Publikationen der Gemeinde Obermumpf
Von: Gemeinde Obermumpf
Nachrichten aus Obermumpf:Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022; Beschlüsse \ Gemeindeverwaltung geschlossen (Fronleichnam) \ Kehrichtabfuhr (Fronleichnam) \ Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen \ eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung \ Gratis Schulmöbel (Pulte und Stühle)
Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022; Beschlüsse
Gestützt auf § 26 des Gemeindegesetzes werden die Versammlungsbeschlüsse der Gemeinde Obermumpf veröffentlicht.
Die Einwohnergemeindeversammlung vom 10. Juni 2022 hat folgende Beschlüsse gefasst:
- Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 26. November 2021;
- Genehmigung des Rechenschaftsberichts des Gemeinderates für das Jahr 2021;
- Genehmigung der Jahresrechnung 2021;
- Genehmigung des Investitionskredites von Fr. 70’000.00 für die neue Software auf der Gemeindeverwaltung;
- Genehmigung des Planungskredites von Fr. 250’000.00 für den Neubau eines Werkhofes/Feuerwehrmagazins;
- Genehmigung der Kreditabrechnung «Umbau Fangkanal C und E»;
- Genehmigung der Kreditabrechnung «Abwasser-Entlastungskonzept».
Alle Beschlüsse der Einwohnergemeindeversammlung unterstehen dem fakultativen Referendum. Ablauf der Referendumsfrist: 15. Juli 2022. Allfällige Referendumsbogen können bei der Gemeindekanzlei Obermumpf bezogen und vor Beginn der Unterschriftensammlung zur Vorprüfung des Wortlautes des Begehrens eingereicht werden.
Der Gemeinderat
Gemeindeverwaltung geschlossen (Fronleichnam)
Am Donnerstag, 16. Juni 2022 (Fronleichnam), und Freitag, 17. Juni 2022, bleibt der Schalter der Gemeindeverwaltung geschlossen. Er ist ab Montag, 20. Juni 2022, zu den ordentlichen Öffnungszeiten wieder geöffnet.
In dringenden Fällen können Sie sich an den Gemeindeschreiber, Marco Treier, +41 76 249 19 82 wenden. Herzlichen Dank.
Die Gemeindeverwaltung
Kehrichtabfuhr (Fronleichnam)
Die Kehrichtabfuhr fällt am Donnerstag, 16. Juni 2022 (Fronleichnam) aus und wird am Freitag, 17. Juni 2022 nachgeholt.
Der Gemeinderat
Meldung bei Wechsel von Mietverhältnissen
Gemäss Register- und Meldegesetz vom 01. Mai 2009 sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahres Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen dem Einwohnerdienst zu melden, in Mietverträgen oder Wohnbestätigungen die administrative Wohnungsnummer aufzuführen und auf Verlangen Mieter- und Wohnungslisten zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Vermieter, alle Mieterwechsel unverzüglich über die Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch / E-Government) dem Einwohnerdienst mitzuteilen. Besten Dank.
Der Einwohnerdienst
eUmzug - elektronische Umzugsmeldung; Erinnerung
Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden. Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint. Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein.
Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen. Gemäss Register- und Meldegesetz (RMG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung. Auf der Website der Gemeinde Obermumpf (obermumpf.ch) ist der Direktlink unter „eUmzug“ auf der Startseite hinterlegt.
Der Umzug kann auch direkt mit der Gemeinde-App «Obermumpf» gemeldet werden.
Der Einwohnerdienst
Gratis Schulmöbel (Pulte und Stühle)
Die Kinder im Schulhaus Obermumpf erhalten neue Pulte und Stühle. Die alten Pulte und Stühle dürfen weiterziehen und können gratis beim Primarschulverband Fischingertal im Schulhaus Obermumpf, 1.OG, abgeholt werden.
Abholdaten sind: Freitag, 01. Juli 2022, von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr / Samstag, 02. Juli 2022, von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr.
Der Primarschulverband Fischingertal
«Fürs Fricktal – fricktal24.ch – die Internet-Zeitung»