder die Renten noch stellt sie die Frauen in der beruflichen Vorsorge sicher", sagt SP-Nationalrätin und SP-Co-Präsidentin Mattea Meyer. "Darum werden wir zusammen mit den Gewerkschaften das Referendum gegen die Vorlage ergreifen." Teuerung, steigende Prämien und Mieten sowie fehlender Teuerungsausgleich: Bis 2024 verlieren Rentner:innen voraussichtlich eine ganze Monatsrente. "Diese Schwächung der Kaufkraft ist nicht hinnehmbar", sagt SP-Nationalrat und SGB-Präsident Pierre-Yves Maillard.
Die SP fordert eine Lösung für das Pensionskassensystem, welche die Renten sichert, die Selbstbedienung stoppt und die Renten für Frauen und Menschen mit tiefen Einkommen verbessert:
1. Kaufkraft stärken und Renten für tiefe Einkommen erhöhen
Trotz steigenden Lohnbeiträgen sind die Renten seit zehn Jahren im Sinkflug. Deshalb braucht es eine Stärkung der effizientesten Altersvorsorge, der AHV. Diese bezahlt mit deutlich weniger Einnahmen höhere Renten als die zweite Säule. Von einer Stärkung der AHV profitieren insbesondere auch Menschen mit tiefen Einkommen und solche, die keiner Pensionskasse angeschlossen sind. Die Initiative für eine 13. AHV-Rente fordert genau diese Stärkung. Mit den geplanten Mehrkosten der gescheiterten Reform könnte ein Grossteil der 13. AHV-Rente finanziert werden.
2. Versprechen einlösen und Renten für Frauen verbessern
Jede dritte Frau ist keiner Pensionskasse angeschlossen, weil sie Teilzeit arbeitet und zu wenig verdient. Erhält eine Frau eine Pensionskassenrente, dann ist diese im Durchschnitt nur halb so hoch wie jene der Männer. Darum müssen die Bürgerlichen ihre Versprechen einlösen und die Renten für Frauen verbessern. In der Pensionskasse kann dies etwa via Rentensplitting oder Betreuungsgutschriften geschehen. Auch hier: Am meisten profitieren die Frauen, wenn die AHV gestärkt wird. Denn nur bei der AHV ist unbezahlte Betreuungs- und Erziehungsarbeit rentenbildend. Das ist ein riesiger gleichstellungspolitischer Gewinn.
3. Selbstbedienung stoppen und Effizienz steigern
Die Verwaltung unserer Vorsorgegelder ist ein milliardenschweres, sehr lukratives Geschäft. Grosse Gewinner sind Versicherungen und Banken. Deren zu hohe Gewinnbeteiligung und die exorbitanten Vermögensverwaltungskosten sind die wahren Kostenfresser in der Pensionskasse. Dieser Selbstbedienungsmentalität muss Einhalt geboten, die Effizienz gesteigert, die Transparenz erhöht werden. Das Geld gehört den Versicherten und muss auch effizienter bei diesen auf dem Konto landen.
FDP Medienmitteilung vom 17.3.23
Das Parlament hat heute eine Reform der 2. Säule (BVG) verabschiedet und diese dabei umfassend modernisiert. Die Mitunterzeichnenden haben bereits während der Debatte über die Reform AHV 21 angekündigt, dass sie sich für eine BVG-Reform einsetzen werden. Dieses Versprechen ist heute eingelöst worden: Alle Menschen in der Schweiz sollen die Möglichkeit haben, in ihre Vorsorge investieren zu können.
Es ist ein gelungener Kompromiss: Beide Kammern haben sich mit der Senkung der Eintrittsschwelle darauf geeinigt, künftig deutlich mehr Menschen einen Zugang zur zweiten Säule zu ermöglichen. All jene, die bis anhin nicht versichert waren, werden nicht nur von besseren Renten profitieren, sondern auch im Todesfall oder bei Invalidität abgesichert sein. Für Menschen, die bereits BVG-versichert sind, bedeutet die Reform ebenfalls ein Grund zur Freude: Die Senkung des Koordinationsabzugs wird besonders bei Menschen mit tiefen Einkommen oder Teilzeitarbeitenden zu deutlichen Verbesserungen bei den Renten führen (bis zu 340 Prozent). Auch Mehrfachbeschäftigte profitieren vom neuen prozentualen Koordinationsabzug.
Reform stärkt die Solidarität zwischen den Generationen
National- und Ständerat einigten sich des Weiteren auf angemessene und faire Ausgleichsmassnahmen für die Übergangsgenerationen. Dies, um die Senkung des Mindestumwandlungssatzes von 6,8 Prozent auf 6,0 Prozent abzufedern. Diese Anpassung war dringend nötig, um die Umverteilung von mehreren Milliarden Franken jährlich zu reduzieren, welche auf Kosten der aktiven Bevölkerung und der jungen Generationen geht. Zu guter Letzt ist es dem Parlament gelungen, der Benachteiligung von älteren Arbeitnehmenden ein Ende zu setzen. Dies, indem die Lohnabzüge für Arbeitnehmende ab 45 Jahren vereinheitlicht wurden.
Das Volk wird entscheiden
Bevor die beschlossene Reform in Kraft tritt, wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit noch das Volk äussern können. Die Gewerkschaften haben bereits frühzeitig ein Referendum angekündigt. Dies gibt den Unterzeichnenden bis zur Abstimmung die Gelegenheit diese Reform zu präsentieren. Mit der Vorlage können wir das bewährte 3-Säulen-System und die Arbeit des Parlaments à fonds diskutieren.
GLP Medienmitteilung vom 17.3.23
"Diese Reform ist ein längst überfälliger Modernisierungsschritt. Die Reform ist zudem eine grosse Verbesserung für die jüngeren Generationen, die seit Jahrzehnten mit sinkenden Renten den Reformstau bezahlen. Geringverdienende und Teilzeiterwerbstätige, mehrheitlich Frauen, erhalten deutlich bessere Renten oder sind teilweise überhaupt erstmals in der zweiten Säule versichert", stellt Nationalrätin Melanie Mettler fest.
Generationengerechtigkeit wiederherstellen
Der heutige Umwandlungssatz aus dem Jahr 2004 zur Berechnung der Renten ist zu hoch. Er verursacht seit Jahrzehnten zu intransparenter Umverteilung in der zweiten Säule. Die Zeche zahlen die geburtenschwachen Jahrgänge sowie Personen mit kleinen Vorsorgevermögen, insbesondere Frauen. Die Senkung des Umwandlungssatzes ist daher richtig und wichtig.
Trotz gegenteiliger Behauptungen der Reformgegner:innen steigen die Renten nach der Reform [1] und der heute Jahr für Jahr stattfindende Rentenverlust durch sinkende Umwandlungssätze wird gestoppt.
Die Übergangsjahrgänge, die mit tieferen Renten in hohem Masse den jahrelangen Reformstau finanziert haben, erhalten zielgerichtete Ausgleichsmassnahmen. Die Grünliberalen haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Ausgleichszahlungen die richtigen Personen erreichen: jene mit tiefen Renten, während vermögende Rentnerinnen und Rentner keinen Rentenzuschlag erhalten.
Auch gerechtere Renten für Teilzeitarbeitende
Erwerbstätige mit Teilzeitpensen oder tiefen Löhnen, insbesondere Frauen, können aktuell kaum eine Rente in der zweiten Säule bilden. Die heute beschlossene Reform korrigiert das gleich zweifach: Erstens gibt es beim Koordinationsabzug einen Systemwechsel zur Berechnung in Prozenten des Lohns. Dadurch können tiefere Einkommen gemeinsam mit ihren Arbeitgebenden bessere Renten ansparen. Zweitens wird die Schwelle für Jahreseinkommen gesenkt, die überhaupt in die zweite Säule eintreten sollen. Das ist ein grosser Fortschritt und erfüllt ein zentrales Versprechen der Politik, das man den Frauen beim Ja zur AHV-Reform (Angleichung des Rentenalters) gegeben hat.
Reformstau senkt Renten
Das Referendum für diese gute Vorlage ist bereits angekündigt. Es ist jedoch zentral, die berufliche Vorsorge nach bald 20 Jahren zu modernisieren und den teuren Reformstau aufzulösen. Die Reformblockade der Gegner:innen der Vorlage ist rückwärtsgerichtet und bedeutet, dass die Renten weiterhin jährlich sinken und erwerbstätige Frauen weiterhin keine Chance haben, für einen gerechten Teil ihres Lohns in der zweiten Säule Rente anzusparen.
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