Finanzkontrolle soll Gesetzgebungsprozesse überprüfen
Von: mm/f24.ch
Die Vorgaben zur Qualitätssicherung für Daten und Prognosen, die in Gesetzgebungsprozessen verwendet werden, sollen von der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) überprüft werden. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. September 2024 entschieden. Die Überprüfung soll dazu beitragen, dass Bundesrat, Parlament und die Stimmbevölkerung über bestmögliche Entscheidgrundlagen verfügen.
Daten und Prognosen sind für die Gesetzgebung von grosser Bedeutung. Sie beeinflussen den Prozess von der Vernehmlassung über die parlamentarische Debatte bis zu einer allfälligen Volksabstimmung.
Der Bundesrat hat darum die EFK angefragt, die bestehenden Vorgaben und Hilfsmittel zur Qualitätssicherung von Daten und Prognosen auf deren Zweckmässigkeit und Wirkung zu überprüfen.
Weiter soll sie die Qualität der verwendeten Datengrundlagen, Modelle und Prozesse prüfen, die in die Prognosen der Botschaften und Abstimmungserläuterungen des Bundesrates einfliessen.
Die EFK ist im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften selbstständig und unabhängig. Sie hat den Antrag des Bundesrates angenommen und wird diesen im Rahmen des Jahresprogramms 2025 ausführen.
Fehlerhafte Daten und ungenaue Prognosen können die Entscheide von Bundesrat, Parlament und – wenn eine Vorlage zur Abstimmung kommt – Stimmbevölkerung in Frage stellen.
Schon am 15. Januar 2020 hatte der Bundesrat deshalb Massnahmen beschlossen, die garantieren sollen, dass im Gesetzgebungsprozess objektive und aktuelle Entscheidgrundlagen vorliegen. So müssen seither zum Beispiel quantitative Angaben bereits für die Vernehmlassung übersichtlich und mit Quellenangabe dargestellt werden, und wenn Schätzungen angestellt werden, müssen Angaben zu deren Verlässlichkeit gemacht werden.
Bei ihrer Überprüfung soll die EFK auch darauf achten, ob die am 15. Januar 2020 vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen in der Praxis in allen Departementen berücksichtigt werden.
Weiter soll sie prüfen, ob aus der laufenden Administrativuntersuchung zur fehlerhaften Schätzung der AHV-Perspektiven generelle Massnahmen abzuleiten sind.
Und schliesslich soll sie berücksichtigen, ob die Erkenntnisse, die aus dem «Fall Heiratsstrafe» in der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) gezogen wurden, überall in der Bundesverwaltung konsequent beachtet werden. Die abschliessenden Prüfungsfragen legt die EFK selbstständig fest.
Verlässliche Daten und Prognosen stärken nicht nur die Gesetzgebung, sondern auch das Vertrauen der Bevölkerung in den politischen Prozess und die Instrumente der direkten Demokratie.
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