Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf: Coronavirus; Gemeindeverwaltung; Schalteröffnung \ Baugesuch; Öffentliche Auflage
Coronavirus; Gemeindeverwaltung; Schalteröffnung
Aufgrund der 3. Etappe der Lockerungen der Massnahmen des Bundesrates wird auch der Schalter der Gemeindeverwaltung Obermumpf ab dem 08. Juni 2020 wieder geöffnet. Weiterhin gilt jedoch, wenn immer möglich, nicht persönlich bei uns vorzusprechen, sondern die Angebote online über die Website obermumpf.ch in Anspruch zu nehmen.
Alle Dienstleistungen der Gemeinde Obermumpf (ausser die Beantragung einer Identitätskarte) werden über die Website obermumpf.ch angeboten.
Befolgen Sie weiter unbedingt die Anweisungen des Bundesrates.
Der Gemeinderat
Baugesuch; Öffentliche Auflage
- Bauherrschaft/Grundeigentümer/Projektverfasser: Yannis und Claudia Seewald, Bingert 4, 4324 Obermumpf;
- Bauprojekt: Sanierung der Garage und Bau eines Zauns;
- Ortslage: Parzelle Nr. 240 (AGV 183), Bingert 4, 4324 Obermumpf
Dieses Baugesuch liegt in der Zeit vom 04. Juni 2020 bis 03. Juli 2020 öffentlich auf. Die Baugesuchsunterlagen können auf der Website obermumpf.ch eingesehen werden.
Gegen dieses Baugesuch kann während der Auflagefrist beim Gemeinderat Obermumpf schriftlich Einwendung erhoben werden. Diese Frist kann nicht verlängert werden. Die Einwendung muss vom Einwender selbst oder von einer ihm bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Sie hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d. h. es ist anzugeben, welchen Entscheid der Einwender anstelle der nachgesuchten Baubewilligung beantragt und es ist darzulegen, aus welchen Gründen der Einwender diesen anderen Entscheid verlangt. Auf eine Einwendung, die diesen Anforderungen nicht entspricht, kann nicht eingetreten werden. Die Anträge können später nicht mehr erweitert werden.
Gemeinderat Obermumpf
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