Reduktion der Strompreise für grosse Stahl- und Aluminiumbetriebe
Von: mm/f24.ch
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) spricht sich für eine finanzielle Entlastung von strategisch bedeutsamen Betrieben der Stahl- und Aluminiumproduktion aus. Diesen soll während vier Jahren ein Teil der Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes erlassen werden. Die Massnahme ist Teil der Vorlage zur Schaffung einer Stromreserve – die Kommission stimmt dieser Vorlage zu, beantragt jedoch verschiedene Änderungen.
Die Kommission hat mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den grösseren Produktionsbetrieben in der Stahl- und Aluminiumindustrie eine zeitlich gestaffelte Entlastung von den Netznutzungsgebühren zu gewähren. Sie betont, dass diese Betriebe mit ihren Recycling-Kapazitäten eine herausragende Bedeutung für die Schweizer Kreislaufwirtschaft haben und es ermöglichen, Ausgangsprodukte für wichtige Wirtschaftszweige im Inland und mit kleinem ökologischem Fussabdruck zu produzieren.
Giessereibetrieben mit einer Jahresproduktion von über 20'000 Tonnen Metall aus mehrheitlich rezykliertem Material kommt aus Sicht der Kommission damit eine strategische Bedeutung zu, die eine staatliche Unterstützung rechtfertigt, wenn Produktionsstandorte in der Schweiz bedroht sind.
Konkret sollen die Netznutzungsgebühren für diese Unternehmen in einem ersten Jahr um 50 % reduziert werden, in einem zweiten Jahr um 37.5 %, in einem dritten Jahr um 25 % und in einem vierten Jahr um 12.5 %. Dieser Rabatt wird über die nationale Netzgesellschaft finanziert und damit von allen Stromverbrauchenden landesweit solidarisch getragen.
Keine bedingungslose Unterstützung
Die Unternehmen sollen jedoch nur unter bestimmten Bedingungen von dieser Entlastung profitieren können: Verlangt wird eine Garantie über den Erhalt des Schweizer Produktionsstandortes. Weiter sollen sich die Unternehmen zu nachhaltigen Investitionen verpflichten, auf die Ausschüttung von Dividenden verzichten und Auskunft über ihre wirtschaftliche Lage geben. Zur Absicherung sollen die Unternehmen Garantien abgeben und die Subventionen zurückzahlen, falls sie die Auflagen nicht einhalten.
Aus Sicht der Minderheit war es für die Schweiz langfristig immer von Vorteil, keine Politik zugunsten einzelner Branchen und Unternehmen zu betreiben. Sie erkennt auch in der aktuellen Situation der Stahl- und Aluminiumindustrie keinen Grund, um von diesem Prinzip abzuweichen, auch wenn dies bedeutet, Strukturwandel zuzulassen, der einzelne Betriebe hart treffen kann.
Zudem bezweifelt die Minderheit, dass die vorgeschlagene Massnahme die strukturellen Probleme der Betriebe beheben und tatsächlich entscheidend zur nachhaltigen Sicherung der Standorte beitragen kann. Sie lehnt daher jegliche Unterstützungsmassnahmen ab.
Verbrauchsreduktion als zentraler Teil der Stromreserve
Die Kommission hat die Massnahmen zur Unterstützung der Stahl- und Aluminiumindustrie als Teil der Vorlage zur Schaffung einer Stromreserve verabschiedet. Sie hat diese Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Die Kommission spricht sich einstimmig dafür aus, eine auf Marktprodukten beruhende Verbrauchsreserve im Gesetz zu verankern. Das Instrument beruht auf besonderen Verträgen zwischen Stromlieferanten und Grossverbrauchern. Diese Verträge regeln, dass der Verbraucher den Strom nicht mehr beziehen kann oder muss, wenn die Strompreise eine bestimmte Schwelle erreichen.
Wenn der Strom also aufgrund zunehmender Knappheit teurer wird, sinkt der Verbrauch und das System wird entlastet, ohne dass der Bund intervenieren muss. Die Verbraucher erhalten eine Entschädigung für ihre Bereitschaft, bei hohen Strompreisen ihren Verbrauch zu senken.
Aus Sicht der Kommission ist die Verbrauchsreserve ein zentrales Element der Stromreserve, da sie keinerlei negative Auswirkungen auf die Umwelt hat und nur sehr geringe Kosten mit sich bringt. Eine Minderheit beantragt zudem, dass die thermische Reserve (mit Brennstoff betriebene Anlagen) erst zum Einsatz kommt, wenn hoheitliche Bewirtschaftungsmassnahmen zur Senkung des Verbrauchs nicht mehr ausreichen.
Auswirkungen auf Volkswirtschaft und Klima vermindern
Die Kommission beantragt einstimmig, dass sich Unternehmen, bei denen die Stromkosten einen Anteil von über 20% der Bruttowertschöpfung haben, von den Kosten der Stromreserve befreien lassen können. Dies unter der Bedingung, dass die Unternehmen einen Beitrag zur Verbrauchsreserve leisten und sich verpflichten, ihre Stromeffizienz zu steigern.
Damit möchte die Kommission verhindern, dass energieintensive Betriebe von den Kosten der Stromreserve übermässig belastet werden. Die Kommission beantragt mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, dass thermische Anlagen wie Reservekraftwerke, Notstromgruppen oder WKK-Anlagen im Rahmen der Stromreserve mit CO2-neutralen Treibstoffen betrieben werden, soweit dies wirtschaftlich tragbar ist.
Schliesslich ist es der Kommission ein Anliegen, das Potential der bestehenden Notstromgruppen auszuschöpfen und damit den Bedarf an teurer neuer Infrastruktur wie Reservekraftwerken zu verringern. Sie spricht sich deshalb einstimmig dafür aus, die Anreize für Betreiber von WKK-Anlagen und Notstromgruppen zur freiwilligen Teilnahme an der Reserve zu stärken.
Falls auf diesem Weg nicht genügend Reservekapazität gesichert wird, sollen die Betreiber von geeigneten Anlagen zur Teilnahme verpflichtet werden, wie die Kommission mit 15 zu 9 Stimmen beschlossen hat. Mit 17 zu 7 Stimmen wurde der Antrag abgelehnt, die Teilnahme an der Reserve für Notstromgruppen mit einer elektrischen Leistung von über 750 kW grundsätzlich für obligatorisch erklären, wobei die Eigennutzung der Anlagen garantiert bleiben soll. Eine Minderheit beantragt, diesem Ansatz zuzustimmen. Eine weitere Minderheit lehnt die Möglichkeit einer Verpflichtung komplett ab.
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