Vernehmlassung zur Gesamtschau FinöV \ Stellungnahme zur Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SEFV)
Vernehmlassung zur Gesamtschau FinöV Der vom Bund mit dieser Vorlage vorgeschlagene Weiterausbau des öffentlichen Verkehrs ist für den Regierungsrat zwingend und dringend, um die steigende Mobilität bewältigen zu können. Er knüpft seine Zustimmung jedoch an verschiedene Forderungen: Rasche Umsetzung des Konzepts „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB), Beseitigung weiterer Kapazitätsengpässe im Schienennetz mit Ausbauten wie Wisenberg- und Heitersbergtunnel, keine Verdrängung des Regionalverkehrs und keine zusätzlichen Belastungen für Bevölkerung und Umwelt. Als zentrales Anliegen verlangt der Regierungsrat, dass die ursprünglich für Bahn 2000 vorgesehenen FinöV-Mittel von 13,4 Mrd. Franken vollumfänglich der Weiterentwicklung des Personenverkehrs zur Verfügung stehen. Für die Finanzierung der Mehrkosten der NEAT sei eine Zusatzbotschaft vorzulegen.
Stellungnahme zur Verordnung über den Stilllegungs- und Entsorgungsfonds (SEFV) Der Regierungsrat hat zur Verordnung über den Stilllegungs- und Erneuerungsfonds von Kernanlagen Stellung genommen. Er begrüsst den vorliegenden Entwurf des Bundesamts für Energie, unterstützt aber kleine Anpassungen für eine einfache Handhabung. Die Kosten für die Stilllegung von Nuklearanlagen und die Entsorgung der radioaktiven Materialien sind von den Betreibenden zu bezahlen. Die zu diesem Zweck eingeführten Stilllegungs- und Entsorgungsfonds haben sich bewährt. Deshalb ist es richtig, dass im vorgeschlagenen Entwurf an der bisherigen Praxis festgehalten wird und die Rechtslage primär an das neue Kernenergiegesetz (KEG) angepasst wird.
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