Mit der Teilrevision des Steuergesetzes soll der Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau gestärkt werden. In der Antwort auf eine Interpellation der SP zeigt der Regierungsrat nochmals auf, welche Steuerpflichtigen entlastet werden.
Die SP-Fraktion hat am 24. Oktober 2006 im Grossen Rat eine Interpellation zur Teilrevision des Steuergesetzes eingereicht. Der Regierungsrat soll Auskunft über die Auswirkungen der Steuergesetzrevision auf den Mittelstand geben. Obwohl der Antrag auf dringliche Behandlung abgelehnt wurde, hat der Regierungsrat die Interpellation umgehend beantwortet, weil die Antworten bei der Meinungsbildung der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger von Bedeutung sein können.
Während bei der Totalrevision des Steuergesetzes im 2001 die unteren Einkommen und die Familien stark entlastet wurden, liegt der Fokus dieser Teilrevision bei den Unternehmen sowie den höheren Einkommen und Vermögen. Zudem werden die Rentnerinnen und Rentner sowie erwerbstätige Personen mit tiefen Einkommen entlastet.
Hauptziel dieser Revision ist es, den Wohn- und Wirtschaftsstandort Aargau zu stärken. Für die Attraktivität eines Standorts ist nicht nur die Besteuerung des Unternehmens von Bedeutung, sondern auch die Steuerlast der hochqualifizierten Arbeitskräfte des Unternehmens. Von einem starken Wirtschaftsstandort und damit höhren Einkommen und neuen Arbeitsplätzen profitieren letztendlich alle Aargauerinnen und Aargauer.
In der Interpellationsantwort zeigt der Regierungsrat – wie auch im Abstimmungsbüchlein – klar auf, wer durch die Revision entlastet wird. Steuerbare Einkommen zwischen 35'000 und 43'000 beziehungsweise 86'000 Franken werden nicht entlastet. «Es ist klarzustellen, dass niemand wegen der Teilrevision ab 2010 mehr Steuern bezahlen muss als heute», hält der Regierungsrat fest. Es gibt aber Steuerpflichtige, die 2010 keine tarifliche Entlastung erfahren werden und ohne weitere Abzüge – wie dem erhöhten Kinderabzug, der tieferen Vermögenssteuer oder der tieferen Dividendenbesteuerung – gleich viel Steuern bezahlen werden wie heute.
Der Grosse Rat hat beschlossen, zugunsten der Steuergesetzrevision einmalig auf den Ausgleich der kalten Progression im 2010 zu verzichten. Dies bewirkt, dass einige Steuerpflichtige 2010 eine geringere Steuerreduktion erfahren, als bei einem linearem Ausgleich der kalten Progression. Dies betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die überdurchschnittlich von der Totalrevision 2001 profitiert haben. Im interkantonalen Vergleich ist diese Kategorie von Steuerpflichtigen bereits heute deutlich besser gestellt als in den meisten anderen Kantonen.
Keine Steuergesetzrevision kann sämtliche Steuerpflichtige entlasten. Von der letzten Revision (2001) profitierten vor allem der Mittelstand und die Familie. Diesmal werden die untersten und die höheren Einkommen sowie die Unternehmen entlastet. Damit betreibt der Regierungsrat eine kohärente Steuerpolitik, welche die Steuergerechtigkeit über mehrere Etappen sicherstellt.
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