Offene Fragen zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung
Von: mm/f24.ch
Die Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung wirft Fragen auf, die nach Ansicht der Finanzkommission des Ständerats (FK-S) gründlich abgeklärt werden müssen. Sie gibt deshalb einen Bericht zur Prüfung der offenen Fragen in Auftrag. Untersucht werden dabei insbesondere die Umsetzungsmodelle in den Kantonen (Wirksamkeit, OECD-Konformität), die Auswirkungen auf den NFA sowie verschiedene Aspekte im Zusammenhang mit dem Verteilschlüssel der Steuererträge. Um die nötige Zeit für diese Abklärungen zu gewinnen, wird die Kommissionsmotion Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung über die Periode 2025–2032 zurückgezogen.
ie Kommission hatte ihre Motion«Aufstockung des Armeebudgets und Gegenfinanzierung über die Periode 2025–2032» erneut für ihre Sitzung traktandiert, weil sie über die Stellungnahme des Bundesrates zu diesem Vorstoss diskutieren und über die Entwicklungen bezüglich der Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung in den Kantonen sowie weltweit informiert werden wollte.
Zudem lag ihr auch ein Brief der Finanzdirektorenkonferenz (FDK) vor, der die Motion zwar ablehnte, jedoch auf die Notwendigkeit einer neuen Debatte über die OECD-Mindestbesteuerung im Kontext der bevorstehenden Schaffung einer formell gesetzlichen Grundlage hinwies.
Vor diesem Hintergrund hat die Kommission einstimmig beschlossen, die offenen Fragen zur Umsetzung der OECD-Mindestbesteuerung zu vertiefen auf der Grundlage eines vom Eidgenössischen Finanzdepartement zu erstellenden Berichts. Nach Vorliegen des Berichts wird die Diskussion weitergeführt. Zu diesem Zweck hat die Kommission mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Motion zurückzuziehen. Der Bericht soll sich hauptsächlich drei Aspekten widmen.
Überblick über die Umsetzung der Mindestbesteuerung in den Kantonen mit Fokus Wirksamkeit für die von der OECD betroffenen Unternehmen und die OECD-Konformität der getroffenen Massnahmen.
Effekte auf den Finanzausgleich hinsichtlich der von den Kantonen entwickelten Modellen. Dabei ist auch die Ausgewogenheit zwischen Steuermehrerträgen und höheren Einzahlungen in den Ressourcenausgleich zwischen Kantonen und Bund zu untersuchen.
Vertiefung verschiedener Themen im Zusammenhang mit dem Verteilschlüssel (u. a. neue Entwicklungen bei den Kantonen und beim Bund, Verbindlichkeit der Regelungen, Szenarien für die gesetzliche Umsetzung). Hier soll auch die Grundlage gelegt werden für den Dialog mit den Kantonen gemäss Brief der FDK vom 3.Februar 2025: «Die FDK ist bereit, die Diskussion um den Verteilschlüssel Bund/Kantone im steuer- und standortpolitischen Kontext des Gesetzgebungsverfahrens nochmals zu führen. »
Die Kommission stellte fest, dass das nötige Wachstum der Armee-Finanzierung bis 2028 im Finanzplan gemäss den Beschlüssen in der Dezembersession abgebildet sei. Deshalb sei es verantwortbar, mit der konkreten Finanzplanung ab 2029 noch etwas zuzuwarten, weshalb dem Rückzug der Kommissionsmotion auch aus diesem Gesichtspunkt zugestimmt werden konnte.
Damit verlor auch die Frage einer Zweckbindung von Steuererträgen für die Armee an Dringlichkeit. Ein mündlich vorgetragenes Gutachten des Bundesamts für Justiz zeigte indes auf, dass eine solche Zweckbindung zwar weder den Fachempfehlungen noch der bisherigen Praxis entspricht, aber trotzdem grundsätzlich rechtlich möglich wäre. «fricktal24.ch – die Online-Zeitung fürs Fricktal zur Festigung und Bereicherung des Wissens»
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