Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von:Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Mitwirkungsverfahren \ Baubewilligungen \ Wechsel von Mietverhältnissen \ elektronische Umzugsmeldung \ Steuerrechnung
a) Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
b) Aufhebung Sondernutzungspläne
Öffentliches Mitwirkungsverfahren
Im Sinne der Mitwirkung durch die Bevölkerung gemäss Art. 4 RPG und § 3 BauG werden die Entwürfe zur Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland sowie zur Aufhebung von Sondernutzungsplänen vom 23. März 2023 bis 21. April 2023 öffentlich aufgelegt.
Innert dieser Frist können die Planungsakten auf der Gemeindeverwaltung während den ordentlichen Öffnungszeiten oder auf obermumpf.ch eingesehen werden.
Im Mitwirkungsverfahren ist jedermann eingeladen, Hinweise und Vorschläge zu den Entwürfen einzubringen und innert der Auflagefrist schriftlich an den Gemeinderat einzureichen. Sie sind ausdrücklich als Mitwirkungen zu bezeichnen. Einwendungen im Sinne des Rechtsschutzverfahrens können erst im Rahmen der später folgenden öffentlichen Auflage zum Einwendungsverfahren vorgebracht werden.
Die Publikation erfolgt im amtlichen Publikationsorgan fricktal.info sowie im Amtsblatt des Kantons Aargau.
Informationsveranstaltung
Um sich einen Überblick über die Inhalte der Revision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland und der Aufhebung von Sondernutzungsplänen zu verschaffen, lädt der Gemeinderat zu einem öffentlichen Informationsanlass am Mittwoch, 29. März 2023, um 19.30 Uhr, in der Turnhalle der Schulanlage Neumatt, Obermumpf, ein. Im Anschluss werden der Gemeinderat und die Planer für Fragen und Auskünfte gerne zur Verfügung stehen.
Erteilte Baubewilligungen
Folgende Baubewilligungen wurden erteilt: Bauherrschaft: Rahel Graf, Obermumpf; Bauobjekt: Bau einer Wärmepumpe; Ortslage: Parzelle Nr. 454 (AGV 224), Hofnet 21, Obermumpf.
Der Gemeinderat
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank.
Der Einwohnerdienst
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.
Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt. Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden.
Der Einwohnerdienst
Steuerrechnung 2023
Sie haben kürzlich die Kantons- und Gemeindesteuerrechnung 2023 erhalten. Diese muss bis spätestens 31. Oktober 2023 bezahlt werden. Für Vorauszahlungen erhalten Sie einen Vergütungszins von 0.3 %. Weitere Einzahlungsscheine können Sie bei der Abteilung Finanzen bestellen. Besten Dank für die fristgerechte Zahlung.
Die Abteilung Finanzen Obermumpf
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