Schützen mobilisieren gegen das Waffengesetz
Von: mm/f24.ch
Die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) – die 14 verschiedene Verbände mit insgesamt fast 200’000 Mitgliedern vertritt – ergreift das Referendum gegen die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie. Die von Bundesrat und Parlamentsmehrheit beschlossene Gesetzesänderung bedeutee das Ende des Schiessens als Breitensport in der Schweiz. Dies sei für die IGS inakzeptabel.
Werner Salzmann, SVP-Nationalrat und Präsident des Berner Schiesssportverbandes
Die Übernahme der EU-Waffenrichtlinie bietekeinerlei Sicherheitsgewinn, führe mittelfristig aber zum Ende des Schiessens als Breitensport in der Schweiz. 2005 habe der Bundesrat versprochen, der Beitritt der Schweiz zu Schengen werde zu keinen einschneidenden Verschärfungen des Schweizer Waffenrechtes führen. Dieses Versprechen werde mit der jetzt beschlossenen Gesetzesänderung gebrochen.
Einschneidende Gesetzesverschärfungen
Werner Salzmann, SVP-Nationalrat und Präsident des Berner Schiesssportverbandes: «Um keinen Konflikt mit Brüssel zu riskieren, wollen Bundesrat und Parlamentsmehrheit die Rechte der Schweizer Bürgerinnen und Bürger opfern. Dieses Entwaffnungsdiktat ist unrecht, freiheitsfeindlich, nutzlos, gefährlich und antischweizerisch – es bleibt uns nichts anderes übrig, als das Referendum zu ergreifen. Das Volk muss entscheiden können, ob es sich sinn- und zwecklose Gesetzen fügen will, die nur aufgrund ausländischen Drucks erlassen wurden.»
Besonders stossend sei, dass das beschlossene Gesetz Auflagen wie die Nachregistrierungspflicht vorsehe, die an der Urne explizit abgelehnt worden seien: Eine derartige Missachtung des Volkswillens sei der Schweizer Demokratie unwürdig.
«Auch wenn es noch so oft wiederholt wird: Die geplante Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt nicht pragmatisch. Vielmehr wird ein eigentliches Bürokratiemonster geschaffen. Mit der Gesetzesrevision werden nämlich der Erwerb und der Besitz von handelsüblichen halbautomatischen Waffen verboten. Wer künftig solche – neu – verbotenen Waffen besitzen möchte, braucht ab sofort einen Bedürfnisnachweis. Nicht nur muss ein Grund für den Erwerb beziehungsweise den Besitz einer Waffe angegeben werden, der Waffenbesitzer hat auch regelmässig Schiesspflichten zu erfüllen. Dies ist eine massive Einschränkung gegenüber dem heutigen Recht», moniert Werner Salzmann.
Die Gesetzesrevision überlasse zudem wichtige Aspekte wie die grundlegende Unterscheidung zwischen Hand-/Faustfeuerwaffen sowie die Modalitäten betreffend Schiesspflicht, Beschlagnahmepraxis und Nachregistrierung, einer Ausführungsverordnung, die von Bundesrat und Verwaltung ausgearbeitet würden. Dazu habe dann weder das Parlament noch das Volk etwas zu sagen.
Opposition
Kein Verständnis für das Referendum hat wie nicht anders zu erwarten die Gruppe für eine Schweiz ohne Armee (GSoA). Die Waffenlobby ignoriere noch immer den klaren Zusammenhang zwischen der hohen Anzahl an Schusswaffen in Schweizer Privathaushalten und der überdurchschnittlich hohen Mordrate im häuslichen Bereich.
GSoA-Sekretär Lewin Lempert: «Dass die Waffenfanatiker nun sogar diese Minimalvariante per Referendum bekämpfen wollen, zeigt deutlich, dass sie keinen Deut an mehr Sicherheit in unseren Stuben interessiert sind. Denn, auch wenn die neuen Richtlinien so minimalistisch wie möglich gehalten sind, gehen sie in die richtige Richtung.» Für GSoA-Sekretär Lewin Lempert ist deshalb klar: «Falls das Referendum zustande kommt, wird die GSoA das neue Gesetz verteidigen und sich im Abstimmungskampf aktiv engagieren.»
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