Referendum gegen „Zensurgesetz“ zustande gekommen
Von: mm/f24.ch
Das Referendum „Nein zu diesem Zensurgesetz“ gegen die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) ist zustande gekommen.
Am 8. April 2019 hat das Referendumskomitee 70’359 Unterschriften gegen die Änderung vom 14. Dezember 2018 des Strafgesetzbuches und des Militärstrafgesetzes (Diskriminierung und Aufruf zu Hass aufgrund der sexuellen Orientierung) eingereicht. Die Überprüfung durch die Bundeskanzlei hat ergeben, dass davon 67‘494 Unterschriften gültig sind. Damit ist das Referendum formell zustande gekommen.
Begründungen des Referendumskomitees
Die Erweiterung der Rassismus-Strafnorm um den schwammigen und schwer fassbaren Begriff der «sexuellen Orientierung» stosse weit über das Ziel hinaus und wirke sich erst noch kontraproduktiv aus. Erfahrungen aus anderen Staaten, in denen ähnliche Zensurgesetze bereits in Kraft seien, zeigten zudem, dass mit absurden Klagewellen zu rechnen sei.
Das Zensurgesetz bewirke, dass es die Bevölkerung spaltet und den öffentlichen Frieden in Gefahr bringe? Die Meinungsäusserungs-, Glaubens- und Gewissensfreiheit müsse für alle gelten: Sowohl für gläubige Christen, Juden und Muslime als auch für Atheisten, gleichgeschlechtlich oder heterosexuell empfindende Menschen – das mache den Kern der pluralistischen Schweiz aus. Denk- und Sprachverbote hätten sich auf eine freie Gesellschaft dauerhaft noch nie positiv ausgewirkt.
Das Strafgesetzbuch bestraft Beleidigung, Ehrverletzung, Verleumdung und den Aufruf zu Gewalt schon heute. Echter Hass und Diskriminierung liessen sich nur gesellschaftlich bekämpfen, nicht per Gesetzeskeule, die erst noch anfällig für willkürliche Auslegungen seien.
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