Geringe Begeisterung für „AHV 21“
Von: Medienmitteilungen
Zur umfassenden Information der Leserschaft publiziert fricktal24.ch unter dem Titel „Standpunkte“ ungefiltert die Auffassungen von regional, kantonal und national tätigen Personen, Parteien und Organisationen zu aktuellen Themen. Die hier veröffentlichten Inhalte müssen nicht die Meinung der Redaktion widerspiegeln. Wir behalten uns vor, die Einsendungen zu prüfen und diese bei einem Verstoss gegen rechtliche Regelungen oder die allgemeine sittlichen Empfindungen von der Veröffentlichung auszuschliessen.
SVP Medienmitteilung vom 28.6.18
Rettung der AHV unabdingbar
Der Bundesrat hat heute sein Projekt für die Stabilisierung der AHV (AHV 21) in die Vernehmlassung gegeben. Die AHV ist das wichtigste Sozialwerk der Schweiz. Diese gilt es finanziell zu sichern. Es muss aber auch dafür gesorgt werden, dass die arbeitende Generation nicht weitere massive Abgabelasten aufgebürdet bekommt. So setzt sich die SVP dafür ein, dass bereits in der Steuervorlage 17 die Rentenaltersangleichung von Frauen und Männern auf 65 Jahre eingebaut wird.
Die SVP verlangt eine Reform, die nicht nur durch neue Steuereinnahmen gedeckt wird. Bei der Verknüpfung der AHV-Vorlage mit der Steuervorlage 17 hat der Ständerat bereits ausschliesslich einnahmeseitige Massnahmen (Erhöhung des Bundesanteils und der Lohnbeiträge) beschlossen. Die SVP verlangt, dass die Anpassung des Rentenalters der Frauen auf 65 Jahre ebenfalls in die Steuervorlage eingeflochten wird. Eine «Abfederung», die den Effekt der Rentenaltersangleichung praktisch wieder verpuffen lässt, lehnt die SVP in beiden vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten ab. Die Übergangsphase darf nicht länger als zwei Jahre dauern.
Die SVP verlangt ausserdem, dass neben dem bereits geltenden Freibetrag für Erwerbstätige im Rentenalter und der vorgesehenen Flexibilisierung des Rentenalters auch steuerliche Vergünstigungen eingeführt werden, um einen Anreiz zu schaffen, über das reguläre Rentenalter hinaus zu arbeiten.
In Anbetracht der guten finanziellen Lage der Bundeskasse und der damit verbundenen grossen Begehrlichkeiten eines weiteren Ausbaus unseres Sozialsystems von linker Seite gilt es jetzt Farbe zu bekennen. Es sind weitere Bundesgelder – wie bereits in der Verknüpfung Steuervorlage/AHV-Vorlage – für die Sicherung der AHV einzusetzen. Deshalb steht die SVP einer Erhöhung der Mehrwertsteuer ablehnend gegenüber.
SP Medienmitteilung vom 28.6.18
AHV-Reform: Zurück an den Absender
Die SP sagt Nein zur vom Bundesrat vorgeschlagenen AHV-Reform. Die Frauen werden keine Rentenaltererhöhung akzeptieren ohne vernünftige Kompensation. Die AHV-Finanzierung ausschliesslich durch eine Mehrwertsteuererhöhung zu sichern, ist ausserdem unsozial. Für die SP ist diese Abbauvorlage inakzeptabel.
Der Bundesrat begibt sich auf Glatteis: Er will das Rentenalter der Frauen auf 65 anheben, obwohl diese Erhöhung an der Urne bereits durchgefallen ist. Er will die Erhöhung, obwohl die Frauen beim Lohn noch immer diskriminiert werden. Und diese Erhöhung würde womöglich noch schlechter kompensiert als bei der AV2020. Die SP akzeptiert das nicht und schickt die unsoziale und ungenügende Vorlage zurück an den Absender.
„Die Frauen sollen fast allein für die Reform bezahlen. Dabei müssen die Frauen immer noch für Gleichstellung kämpfen. Hoch problematisch ist, dass die tieferen Löhne von Frauen auch tiefere Renten bedeuten. Da von den Frauen ihr Einverständnis zu erwarten, ist schlicht inakzeptabel“, kritisiert Barbara Gysi, SP-Vizepräsidentin und Nationalrätin.
Die ausschliessliche Finanzierung durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer ist weder sinnvoll noch sozial. Die sozialste Form der AHV-Finanzierung geschieht über die Lohnbeiträge, welche aber seit 1975 nicht mehr erhöht wurden. Der Vorschlag des Ständerats zur Steuervorlage 17 sieht eine solche Erhöhung vor. „Der rechts dominierte Bundesrat hält an seiner Abbauvorlage fest, trotz der Aussicht auf Mehreinnahmen durch die Steuervorlage 17. Das reicht nicht, der Bundesrat muss nochmals über die Bücher. Der Kompromiss in der Steuervorlage 17 gibt den nötigen finanziellen und zeitlichen Spielraum, eine ausgewogene AHV-Reform zu erarbeiten“, fordert Barbara Gysi.
FDP Medienmitteilung vom 28.6.18
Ein kleiner Schritt hin zu einer nachhaltigen Altersreform
Die Altersvorsorge ist die wichtigste Sorge der Schweizerinnen und Schweizer. Nach dem Nein zur Altersreform 2020 im September 2017 braucht es darum rasch eine neue Vorlage für eine finanziell nachhaltige und generationengerechte Reform. Heute hat der Bundesrat seine Reformvorlage „AHV 21" vorgestellt. Sie enthält einige Forderungen aus dem Plan B der FDP wie die Angleichung des Rentenalters auf 65 Jahre, jedoch auch eine inakzeptable Mehrwertsteuererhöhung von 1,5 Prozent. Diese Reform soll die AHV für die nächsten Jahre finanziell stabilisieren. Dabei darf sie sich aber nicht nur auf die Erhöhung der Einnahmen beschränken. Die FDP wird im Rahmen der Vernehmlassung eine eingehende Analyse vornehmen, in die auch die laufende Beratung der Steuervorlage 17 einfliessen wird.
Die Altersvorsorge ist die wichtigste Sorge der Schweizerinnen und Schweizer. Nach dem Nein zur Altersreform 2020 im September 2017 braucht es möglichst rasch eine neue Vorlage für eine finanziell nachhaltige und generationengerechte Reform. Eine Erhöhung des Rentenalters auf 65 für die gesamte Bevölkerung ist fair und sinnvoll. Die für die tiefsten Einkommen vorgesehenen Ausgleichsmassnahmen sind zwar notwendig, aber zu befristen. Und sie dürfen keinesfalls zu Leistungserweiterungen führen. Vor allem muss die Kompensation für die Anpassung des Rentenalters im Vergleich zu den erzielten Einsparungen vernünftig bleiben.
Eine Mehrwertsteuererhöhung von 1,5 Prozent ist deutlich zu hoch
Einerseits begrüsst die FDP, dass weitere wichtige Anliegen aus ihrem Plan B in die bundesrätliche Vorlage übernommen worden sind. So etwa die Flexibilisierung des Rentenalters zwischen 62 und 70 Jahren, die mit finanziellen Anreizen begleitet wird, um die Erwerbstätigkeit über das ordentliche Rentenalter hinaus zu fördern. Andererseits und aus Respekt vor dem Generationenvertrag spricht sich die FDP deutlich gegen die vom Bundesrat vorgeschlagene massive Mehrwertsteuererhöhung um 1,5 Prozent aus. Eine eingehende Analyse der Vorlage wird die FDP in der Vernehmlassung durchführen. Dabei wird sie auch die einnahmeseitigen Massnahmen miteinbeziehen, die im Rahmen der parlamentarischen Beratung der Steuervorlage 17 zur Finanzierung der AHV vorgesehen sind.
Eine strukturelle Reform der Altersvorsorge ist damit nicht vom Tisch
Mittelfristig braucht die Schweiz eine umfassendere Reform, welche die strukturellen Probleme in der ersten und zweiten Säule anpackt. Das vorliegende „AHV 21"-Paket ist nur ein erster, kleiner Schritt in diese Richtung. Unser Vorsorgesystem muss an die demographischen Realitäten angepasst werden. In diesem Zusammenhang bleibt auch die Reform der zweiten Säule weiterhin dringend: Die systemwidrige Umverteilung von Jung zu Alt muss möglichst rasch eingedämmt werden. Die FDP fordert, dass der Bundesrat möglichst bald über die Fortschritte der Gespräche zwischen den Sozialpartnern informiert.
CVP Medienmitteilung vom 28.6.18
Finanzkollaps der AHV nur durch nachhaltige Sanierung vermeidbar
Die AHV ist seit dem Scheitern der Reform «Altersvorsorge 2020» nicht mehr gesichert. Nachdem FDP und SVP die Rentenreform bekämpft hatten war klar: es wird viel teurer und die Versprechen einer besseren Lösung können nicht eingehalten werden. Der heute vom Bundesrat verabschiedete Vorentwurf zur neuen Reform der Altersvorsorge geht trotz gewissen Schwächen in die richtige Richtung. Um die die AHV dauerhaft aus ihren tiefroten Zahlen zu holen, ist aber eine strukturelle Sanierung der Altersvorsorge zwingend notwendig.
Die AHV wird in den kommenden Jahren weiter in finanzielle Schieflage geraten. Die Zahlen für das Jahr 2017 sind schlechter als erwartet. Gegner der «Altersvorsorge 2020» nahmen dies bewusst in Kauf und versäumten es, längst überfällige Lösungen aufzuzeigen.
Angleichung des Rentenalters mit sozialem Ausgleich
Für die CVP ist deshalb klar, dass die Angleichung des Rentenalters von Mann und Frau in mehreren Schritten auf 65 Jahre erfolgen muss und dessen Flexibilisierung ein notwendiger Schritt ist. Die CVP begrüsst es zudem, dass für eine längere Erwerbstätigkeit Anreize geschaffen werden.
Die Anhebung muss jedoch ausgeglichen werden. Vom sozialen Korrektiv sollen nebst Frauen auch Personen mit tieferem Einkommen profitieren. Die CVP wird die vom Bundesrat vorgeschlagenen Varianten in der Vernehmlassungsphase vertieft prüfen. Eine Erhöhung des AHV-Referenzalters über 65 Jahre steht für die CVP nicht zur Debatte.
Zur Sanierung der AHV und hauptsächlich zum Ausgleich der durch die Demografie bedingten Mehrkosten ist eine Erhöhung der Mehrwertsteuer notwendig. Eine moderate Erhöhung der Mehrwertsteuer liegt dabei im Rahmen. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Erhöhung von 1,5 Prozentpunkten ohne Berücksichtigung der Finanzierung der AHV im Rahmen der Steuerreform 17 geht allerdings zu weit. Mit der vorgesehenen Finanzierung der AHV im Rahmen der aktuellen Reform der Unternehmensbesteuerung, zu welcher die CVP massgebend beigetragen hat, würden rund 40 Prozent des AHV-Finanzierungsbedarfs gedeckt. Die CVP würde deshalb ein erfolgreiches Zustandekommen der Steuerreform gemäss aktuellem Vorschlag begrüssen, zumal dies eine wesentliche Entlastung der Mehrwertsteuer zur Folge hätte. Familien und Haushalte mit tieferem Einkommen würden durch eine Erhöhung wie sie der Bundesrat vorschlägt finanziell stark belastet. Für die CVP bleibt eine strukturelle AHV-Revision notwendig und unabdingbar. Es ist wichtig, dass dabei das Rentenniveau erhalten bleibt.
Behebung der Heiratsstrafe
In der Altersvorsorge sind Ehepaare gegenüber Konkubinatspaaren seit Jahren benachteiligt. Im schlechtesten Fall erhalten Verheiratete pro Monat bis zu 1‘200 Franken weniger als Unverheiratete. Die CVP kritisiert diesen diskriminierenden Umstand seit Jahren und fordert eine Milderung der Heiratsstrafe durch eine Plafondsanhebung in der AHV. Die CVP bedauert, dass der Bundesrat diese Diskriminierung einmal mehr nicht anerkennt.
Die Finanzierung der AHV ist mit dem Vorschlag des Bundesrates nur bis 2030 statt bis 2033 gesichert. Die CVP bemängelt dies. Sie fordert zudem, dass ein weiterer Reformschritt bereits früher angegangen wird, als dies der Bundesrat vorsieht.
Die CVP begrüsst es, dass der Bundesrat am Kurs festhält und die Vernehmlassung nun unabhängig von der Finanzierung der AHV im Rahmen der Steuerreform 17 eröffnet. Davon unabhängig besteht für die AHV grosser Sanierungsbedarf. Gleichzeitig muss die 2. Säule möglichst rasch angegangen werden.
Grüne Medienmitteilung vom 28.6.18
Ohne Lohngleichheit ist Erhöhung des Frauenrentenalters inakzeptabel
Solange die Lohndiskriminierung Realität ist und ein Grossteil der Frauen bei der Altersvorsorge benachteiligt wird, ist die Erhöhung des Frauenrentenalters für die Grünen ein No-Go. Der aktuelle Vorschlag des Bundesrats zur AHV-Reform ist für sie daher inakzeptabel.
Der Vorentwurf des Bundesrats zur Stabilisierung der AHV führt in die falsche Richtung. Er verlangt, dass die Frauen, die nach wie vor bei den Löhnen diskriminiert und aufgrund des linearen Koordinationsabzuges überdurchschnittlich häufig bei der Altersvorsorge benachteiligt werden, für die Sanierung der AHV in die Bresche springen.
Eine Erhöhung des Frauenrentenalters zur Stabilisierung der AHV wird von den Grünen nur mitgetragen, wenn die Lohngleichheit und die Anerkennung der unbezahlten Care-Arbeit Realität sind. Das heisst konkret: Wenn das Gleichstellungsgesetz im Parlament verabschiedet, der unfaire lineare Koordinationsabzug abgeschafft wird und die Absicherung der Care-Arbeit in der AHV verbessert wird. Davon sind wir auch mit dem neuen Vorschlag des Bundesrates weit entfernt.
Auch eine Sanierung der AHV nur über die starke Erhöhung der Mehrwertsteuer, wie sie der Bundesrat vorsieht, lehnen die Grünen ab. Dies wäre im höchsten Masse unsolidarisch. Die Grünen verlangen, dass eine rasche Stabilisierung der AHV über Lohnprozente und Bundesbeiträge erfolgt, so wie es der Ständerat mit der Steuervorlage zusammen beschlossen hat. Die Stabilisierung der AHV muss so rasch als möglich angepackt werden, auch unabhängig von der Steuervorlage. Nur so können wir die nötige Zeit gewinnen, um eine langfristige Sanierung und Modernisierung der AHV (im Sinne der Absicherung verschiedener Lebensentwürfe) mehrheitsfähig zu machen.
SGB Medienmitteilung vom 28.6.18
Probleme der Altersversorgung nicht gelöst – Nein zu Frauenrentenalter 65
Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen. Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden.
Die Pensionskassenrenten sinken. Die Renten aus 1. und 2. Säule reichen je länger je weniger, um nach der Pension den Lebensstandard in angemessener Weise fortzusetzen. So wie es die Verfassung verlangt. Und ein immer grösserer Teil der AHV geht für Krankenkassenprämien und Gesundheitsausgaben drauf. Das sind die grossen Probleme der Schweizer Altersvorsorge. Die heute vom Bundesrat publizierte Vernehmlassung zur Reform der 1. Säule klammert die Frage der Rentenhöhe aus und gibt hier keine Antwort. Im Gegenteil: Mit der vorgeschlagenen Erhöhung des Frauenrentenalters schafft der Bundesrat neue Probleme und verschliesst sich vor der Realität, dass gerade diese Massnahme ein wesentlicher Grund für die Ablehnung der Altersvorsorge 2020 war.
Positiv ist immerhin, dass der Bundesrat eine AHV-Zusatzfinanzierung vorschlägt, welche die finanzielle Lage der AHV bis 2030 sichern soll. Wobei der SGB eine Erhöhung der Lohnbeiträge der Mehrwertsteuer vorzieht. Die derzeit im Parlament hängige Zusatzfinanzierung der AHV im Rahmen der Steuerreform wurde vom SGB noch nicht abschliessend beurteilt. Klar ist, dass sie der AHV finanziell mehr Luft geben und den Druck auf die Leistungen reduzieren würde. Dies ist bei der Reform der 1. Säule zu berücksichtigen.
Für den SGB ist klar: Die heutigen Probleme der Altersvorsorge können nur mit einer Erhöhung der AHV-Renten gelöst werden. Ein höheres Frauenrentenalter lehnt der SGB ab. Die im Gegenzug dafür vorgeschlagenen Kompensationsmassnahmen stellen keinen Ausgleich dar für die realen Probleme der betroffenen Frauen.
Juso Medienmitteilung vom 28.6.18
Der Bundesrat hat heute die neuen Pläne zur Stabilisierung der AHV präsentiert. Die durch das Stimmvolk definierte rote Linie zur Altersvorsorge, das Rentenalter der Frauen nicht zu erhöhen, wurde überschritten. Die JUSO Schweiz stellt sich grundsätzlich gegen jegliche Erhöhung des Rentenalters, da dies eine illusorische und veraltete Lösung des Rentenproblems ist.
Heute hat der Bundesrat seinen neuen Reformanlauf zur Stabilisierung der AHV präsentiert. Mit der sogenannten AHV21 soll das Rentenalter der Frauen auf 65 Jahre angehoben werden, mit Massnahmen, die als Kompensation dargestellt werden. «Es ist keine Entschädigung für die Erhöhung des Rentenalters möglich. Die wachsende Produktivität und der Wohlstand in der Schweiz müssen zu einer allgemeinen Senkung der Arbeitszeit führen. Eine Erhöhung des Rentenalters ist hingegen nichts anderes als eine Erhöhung der Arbeitszeit. Die JUSO Schweiz hat schon immer die Meinung vertreten, dass wir die Arbeitszeit insgesamt reduzieren und gleichzeitig das Rentenniveau verbessern können, wenn wir das Geld dort holen, wo es vorhanden ist. » reagiert die JUSO-Präsidentin Tamara Funiciello. « Die 300 reichsten Menschen in der Schweiz wurden im vergangenen Jahr um 60 Milliarden Franken reicher. Und wir reden immer noch davon, dass nicht genügend Geld vorhanden ist zur Stabilisierung der AHV? Das ist einfach ein schlechter Witz!»
Der Bundesrat will Anreize schaffen, länger zu arbeiten. Er stellt auch klar, dass es mittelfristig ein weiteres Projekt braucht zur Stabilisierung. « Die gewählte Richtung des Bundesrates widerspricht den Interessen der Bevölkerung. Wir sollen nicht nur länger arbeiten und mehr Mehrwertsteuer zahlen, die die unsozialste Steuer ist, die es gibt, nein, wir werden sogar bereits gewarnt, dass diese Lösungen auf lange Sicht nicht einmal funktionieren.» fährt Tamara Funiciello fort. «Der Bundesrat weigert sich, auf die Menschen zu hören, die klar Nein gesagt haben zu solchen Massnahmen. Nur eine gerechte Besteuerung von Unternehmen und den Reichsten ermöglicht uns eine nachhaltige Finanzierung der AHV.»
Die JUSO Schweiz hat im vergangenen Oktober die 99%-Initiative lanciert. Damit würde jährlich ein neuer Umsatz von 3 bis 8 Milliarden Franken generiert – genug, um die AHV in einem Jahr zu stabilisieren.
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