Postulat von Roland Agustoni, Magden, vom 2.Mai 2006 betreffend Überprüfung der Wiederaufnahme des Wisenbergtunnels in die Liste der Projekte Bahn 2000 2. Etappe.
Von: Roland Agustoni (engesandt)
Der Regierungsrat wird eingeladen, bei den SBB und beim Bundesamt für Verkehr (BAV) vorstellig zu werden und mit Nachdruck die Wiederaufnahme des Wisenbergtunnels in die Liste der Projekte Bahn 2000 2. Etappe beziehungsweise in die Liste der ZEB- Projekte zu verlangen.
Güterverkehr (Bild: SBB)
BEGRÜNDUNG: Gemäss den Vorstellungen von Max Friedli, Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), und von SBB–Chef, Benedikt Weibel, soll der 3. Juradurchstich den knapper werdenden FinöV-Mitteln zum Opfer fallen. Es fällt bei dieser Planung der Projekte Bahn 2000, 2. Etappe auf, dass sich die Investitionen in erster Linie auf Infrastrukturmassnahmen auf der Ost-West-Achse im Mittelland konzentrieren. Das Problem des Flaschenhalses durch den Jura wird dabei nicht gelöst.
Durch den unverständlichen Verzicht des Wisenbergtunnels wird der Druck auf die Agglomeration Basel noch weiter zunehmen. Das Projekt Wisenbergtunnel ist aber wie kein anderes von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der schweizerischen Eisenbahninfrastruktur. Damit wird das bereits bestehende Nadelöhr im Raum Basel im Nord-Süd-Verkehr durch die Schweiz für den internationalen und nationalen Personen- und Güterverkehr beseitigt, da dieser direkt via Olten zum Gotthard geleitet werden kann. Wird auf diesen dritten Juradurchstich verzichtet, muss künftig praktisch der gesamte Güterverkehr via Bözberg- Brugg Richtung Süden rollen. Diese Strecke ist jedoch bereits heute (zu) stark ausgelastet. Experten gehen davon aus, dass im Jahr 2020 mit einer Verdoppelung des Verkehrsaufkommens zu rechnen ist. Dies kann und wird die Bözberglinie niemals verkraften. Dies wird dann auch dazu führen, dass die Planungen bezüglich eines Bypasses im Raume Basel/Fricktal, zur Entlastung der Agglomeration Basel, neue Aktualität erhalten wird.
Dass der Güterverkehr auf die Schiene verlagert werden muss, ist selbstverständlich. Auf Grund von Kosteneinsparungen dürfen aber nicht einfach Lastenverschiebungen in andere Regionen stattfinden. Ich ersuche daher den Regierungsrat, bei den zuständigen Stellen, eventuell gemeinsam mit den Nordwestschweizer Kantonen, vorstellig zu werden und auf die Unverzichtbarkeit des Wisenbergtunnels hinzuweisen. Der Kanton Aargau darf nicht vom Güterverkehr überfahren werden.
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